Beihilfen für bedürftige Personen in Nürnberg

Die von der Stiftungsverwaltung verwalteten Stiftungen fördern bedürftige Personen in Nürnberg, die seit mindestens vier Jahren einen Wohnsitz in der Stadt nachweisen können. Die Zuwendungsberechtigung wird in Abhängigkeit vom Einkommen der Antragstellenden geprüft.
Die Antragstellung erfolgt über den allgemeinen Sozialdienst im Jugendamt (ASD) oder den Sozialpädagogischen Fachdienst:

Für Antragstellende mit Kindern im Haushalt ist der ASD im Jugendamt zuständig.
Kontakt:
Allgemeiner Sozialdienst (ASD), Dietzstraße 4, 90443 Nürnberg
0911/231-2686

Für Antragstellernde ab 21 Jahren ohne Kinder im Haushalt ist der Sozialpädagogische Fachdienst im Sozialamt zuständig.
Kontakt:
Sozialpädagogischer Fachdienst, Kirchenweg 56, 90419 Nürnberg
0911/231-8103

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