In der Stiftungsverwaltung Nürnberg arbeiten 11 Mitarbeiter*innen. Eine Mitarbeiterin hat ihren Sitz bei der Forstverwaltung der rechtlich selbstständigen Heilig-Geist-Spital-Stiftung in Schnaittach.
Unsere Themenbereiche
Immobilienverwaltung
Unsere Immobilienverwaltung betreut derzeit Grundstücke, Gebäude und dingliche Rechte. Wir haben starke und professionelle Partner wie das Liegenschaftsamt, das Hochbauamt und verschiedene Hausverwaltungen an unserer Seite. Wir kümmern uns um Vermietungen und betreuen für die jeweilige Stiftung die Immobilie vollumfassend.
Stiftungswald
Der Stiftungswald der Heilig-Geist-Spital-Stiftung befindet sich in der Nähe von Schnaittach im Nürnberger Land und hat eine Fläche von rund 514 ha. Der Großteil der Waldflächen gehören seit dem 14. und 15. Jahrhundert bereits zum Stiftungsvermögen und werden von unserer Försterin mit Unterstützung eines Waldarbeiters betreut. Unser Stiftungswald ist ein Körperschaftswald und wird auf Grundlage eines Forstwirtschaftsplanes nachhaltig bewirtschaftet. Die Bewirtschaftung erfolgt nach den Grundsätzen der naturnahen Waldwirtschaft. Der Waldumbau wurde in den letzten Jahrzehnten erfolgreich betrieben. Dafür erhielt die Stiftung 2007 den Staatspreis für vorbildliche Waldbewirtschaftung. Aufgrund des Klimawandels bleibt der Waldumbau ein Schwerpunkt der forstlichen Arbeit, es werden aber zusätzliche Maßnahmen unternommen wie bspw. die Renaturierung eines Moores.
Grabpflege der Stiftungsgräber
Derzeit betreuen wir über 30 Gräber. Als Stifter*in können Sie der Stiftung im Testament oder in der Stiftungssatzung die Grabpflege zur Auflage machen. Wir schließen in der Regel einen Grabpflegevertrag mit örtlichen Dienstleistern ab.
Beratung
Die Beratung potenzieller Stifter*innen und Spender*innen erfolgt in Einzelgesprächen.
Fragen zum Ablauf der Stiftungsgründung, Zustiftung, Rechtsform, steuerliche Aspekte, Testament und Satzung sind einige Bereiche dieser Beratung.
Ebenso stehen wir unseren Stifter*innen bei Fragen zur Stiftung, Spenden, Betreuung im Alter und beim Todesfall zur Seite.
Bei der Beratung von Antragsteller*innen werden Fragen zu Anträgen, zum Ablauf der Entscheidungsfindung und weitere Finanzierungsmöglichkeiten geklärt.
Finanzanlagen
Das Stiftungsvermögen wird durch uns sicher und ertragbringend angelegt.
Der Finanzanlagebestand zum 31.12.2022 betrug 284.568 T€. Bei den Finanzanlagen sind anteilig 33,92 % in Aktien, Aktienanleihen bzw. Aktienfonds und 66,08 % in festverzinslichen Wertpapieren, Immobilienfonds und Schuldscheindarlehen bzw. Versicherungskapitalisierungsgeschäfte angelegt.
Über jede Wertpapierinvestition innerhalb der Stiftungen entscheidet der Anlageausschuss.
Für die Finanzanlagen der Stiftungen gilt derzeit die Anlagerichtlinie gemäß den Beschlüssen des Ältestenrates und Finanzausschusses. Zum Beispiel ist danach bei der Wahl der Finanzprodukte auch auf eine ausreichende Diversifikation hinsichtlich Anlageart und Laufzeit zu achten.
Die Stiftungen der Stadt Nürnberg investieren seit dem Beschluss des Ältestenrats/Finanzausschusses vom 22.03.2017 ihr Vermögen nur noch in nachweislich nachhaltig tätige Unternehmen. Dabei werden Unternehmen bei der Vermögensanlage daraufhin überprüft, ob sie insgesamt nachhaltig wirtschaften. Bei der Beurteilung der Nachhaltigkeit finden ökologische, soziale und ethische Themen Berücksichtigung. Das Vermögen der Stiftungen ist zu über 90 Prozent nach diesen Kriterien nachhaltig angelegt und bei den Neuanlagen wird nur noch in Wertpapiere investiert, die die Nachhaltigkeit berücksichtigen.
Haushaltsplanung und Jahresabschluss
Wir kümmern uns um die Haushaltsplanung und den Jahresabschluss. Bei der Haushaltsplanung werden Erträge und Aufwendungen für das nächste Jahr geplant. Mögliche Erträge sind z.B. Zinserträge und Mieteinnahmen bei Immobilienvermögen. Als Aufwendungen werden z.B. Sanierungskosten bei Immobilien, Grabpflegegebühren und der Kostenanteil für die Stiftungsverwaltung eingeplant. Anschließend wird berechnet wie viel Geld für die Erfüllung des Stiftungszwecks zur Verfügung steht und wie hoch die jährliche Zuführung zum Kapitalerhalt ist.
Nach Abschluss des Haushaltsjahres werden im Rahmen des Jahresabschlusses die tatsächlichen Aufwendungen und Erträge den geplanten gegenübergestellt.
Prüfung
Beide Rechtsformen werden vom Finanzamt bezogen auf die Gemeinnützigkeit geprüft. Über alle Stiftungen hat die Regierung von Mittelfranken die Rechts- bzw. Stiftungsaufsicht.
Rechtsfähige Stiftungen werden vom Bayerischen Prüfungsverband geprüft. Die nichtrechtsfähigen Stiftungen und die rechtsfähigen kommunalen Stiftungen werden vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg örtlich geprüft, eine überörtliche Prüfung erfolgt durch den Bayerischen Prüfungsverband.
Kosten
Die Phase der Stiftungsgründung ist kostenlos. Erst bei Erzielung von Erträgen aus dem Grundstockvermögen werden Kosten erhoben.
Die Kosten der Stiftungsverwaltung werden, soweit sie einer Stiftung direkt zugeordnet werden können, dieser direkt belastet. Die nicht zuordenbaren allgemeinen Verwaltungskosten werden auf alle Stiftungen umgelegt.
Für die laufende Verwaltung fallen durchschnittlich pro Jahr Kosten von rund 0,3 Prozent des Vermögens der Stiftung an. Die Verwaltungskostenerstattung beträgt also z.B. bei einem Vermögen von 100.000 € etwa 300 € pro Jahr.