Zuschüsse für Projekte

Die verwalteten Stiftungen vergeben Zuschüsse für Projekte im Stadtgebiet Nürnberg.
Pro Projekt kann nur eine Förderung beantragt werden. Die Antragstellung erfolgt mit dem Formular „Antrag auf Projektförderung“.

Die bewilligten Mittel können mit dem Formular "Verwendungsnachweis" und entsprechende Rechnungsbelege abgerufen werden.

Der Antrag und der Verwendungsnachweis können digital mit dem Upload-Assistenten oder analog eingereicht werden.

Einen Musterantrag und einen Musterverwendungsnachweis finden Sie hier:

Um weiterhin viele Projekte unterstützen zu können, benötigen wir Ihre Hilfe:


Öffnungszeiten und Parteiverkehr

Damit wir uns Zeit für Sie nehmen können, bitten wir Sie, für persönliche Beratungen und die Abgabe von Unterlagen um vorherige Terminvereinbarung.

Unser Kontaktformular und unsere Telefonnummer finden Sie bei den einzelnen Kontaktangaben.

Weitere Förderungsmöglichkeiten:


FAQs - Häufig gestellte Fragen

Wer kann eine Projektförderung erhalten?

Projektförderungen können Einrichtungen, Vereine oder Privatpersonen beantragen.
Die Zuschüsse können für Projekte gewährt werden. Ein lokaler Bezug zu Nürnberg ist unerlässlich. Institutionen und Vereine müssen die Bescheinigung der Gemeinnützigkeit auf Verlangen vorlegen können.

Was kann gefördert werden?

Es können nur Projekte gefördert werden z.B. ein Sommerferienprogramm für Kinder, die Erstellung und Druck eines Flyers oder Buchs, ein Konzert, ein Theaterprojekt.
Nicht gefördert werden laufende Unterhaltskosten z.B.: Miete oder Personalkosten.
Bitte achten Sie auf eine sparsame Verwendung der Stiftungsmittel. Organisations- und Cateringkosten sollten selbst finanziert werden.

An wen muss der Antrag gerichtet werden?

Der Antrag wird bei der Stiftungsverwaltung gestellt. Diese wählt die betreffende Stiftung aus. Die Auswahl ist abhängig vom Stiftungszweck und vom Ausrichtungsvolumen der Stiftung.

Wann ist der Antrag zu stellen?

Der Antrag ist grundsätzlich sechs Wochen vor dem Beginn eines Projektes zu stellen. Die einzelnen Antragsfristen finden Sie weiter unten. Der Antrag kann zum Beispiel auch im Herbst für das neue Kalenderjahr gestellt werden.

Was ist beim Antrag zu beachten?

Der Antrag muss vollständig ausgefüllt werden. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Beschreibung des Projektes und auf den Kosten- und Finanzierungsplan. Da dies die Entscheidungsgrundlagen für eine Förderung sind. Es sollte darauf geachtet werden, dass der Kosten- und Finanzierungsplan keine Rechenfehler enthält. Wenn im Laufe des Projektes weitreichende Änderungen eintreten, sind diese der Stiftungsverwaltung mitzuteilen. Sollte der Kosten- und Finanzierungsplan im Formular nicht ausreichen, können Sie uns diesen in einem Extrablatt nachweisen.

Was passiert nach der Antragstellung?

Der Antrag wird von der Stiftungsverwaltung geprüft. Ggf. werden anschließend noch Stellungnahmen eingeholt. Anschließend erfolgt die Vorlage bei einem Entscheidungsgremium. Teilweise entscheiden einzelne Vertreter der Stadt Nürnberg und teilweise Kuratorien mit externen Vertretern. Somit variiert der Bearbeitungszeitraum. Wir informieren Sie zeitnah nach der Entscheidung. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund der Fülle der Anträge eine Absage leider nicht im Einzelfall begründen können. Ein Rechtsanspruch auf die Bewilligung von Zuschüssen besteht nicht.

Wie lange ist der Zuschuss reserviert?

Der Zuschuss ist mindestens bis zum angegeben Ende des Projektes reserviert. Die Förderung kann auch noch im Folgejahr abgerufen werden. Sollten längere Verzögerungen eintreten, bitten wir Sie diese uns mitzuteilen.

Wann erhalte ich den Zuschuss?

Nach Beendigung des Projektes sammeln und ordnen Sie alle Belege. Anschließend senden Sie diese zusammen mit dem Formular „Verwendungsnachweis“ an die Stiftungsverwaltung.
Bitte vermeiden Sie auch hier Rechenfehler. Bitte sortieren Sie die Belege und kennzeichnen sie so, damit sie zu den Angaben im Verwendungsnachweis passen. Der Zuschuss wird zeitnah nach Prüfung der Belege ausgezahlt. Die Förderung wird nur ausgezahlt, wenn Mittel nach Projektabschluss fehlen (Fehlbedarfsfinanzierung). Sollten nicht alle Mittel benötigt werden, werden die nicht verbrauchten Mittel neuen Projekten zur Verfügung gestellt.


Antragsfristen einzelner Stiftungen

Es sind nur Stiftungen aufgeführt, bei denen der Antragstellerkreis offen ist.

Für diese Stiftungen endet die Antragsfrist zum 15.07 jeden Jahres

eine Ausschüttung vor Fristende ist grundsätzlich nicht möglich
- Adolf-und-Gertraud-Müller-Stiftung
- Erich und Grete Berwind Stiftung
- Ernst und Berta Wurzer Stiftung
- Hanne-und-Rudolf-Mittermeier-Stiftung
- Heinrich Gröschel Stiftung
- Marie-Hack-Stiftung
- Marie und Hugo Lemnitzer Stiftung
- Leo und Trude Denecke Stiftung
- Wolfram und Ilse Unger Stiftung

Für diese Stiftungen endet die Antragsfrist zum 31.08 jeden Jahres

eine Ausschüttung vor Fristende ist grundsätzlich nicht möglich. Fünf Gutachter prüfen die Anträge. Bitte beachten Sie die besonderen Voraussetzungen am Ende der Seite.
- Friedrich Freiherr von Haller’schen Forschungsstiftung
- Hedwig Linnhuber - Dr. Hans Saar-Stiftung

Für diese Stiftungen endet die Antragsfrist zum 15.09 jeden Jahres

eine Ausschüttung vor Fristende ist grundsätzlich nicht möglich.
Bei diesen Stiftungen finden Kuratoriumssitzungen bis Ende des Jahres statt.
- Fritz-Hintermayr-Stiftung
- Hehl Stiftung
- Heinz und Inge Tschech Stiftung
- Kunst- und Kultur Stiftung der Nürnberger Nachrichten
- Ursula-Fischer-Schwanhäußer-und-Gebhard-Schönfelder-Stiftung

Für diese Stiftungen gelten besondere Antragsfristen

- Stiftung „Nürnberg - Stadt des Friedens und der Menschenrechte“

Für diese Stiftungen gibt es keine Antragsfrist

- Alfred Golombek Stiftung
- Erwin und Monika Telle Stiftung
- Kost-Pocher’sche Stiftung
- Rudolf und Eberhard Bauer Stiftung
- Rudolf-Volland-Stiftung
- Spaeth-Falk-Hammerbacher-Stiftung Nürnberg
- Stiftung Jürgen Wolff für Emanzipation und Kultur
- Stiftung Lompa
- Stiftung Studium Wissenschaft und Kunst


Besondere Voraussetzungen für die Friedrich Freiherr von Haller’sche Forschungsstiftung und der Hedwig Linnhuber – Dr Hans Saar-Stiftung

gefördert wird der Bereich:
- zur Geschichte der ehemaligen Reichsstadt Nürnberg (Mitte des 12. Jahrhunderts -
1806) und ihres Gebietes,
- zur Nürnberger Bevölkerungs-, Personen- und Familiengeschichte
- und zur Heraldik (Wappenkunde)

Für alle Werke gilt
- Vorlage einer genauen Kostenkalkulation
- angemessene Eigenbeteiligung des Antragstellers

Für gedruckte Werke gilt:
- Ein fertiges Manuskript muss digital und analog vorgelegt werden
- Es sind Angaben über Auflagenhöhe und Verkaufspreis, eine Kalkulation des Drucks sowie ein Finanzierungsplan einzureichen
- Das Werk darf noch nicht gedruckt sein, wenn über einen Zuschuss entschieden wird.
- Unentgeltliche Abgabe von 6 Belegexemplaren
- Nennung der Stiftung im Impressum des Werkes

Zuschüsse zu Dissertationen
- Angabe, ob die jeweilige Universität einen Zuschuss gewährt.
- Ausgeschlossen ist die Gewährung von Druckkostenzuschüssen zu Doktordissertationen, falls diese nicht das Prädikat „sehr gut“ erhalten haben.

Bezuschussung von Periodicas
- wenn ein Aufsatz etc. darin enthalten ist, welcher einen Bezug zur Satzung hat.
- nur anteilige Förderung


Stiftungsverwaltung der Stadt Nürnberg

Theresienstraße 1

3. OG / Zimmer 360

90403 Nürnberg


Persönliche Vorsprache nur nach Anmeldung via Telefon oder Kontaktformular


Frau Kreß

Telefon 09 11 / 2 31- 75 45

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