
Die Errichtung oder Änderung von Werbeanlagen ist nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO) baugenehmigungspflichtig. Dies gilt auch, wenn Sie eine bestehende Werbeanlage ändern, zum Beispiel einen neuen Geschäftsnamen einsetzen.
Die Errichtung oder Änderung von Werbeanlagen ist nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO) baugenehmigungspflichtig. Dies gilt auch, wenn Sie eine bestehende Werbeanlage ändern, zum Beispiel einen neuen Geschäftsnamen einsetzen.
Alle Werbeanlagen, die in Nürnberg neu errichtet oder geändert werden, müssen die Regelungen der Werbeanlagensatzung (WaS) einhalten. Nur in bestimmten Gewerbe- und Industriegebieten gelten einfachere Regelungen.
Wenn Sie planen, eine Werbeanlage zu ändern oder zu errichten, wenden Sie sich an einen qualifizierten Entwurfsverfasser oder schriftlich bzw. per Kontaktformular (siehe unten) an die Bauordnungsbehörde.