Stiftungen mit dem Zweck öffentliches Gesundheitswesen fördern bestimmte Therapien, Krankenhäuser und Institutionen bei Gesundheitsprojekten.
Alfred Golombek Stiftung
Der Stiftungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht:
a) Unterstützung bei der Therapie von endogener Psychose, soweit der Erkrankte
bedürftig ist und Sozialversicherungsträger oder ähnliche Einrichtungen die Kosten nicht tragen oder erstatten.
b) Unterstützung bedürftiger Erkrankter für Maßnahmen der Fürsorge und der
Betreuung, die dem Erkrankten ein würdiges und erträgliches Leben mit der Krankheit ermöglichen.
c) Förderung der Erforschung der Ursachen der Krankheit und ihrer Erscheinungsformen, ihrer Diagnose und Therapie sowie der Möglichkeiten, dem Erkrankten ein Leben mit der Krankheit zu erleichtern.
Dr. Hans und Dr. Elisabeth Birkner Stiftung
Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
a) Förderung des ärztlichen Nachwuchses des Klinikums Nürnberg durch jährliche Verleihung eines Preises für die beste wissenschaftliche Arbeit, die von Ärzten der Chirurgischen Kliniken erstellt wurde;
b) finanzielle Unterstützung von Ärzten, die zur Vervollkommnung ihrer Kenntnisse andere Kliniken im Inland oder im Ausland aufsuchen;
c) finanzielle Unterstützung bei der Beschaffung neuer medizinischer Geräte, sowie neuer Einrichtungsgegenstände zum Wohle der Patienten des Klinikums Nürnberg.
Kost-Pocher’sche Stiftung
Zweck der Stiftung ist die Förderung von gesundheitlichen Maßnahmen.
Rudolf und Eberhard Bauer Stiftung
Zweck der Stiftung ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege.
Stamm-Schmitt-Stiftung
Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung der Kliniken, die unter der Gewährsträgerschaft der Stadt Nürnberg stehen bzw. an denen die Stadt Nürnberg mehrheitlich beteiligt ist, auf den Gebieten der
a) Onkologie, insbesondere auf dem Gebiet des Kehlkopfkrebses,
b) Augenheilkunde, insbesondere im Bereich der Augenerkrankung Makuladegeneration,
durch die Unterstützung von Forschung und sonstiger medizinischer Maßnahmen, z. B. Ankauf von medizinischen Geräten.
Stiftung Klinikum Nürnberg
Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
a) die Förderung des Klinikums Nürnberg bei der Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben, z.B. bei der Weiterentwicklung und Optimierung der Patientenversorgung,
b) Förderung der Infrastruktur des Klinikums Nürnberg insbesondere im Bereich der Medizintechnik und baulicher Maßnahmen,
c) Förderung der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit z. B. zwischen niedergelassenen Ärzten und dem Klinikum,
d) Förderung und Qualifizierung von im Gesundheitswesen Tätigen, z. B. Förderung der Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen von Ärzten und Pflegenden,
e) Gesundheitliche Aufklärung und Information,
f) Förderung des bürgerschaftlichen Engagements für das Gesundheitswesen, z. B. der ehrenamtlichen Mitarbeit von Bürgern,
g) Förderung von Forschung und Lehre im Gesundheitswesen.