Hospice of the Holy Spirit, Heilig-Geist-Spital and Pegnitz river in Nuremberg, Germany. German cityscape

Stiftungsverwaltung

Zuschüsse für Projekte

Die verwalteten Stiftungen vergeben Zuschüsse für Projekte im Stadtgebiet Nürnberg.
Pro Projekt kann nur eine Förderung beantragt werden. Die Antragstellung erfolgt mit dem Formular „Antrag auf Projektförderung“.

Die bewilligten Mittel können mit dem Formular "Verwendungsnachweis" und entsprechende Rechnungsbelege abgerufen werden.

Der Antrag und der Verwendungsnachweis können digital mit dem Upload-Assistenten oder analog eingereicht werden.

    Um weiterhin viele Projekte unterstützen zu können, benötigen wir Ihre Hilfe:


    Öffnungszeiten und Parteiverkehr

    Damit wir uns Zeit für Sie nehmen können, bitten wir Sie, für persönliche Beratungen vor Ort und die Abgabe von Unterlagen um vorherige Terminvereinbarung.

    Unser Kontaktformular und unsere Telefonnummer finden Sie bei den einzelnen Kontaktangaben.

    Antragsfrist endet am 15.11.

    Alle Anträge für 2024 sind bis zum 15.11.2024 an die Stiftungsverwaltung zu senden.

    Weitere Förderungsmöglichkeiten:


    FAQs - Häufig gestellte Fragen

    Projektförderungen können Einrichtungen, Vereine oder Privatpersonen beantragen.
    Die Zuschüsse können für Projekte gewährt werden. Ein lokaler Bezug zu Nürnberg ist unerlässlich. Institutionen und Vereine müssen die Bescheinigung der Gemeinnützigkeit auf Verlangen vorlegen können.

      Es können nur Projekte gefördert werden z.B. ein Sommerferienprogramm für Kinder, die Erstellung und Druck eines Flyers oder Buchs, ein Konzert, ein Theaterprojekt.
      Nicht gefördert werden laufende Unterhaltskosten z.B.: Miete oder Personalkosten.
      Bitte achten Sie auf eine sparsame Verwendung der Stiftungsmittel. Organisations- und Cateringkosten sollten selbst finanziert werden.

        Der Antrag wird bei der Stiftungsverwaltung gestellt. Diese wählt die betreffende Stiftung aus. Die Auswahl ist abhängig vom Stiftungszweck und vom Ausrichtungsvolumen der Stiftung.

          Der Antrag ist grundsätzlich sechs Wochen vor dem Beginn eines Projektes zu stellen. Die einzelnen Antragsfristen finden Sie weiter unten. Der Antrag kann zum Beispiel auch im Herbst für das neue Kalenderjahr gestellt werden.

            Der Antrag muss vollständig ausgefüllt werden. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Beschreibung des Projektes und auf den Kosten- und Finanzierungsplan. Da dies die Entscheidungsgrundlagen für eine Förderung sind.

              Es sollte darauf geachtet werden, dass der Kosten- und Finanzierungsplan keine Rechenfehler enthält. Wenn im Laufe des Projektes weitreichende Änderungen eintreten, sind diese der Stiftungsverwaltung mitzuteilen. Sollte der Kosten- und Finanzierungsplan im Formular nicht ausreichen, können Sie uns diesen in einem Extrablatt nachweisen. Bitte werben Sie weitere Drittmittel ein und geben Eigenmittel bzw. Eigenleistung an.

                Der Antrag wird von der Stiftungsverwaltung geprüft. Ggf. werden anschließend noch Stellungnahmen eingeholt. Anschließend erfolgt die Vorlage bei einem Entscheidungsgremium. Teilweise entscheiden einzelne Vertreter der Stadt Nürnberg und teilweise Kuratorien mit externen Vertretern. Somit variiert der Bearbeitungszeitraum. Wir informieren Sie zeitnah nach der Entscheidung. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund der Fülle der Anträge eine Absage leider nicht im Einzelfall begründen können. Ein Rechtsanspruch auf die Bewilligung von Zuschüssen besteht nicht.

                  Der Zuschuss ist mindestens bis zum angegeben Ende des Projektes reserviert. Die Förderung kann auch noch im Folgejahr abgerufen werden. Sollten längere Verzögerungen eintreten, bitten wir Sie diese uns mitzuteilen.

                    Nach Beendigung des Projektes sammeln und ordnen Sie alle Belege. Anschließend senden Sie diese zusammen mit dem Formular „Verwendungsnachweis“ an die Stiftungsverwaltung.
                    Bitte vermeiden Sie auch hier Rechenfehler. Bitte sortieren Sie die Belege und kennzeichnen sie so, damit sie zu den Angaben im Verwendungsnachweis passen. Der Zuschuss wird zeitnah nach Prüfung der Belege ausgezahlt. Die Förderung wird nur ausgezahlt, wenn Mittel nach Projektabschluss fehlen (Fehlbedarfsfinanzierung). Sollten nicht alle Mittel benötigt werden, werden die nicht verbrauchten Mittel neuen Projekten zur Verfügung gestellt.


                      Antragsfristen einzelner Stiftungen

                      Es sind nur Stiftungen aufgeführt, bei denen der Antragstellerkreis offen ist.

                        eine Ausschüttung vor Fristende ist grundsätzlich nicht möglich
                        - Adolf-und-Gertraud-Müller-Stiftung
                        - Erich und Grete Berwind Stiftung
                        - Ernst und Berta Wurzer Stiftung
                        - Hanne-und-Rudolf-Mittermeier-Stiftung
                        - Heinrich Gröschel Stiftung
                        - Marie-Hack-Stiftung
                        - Marie und Hugo Lemnitzer Stiftung
                        - Leo und Trude Denecke Stiftung
                        - Wolfram und Ilse Unger Stiftung

                          eine Ausschüttung vor Fristende ist grundsätzlich nicht möglich. Fünf Gutachter prüfen die Anträge. Bitte beachten Sie die besonderen Voraussetzungen am Ende der Seite.
                          - Friedrich Freiherr von Haller’schen Forschungsstiftung
                          - Hedwig Linnhuber - Dr. Hans Saar-Stiftung

                            eine Ausschüttung vor Fristende ist grundsätzlich nicht möglich.
                            Bei diesen Stiftungen finden Kuratoriumssitzungen bis Ende des Jahres statt.
                            - Fritz-Hintermayr-Stiftung
                            - Hehl Stiftung
                            - Heinz und Inge Tschech Stiftung
                            - Kunst- und Kultur Stiftung der Nürnberger Nachrichten
                            - Ursula-Fischer-Schwanhäußer-und-Gebhard-Schönfelder-Stiftung

                              - Stiftung „Nürnberg - Stadt des Friedens und der Menschenrechte“

                              - Alfred Golombek Stiftung
                              - Erwin und Monika Telle Stiftung
                              - Kost-Pocher’sche Stiftung
                              - Rudolf und Eberhard Bauer Stiftung
                              - Rudolf-Volland-Stiftung
                              - Spaeth-Falk-Hammerbacher-Stiftung Nürnberg
                              - Stiftung Jürgen Wolff für Emanzipation und Kultur
                              - Stiftung Lompa
                              - Stiftung Studium Wissenschaft und Kunst


                                gefördert wird der Bereich:
                                - zur Geschichte der ehemaligen Reichsstadt Nürnberg (Mitte des 12. Jahrhunderts -
                                1806) und ihres Gebietes,
                                - zur Nürnberger Bevölkerungs-, Personen- und Familiengeschichte
                                - und zur Heraldik (Wappenkunde)

                                Für alle Werke gilt
                                - Vorlage einer genauen Kostenkalkulation
                                - angemessene Eigenbeteiligung des Antragstellers

                                Für gedruckte Werke gilt:
                                - Ein fertiges Manuskript muss digital und analog vorgelegt werden
                                - Es sind Angaben über Auflagenhöhe und Verkaufspreis, eine Kalkulation des Drucks sowie ein Finanzierungsplan einzureichen
                                - Das Werk darf noch nicht gedruckt sein, wenn über einen Zuschuss entschieden wird.
                                - Unentgeltliche Abgabe von 6 Belegexemplaren
                                - Nennung der Stiftung im Impressum des Werkes

                                Zuschüsse zu Dissertationen
                                - Angabe, ob die jeweilige Universität einen Zuschuss gewährt.
                                - Ausgeschlossen ist die Gewährung von Druckkostenzuschüssen zu Doktordissertationen, falls diese nicht das Prädikat „sehr gut“ erhalten haben.

                                Bezuschussung von Periodicas
                                - wenn ein Aufsatz etc. darin enthalten ist, welcher einen Bezug zur Satzung hat.
                                - nur anteilige Förderung


                                  Stiftungsverwaltung der Stadt Nürnberg

                                  Stadtplan<https://geoportal.nuernberg.de/masterportal/stadtplan/?featureviaurl=%5B%7B%22features%22%3A%5B%7B%22coordinates%22%3A%5B650582.0688%2C5480206.8995%5D%2C%22label%22%3A%22Theresienstra%C3%9Fe+1%22%7D%5D%2C%22layerId%22%3A%22urlPointFeatures%22%7D%5D¢er=650582.0687999995%2C5480206.899499999&zoomlevel=5>
                                  Theresienstraße 13. OG / Zimmer 36090403 Nürnberg
                                  Öffentliche Verkehrsmittel<https://www.vgn.de/universallink/trip/?destination_lng=11.077846169896597&destination_lat=49.45584210620111&destination_name=N%C3%BCrnberg&destination_name2=Theresienstra%C3%9Fe+1>Persönliche Vorsprache nur nach Anmeldung via Telefon oder Kontaktformular

                                  Frau Kreß

                                  09 11 / 2 31- 75 45<tel:09112317545>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=42872>