Bauen in Nürnberg
Das öffentliche Baurecht umfasst zwei Kernbereiche - das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht.
Der Teil des Bauplanungsrechts fällt in den Zuständigkeitsbereich des Stadtplanungsamtes und ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Der Teil des Bauordnungsrechts wird von der Bauordnungsbehörde abgedeckt.
Bauplanungsrecht
Das Bauplanungsrecht ist bundeseinheitlich im Baugesetzbuch (BauGB) und den auf dieser Rechtsgrundlage erlassenen Verordnungen (u. a. Baunutzungsverordnung und Planzeichenverordnung) geregelt. Es beantwortet im wesentlichen die Frage, ob ein Grundstück bebaubar ist und welche Art und welches Maß der baulichen Nutzung auf dem Grundstück zulässig sind.
Erkundigen Sie sich in jedem Fall, ob Vorschriften eines Bebauungsplanes für das Baugrundstück gelten.
Bauordnungsrecht
Das Bauordnungsrecht ist landesrechtlich in der Bayerischen Bauordnung (BayBO) mit ihren Sonderbauverordnungen (Garagen- und Stellplatzverordnung, Verkaufsstättenverordnung, Versammlungsstättenverordnung, Beherbergungsstättenverordnung) und in sogenannte Technischen Baubestimmungen (durch öffentliche Bekanntmachung eingeführte Normen) geregelt.
Es beschäftigt sich im wesentlichen mit der Frage, wie ein Bauvorhaben im Detail ausgeführt werden muss. So enthält es insbesondere die Anforderungen an den Bau und seine einzelnen Teile, die vor allem aus Sicherheitsgründen (Brandschutz, Standsicherheit) eingehalten werden müssen. Darüber hinaus regelt die BayBO auch das Verfahren.
Örtliche Bauvorschriften
Neben den Baugesetzen müssen Sie bei der Genehmigungsplanung auch bestehendes Ortsrecht beachten. Die Gemeinden können nach Art. 81 BayBO durch Satzung örtliche Bauvorschriften erlassen. Der Nürnberger Stadtrat hat in diesem Zusammenhang Satzungen erlassen (z. B. Kinderspielplatzsatzung, Stellplatzsatzung, Werbeanlagensatzung).