Stiftungsgründung

Stiftungen werden aus sehr starken Motiven ins Leben gerufen. Ihre Gründerinnen und Gründer verbindet der Wunsch, Einfluss auf gesellschaftliche, wirtschaftliche und wissenschaftliche Entwicklungen zu nehmen. Ebenso liegt es ihnen am Herzen, sich für das Wohl ihrer Stadt, ihrer Einwohner, ihrer Geschichte oder ihrer Kulturlandschaft stark zu machen. Oder sie möchten „ganz einfach etwas bewegen“ – gezielt für einen bestimmten Personenkreis, aus ihrem persönlichen Interesse heraus oder zum Beispiel für einen kulturhistorischen Zweck.

Die Stadt Nürnberg begrüßt die Gründung neuer Stiftungen und würdigt sie als wichtigen Baustein für die Erfüllung ihres öffentlichen Fürsorgeauftrages. Die Stiftungsverwaltung der Stadt Nürnberg stellt sicher, dass der Vermögensbestand ungeschmälert erhalten bleibt und dauerhaft gesichert wird.
Unsere Immobilienverwaltung betreut Grundstücke, Gebäude und dingliche Rechte. Wir haben starke und professionelle Partner wie das Liegenschaftsamt, das Hochbauamt und verschiedene Hausverwaltungen an unserer Seite. Wir kümmern uns um Vermietungen und betreuen für die jeweilige Stiftung die Immobilie vollumfassend.
Ein Anlageausschuss entscheidet über die Anlage des Finanzvermögens. In diesem Ausschuss sind mehrere Vertreter der Stadt Nürnberg. Sie werden von Banken beraten.
Erwirtschaftete Erträge lässt die Stiftungsverwaltung ausgewählten und förderungswürdigen Nutznießern ausschließlich innerhalb des Verwendungszwecks zufließen. So wird der Achtung vor dem Stifterwillen mit den darin liegenden Persönlichkeitsrechten höchste Priorität eingeräumt. Unser Stiftungshandeln wird von den Rechnungsprüfern der Stadt Nürnberg und Bayrischen Prüfungsverbands überprüft. Alle Stiftungen werden vom Finanzamt bezogen auf die Gemeinnützigkeit geprüft. Über alle Stiftungen hat die Regierung von Mittelfranken die Rechts- bzw. Stiftungsaufsicht. Sie können darauf vertrauen, dass Ihr Vermögen gesichert angelegt wird und nach Ihrem Willen den Bedürftigen bzw. Institutionen zugutekommt.

Bei geringen Verwaltungskosten bietet die Stadt Nürnberg mit ihren Leistungen optimale Voraussetzungen, um die Nachhaltigkeit der Stiftungen zu gewährleisten. Die älteste Nürnberger Stiftung, die Heilig-Geist-Spital-Stiftung, existiert bereits seit dem Jahr 1339.

Ein Video vom Bundesverband Deutscher Stiftungen auf youtube.com erklärt was eine Stiftung ist.

Als Stifter*in haben Sie die Wahl, zu Lebzeiten oder durch letztwillige Verfügung (Testament, Erbvertrag) eine Stiftung zu gründen.

Sie legen in der Stiftungssatzung fest:

• den Namen der Stiftung
• den Stiftungszweck nach der Abgabenordnung
• Höhe des Grundstockvermögens (bei Gründung zu Lebezeiten)
• Zusammensetzung eines Stiftungsgremiums (Optional)

Steuerliche Vorteile am Stiften

Der Staat unterstützt die Errichtung von Stiftungen mit Steuervergünstigungen. Eine eigene Stiftung bietet umfangreiche Steuervorteile. Im Sinne der Abgabenordnung sind Stiftungen von Steuern befreit.

Für Sie als Stifter*in vermindert die Vermögenszuführung an eine gemeinnützige Stiftung anlässlich der Neugründung das zu versteuernde Einkommen. Es können bis zu 1 Mio. Euro von der Steuer abgesetzt werden - komplett im Jahr der Stiftungsgründung oder flexibel innerhalb von 10 Jahren (§10b Abs. 1a EstG)

Gemeinnützige Stiftungen sind von der Erbschaftssteuer befreit. (§ 13 Abs. 1 Nr. 16 b ErbStG)

Sie können geerbtes Vermögen innerhalb von 24 Monaten in Ihre Stiftung einbringen, dadurch werden Sie rückwirkend von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit (§ 29 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG).

Im Vorfeld einer Stiftungsgründung beraten wir Sie gerne. Vereinbaren Sie mit uns einen Termin.

Stiftungsverwaltung der Stadt Nürnberg

Theresienstraße 1

3. OG / Zimmer 362

90403 Nürnberg


Persönliche Vorsprache nur nach Anmeldung via Telefon oder Kontaktformular


Herr Reichel

Telefon 09 11 / 2 31- 26 31

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