Die Stiftungsverwaltung verwaltet neben den rechtsfähigen und nichtrechtsfähigen Stiftungen auch zehn Stiftungsfonds, die einzelnen Stiftungen zugeordnet sind, aber der Stiftungszweck eingeschränkt wird.
Stiftungsfonds Frauenhäuser
Zustiftung zur Rudolf und Eberhard Bauer Stiftung.
Mit dem Stiftungsfonds Frauenhäuer werden Frauenhäuser in Nürnberg und bis zu 25 % in Fürth unterstützt.
Stiftungsfonds Kohl
Zustiftung zur Altstadtfreunde Nürnberg Stiftung.
Die Erträge sollen ausschließlich dem Dr.-Erich-Mulzer-Haus zu Gute kommen.
Stiftungsfonds Kozempel
Zustiftung zur Stiftung für Bildung und Unterricht.
Die Erträge sollen für Studierende der Fachrichtungen Physik, Chemie oder Biologie verwendet werden.
Stiftungsfonds Kroener
Zustiftung zur Stiftung für Bildung und Unterricht.
Die Erträge sollen für arme, begabte Kinder verwendet werden.
Stiftungsfonds Löwinger
Zustiftung zur Kost-Pocher’schen Stiftung und zur Stiftung Klinikum.
Der Stiftungsfonds ist für die Verbesserung der Gesundheitsvorsorge in Nürnberg.
Stiftungsfonds Mündelgelder
Zustiftung zur Margarete-Weigel-Stiftung.
Die Mittel werden für Kinder, bei denen die elterliche Sorge ganz oder teilweise beim Jugendamt liegt, verwendet.
Stiftungsfonds Pfändt
Zustiftung zur Erwin-und-Monika-Telle-Stiftung für das Projekt Mubikin, solange es besteht. Sobald das Projekt abgeschlossen ist, greift der weit gefasste Stiftungszweck zur Kinder- und Jugendhilfe.
Zustiftung zur Bäume für Nürnberg Stiftung. (uneingeschränkter Stiftungszweck)
Zustiftung zur Stiftung „Nürnberg – Stadt des Friedens und der Menschenrechte. Die Erträge sollen für die ärztliche Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherung verwendet werden.
Zustiftung zur Margarete-Weigel-Stiftung. (uneingeschränkter Stiftungszweck)
Zustiftung zur Marie und Hugo Lemnitzer Stiftung. Die Erträge sind nur für Maßnahmen, die dem Unterhalt von Einrichtungen für Wohnungslose dienen, zu verwenden.
Stiftungsfonds Petz
Zustiftung zu den Findel- und Waisenhausstiftungen.
Die Erträge sollen Ausflüge von in städtischen Kinderheimen untergebrachten Kindern finanzieren.
Stiftungsfonds Rahnhöfer
Zustiftung zur Heilig-Geist-Spital-Stiftung.
Die Erträge sollen jährlich an die ältesten Insassen der städtischen Altersheime Nürnberg als Weihnachtsgeld ausgezahlt werden.
Stiftungsfonds Schauer
Zustiftung zur Heinrich Gröschel Stiftung.
Eine abweichende Verteilungsquote wurde festgelegt. 25 % sind für die Altenhilfe, 50 % zur Ausbildung junger Leute (gemäß der Satzung) und 25 % für die Förderung des Tiergartens Nürnberg.