Hospice of the Holy Spirit, Heilig-Geist-Spital and Pegnitz river in Nuremberg, Germany. German cityscape

Stiftungsverwaltung

Nachlass, Testament, Vermächtnis

Stiftungen können über ein Testament bedacht werden. Ehepaare können ein gemeinschaftliches Testament erstellen. Sie können eine bestehende Stiftung als Alleinerbin bedenken oder als Vermächtnisnehmerin. Sie können auch die Gründung einer eigenen Stiftung bestimmen.

    Testamentserstellung

    Viele Menschen möchten bereits während ihres Lebens, aber auch darüber hinaus, dauerhaft Werte schaffen und erhalten. Nicht alle Stifter*innen wollen bzw. können sich zu Lebzeiten von einem Teil ihres Vermögens trennen.

    Sie können zu Lebzeiten bestimmen, was nach Ihrem Tode mit Ihrem Vermögen passieren soll und wer die Abwicklung übernimmt.

    Sie können mit uns telefonisch oder persönlich in unserem Büro Ihre Vorstellungen besprechen. Wir beraten Sie bei allen Ihren Fragen rund um das Thema Stiften gerne. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns.

    Eine konkrete Beratung zu Verfügungen von Todes wegen kann bei jedem Notar oder Rechtsanwalt in Anspruch genommen werden.

    Sie können ein Testament handschriftlich selbst erstellen oder bei einem Notar zur Niederschrift geben. Ein Testament kann jederzeit widerrufen oder geändert werden.
    Was bei einem eigenhändigen Testament zu beachten ist, entnehmen Sie dem § 2247 BGB.


    Einlieferung des Testaments

    Das Testament sollte beim Nachlassgericht eingeliefert werden, um sicherzustellen, dass es bei einem Todesfall auch zum Tragen kommt.
    Für die Verwahrung des handschriftlichen Testaments beim Nachlassgericht wird eine Verwahrgebühr und eine Registrierungsgebühr im Zentralen Testamentsregister fällig. Die erfolgte Verwahrung wird Ihnen schriftlich bestätigt.

    • Nachlassgericht<https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/nuernberg/verfahren_16.php>

    Testamentsvollstrecker - Nachlassabwicklung

    Es steht Ihnen frei, jemanden aus Ihrem Freundes- und Familienkreises als Testamentsvollstrecker, Kanzleien oder Banken zu benennen. Sie können die Nachlassabwicklung auch von einer zentralen Servicestelle in der Stadtkämmerei durch die Stadt Nürnberg durchführen lassen. Dabei wird keine Gebühr fällig. Bei anderweitiger Abwicklung durch z.B. Kanzleien oder Banken können Gebühren für die Nachlassabwicklung das spätere Stiftungsvermögen schmälern.

    Diese Servicestelle der Stadtkämmerei kümmert sich darum, dass der Nachlass - genau wie im Testament festgelegt - abgewickelt wird. Dabei ist es uns wichtig, dass von Anfang an der Stifterwille oberstes Gebot ist und das Vermögen einer bestehenden Stiftung als Zustiftung zugeordnet wird oder das Vermögen in eine neu zu gründende Stiftung überführt wird.


      Vorsorgevollmacht - Betreuungsverfügung - Patientenverfügung - Bestattungsvorsorgevertrag

      Wir empfehlen, sich frühzeitig Gedanken zu machen über eine Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und einem Bestattungsvorsorgevertrag. So können Sie Ihre Wünsche festlegen für den Fall, dass Sie dazu nicht mehr in der Lage sind.

      Die Vorsorgevollmacht müssen Sie vorsorglich machen, solange Sie noch selbst entscheiden und handeln können. Die Vorsorgevollmacht gilt, sobald die bevollmächtigte Person die Vollmacht erhält.

      Die Betreuungsverfügung gilt immer nur dann, wenn auch tatsächlich die rechtliche Betreuung notwendig ist. Das Betreuungsgericht entscheidet dies.

      Bei der Patientenverfügung wird ausführlich auf medizinische Entscheidungen eingegangen. Sie ergänzt die Vorsorgevollmacht bzw. die Betreuungsverfügung.

      Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag legen Sie fest wie Sie beerdigt werden wollen. Sie erleichtern damit Hinterbliebenen die Auswahl aus vielen verschiedenen Optionen.

      Folgen Sie den unten aufgeführten Links für weitere Informationen. Es gibt viele verschiedene Stellen in Nürnberg, die Sie gerne beraten.

        Die Vollmachten und Verfügungen können bei der Bundes-Notarkammer eingetragen werden, dadurch wird sichergestellt, dass ein Gericht nicht jemand anderen bestimmt, weil keine Vollmacht oder Verfügung bekannt ist.

        Informationen zum Thema Vollmacht, Betreuung, Patientenverfügung und Bestattungsvorsorge

        Auf der Seite des Bundesministeriums für Justiz finden Sie Broschüren für die Themen:

        Stiftungsverwaltung der Stadt Nürnberg

        Stadtplan<https://geoportal.nuernberg.de/masterportal/stadtplan/?featureviaurl=%5B%7B%22layerId%22%3A%22urlPointFeatures%22%2C%22features%22%3A%5B%7B%22coordinates%22%3A%5B650582.0688%2C5480206.8995%5D%2C%22label%22%3A%22Theresienstra%C3%9Fe+1%22%7D%5D%7D%5D¢er=650582.0687999995%2C5480206.899499999&zoomlevel=5>
        Theresienstraße 13. OG / Zimmer 36290403 Nürnberg
        Öffentliche Verkehrsmittel<https://www.vgn.de/universallink/trip/?destination_lng=11.077846169896597&destination_lat=49.45584210620111&destination_name=N%C3%BCrnberg&destination_name2=Theresienstra%C3%9Fe+1>Persönliche Vorsprache nur nach Anmeldung via Telefon oder Kontaktformular
        09 11 / 2 31- 26 31<tel:09112312631>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=42872>