Das gespendete Geld wird für den Stiftungszweck einer bereits bestehenden Stiftung verwendet. Ihre Spende fließt den Begünstigten unmittelbar zu. Hierbei helfen auch geringe Beträge um das Ausschüttungsvolumen der jeweiligen Stiftung zu erhöhen.
Steuerliche Vorteile einer Spende
Sie können bis zu 20 % des Gesamtbetrages Ihrer Einkünfte beim Finanzamt geltend machen. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen. Zum Beispiel kann bei einem Gesamtbetrag der Einkünfte in Höhe von 90.000 € jährlich eine Spende bis zu 18.000 € abgesetzt werden.
Sie können geerbtes Vermögen innerhalb von 24 Monaten an eine Stiftung spenden, dadurch werden Sie rückwirkend von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit (§ 29 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG).
Eine Spende kann ganz einfach durch Überweisung erfolgen.
Empfänger: Stadt Nürnberg
IBAN: DE51 7605 0101 0014 5518 32
Verwendungszweck: „Name der Stiftung“ Spende und Ihr Name und Adresse
Falls Ihr Name und Ihre Adresse nicht in das Überweisungsfeld passt, kontaktieren Sie uns bitte, damit wir Ihnen auch eine Spendenquittung für das Finanzamt zusenden können.
Für eine Spende bis zu 300 € wird keine Spendenquittung für das Finanzamt benötigt. Als Nachweis ist der Kontoauszug ausreichend.
Sie können Stiftungen auch über Ihr Testament bedenken.
Entweder setzen Sie eine Stiftung als Schlusserbin oder als Vermächtnisnehmerin ein.
Rund um das Thema Stiften beraten wir Sie gerne.