Durch eine Zustiftung wird das vorhandene Grundstockvermögen einer bereits bestehenden Stiftung vermehrt. Bei der Art des Vermögens kann es sich um Bargeld, Finanzanlagen oder bebaute und unbebaute Immobilien handeln. Das Vermögen wird stets ertragswirksam angelegt.
Die Summe aus der die Erträge generiert werden, wird dadurch dauerhaft erhöht. Dadurch können langfristig mehr Menschen bzw. mehr bzw. kostenintensivere Projekte unterstützt werden.
Steuerliche Vorteile einer Zustiftung
Ein Betrag bis zu 1 Mio. Euro kann beim Finanzamt komplett in einem Jahr oder flexibel innerhalb von 10 Jahren geltend gemacht werden. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen.
Zum Beispiel kann eine Zustiftung in Höhe von 300.000 € in 2023 getätigt werden und bis einschließlich 2032 jährlich 30.000 € steuerlich abgesetzt werden.
Sie können geerbtes Vermögen innerhalb von 24 Monaten in eine Stiftung einbringen, dadurch werden Sie rückwirkend von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit (§ 29 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG).
Eine Zustiftung kann ganz einfach durch Überweisung erfolgen:
Empfänger: Stadt Nürnberg
IBAN: DE51 7605 0101 0014 5518 32
Verwendungszweck: „Name der Stiftung“ Zustiftung und Ihr Name und Adresse
Falls Ihr Name und Ihre Adresse nicht in das Überweisungsfeld passt, kontaktieren Sie uns bitte. Damit wir Ihnen auch eine Spendenquittung für das Finanzamt zusenden können.
Sie können Stiftungen auch über Ihr Testament bedenken.
Entweder setzen Sie eine Stiftung als Schlusserbin oder als Vermächtnisnehmerin ein.
Rund um das Thema Stiften beraten wir Sie gerne.