Hospice of the Holy Spirit, Heilig-Geist-Spital and Pegnitz river in Nuremberg, Germany. German cityscape

Stiftungsverwaltung

Stiftungsgründung, Zustiftung, Spenden und Nachlässe

Es gibt viele Wege sich zu engagieren

Einige Fragen sind zu klären:

    Durch eine Stiftungsgründung können Sie den Stiftungszweck selbst wählen. Wenn Sie bestehende Stiftungen unterstützen, sorgen Sie dafür, dass diese Stiftungen leistungsfähiger werden und größere Summen ausschütten können. Dadurch können z.B. mehr Einzelpersonen eine Förderung erhalten oder es können mehrere oder kostenintensivere Projekte unterstützt werden.

      Eine rechtsfähige Stiftung stellt eine eigene Rechtspersönlichkeit dar. Sie erhält diese durch Anerkennung der Regierung von Mittelfranken.

      Bei nichtrechtsfähigen Stiftungen vertritt und verwaltet die Stadt Nürnberg als juristische Person des öffentlichen Rechts die Stiftung. Dabei wird das Stiftungsvermögen als „Sondervermögen“ separat ausgewiesen.

        Sie können sich entscheiden, ob Sie langfristig eine Stiftung durch eine Zustiftung in das Grundstockvermögen unterstützen möchten oder Sie lieber eine Spende geben möchten, die direkt in die Ausreichung fließt. Damit können z.B. kostenintensive Projekte oder Projekte über mehrere Jahre unterstützt werden.

          Stiftungen können zu Lebzeiten oder auch nach dem Tod gegründet werden. Ebenso können zu Lebzeiten oder über ein Testament verschiedene Stiftungen mit Zustiftungen oder Spenden bedacht werden. Zu Lebzeiten stiften hat den Vorteil, dass Sie die Ausreichung mitgestalten können und Steuervorteile nutzen können. Über den Nachlass zu stiften hat den Vorteil, dass Sie über Ihr gesamtes Vermögen bis zum Tode verfügen können und sich nicht schon zu Lebzeiten von einem höheren Betrag oder einer Immobilie trennen müssen.

            Begriffsdefinitionen:
            Ewigkeitsstiftung:
            Der Stiftungszweck wird dauerhaft verfolgt und das Grundstockvermögen soll auf ewig erhalten bleiben.

            Verbrauchsstiftung:
            Stiftung, die für eine bestimmte Zeit errichtet und deren Vermögen für die Zweckverfolgung verbraucht werden soll. Eine Anerkennung setzt voraus, dass die Stiftung für mindestens zehn Jahre besteht.

            Hybridstiftung:
            Mischform aus Ewigkeits- und Verbrauchsstiftung. Es handelt sich grundsätzlich um eine Ewigkeitsstiftung, die auch ein verbrauchbares Vermögen enthält.



              Weitere Informationen