Auskünfte aus dem Bauarchiv
Im Bauarchiv werden - bis auf wenige Ausnahmen - erteilte Genehmigungen und Baupläne bestehender Gebäude im Stadtgebiet Nürnberg verwaltet.
Allgemeiner Hinweis
Grundsätzlich sind die Baugenehmigungsunterlagen von den Eigentümerinnen und Eigentümern oder den Bauherrinnen und Bauherrn selbst aufzubewahren und an den Rechtsnachfolger weiterzugeben.
Auskunftsberechtigter Personenkreis
Eigentümerinnen und Eigentümer oder Personen mit geeigneter Vollmacht können im Bauarchiv Einsicht in erteilte Genehmigungen und Baupläne bestehender Gebäude nehmen.
Hierzu ist die Vorlage eines entsprechenden Nachweises (aktueller Grundbuchauszug, Grundsteuerbescheid oder Kaufvertrag) erforderlich. Eine Vollmacht der Eigentümerin bzw. des Eigentümers darf dabei nicht älter als ein Jahr ab Erteilungsdatum sein.
Kosten für die Einsicht und für Ablichtungen
Auskünfte aus den Bauakten und Ablichtungen aus den Akten sind gebührenpflichtig. Die Gebühren werden nach dem bayerischen Kostengesetz erhoben und betragen für die Einsicht zehn Euro pro Anwesen. Für Ablichtungen fallen zusätzliche Gebühren an.
Persönliche Akteneinsicht mit Terminvereinbarung
Um sicherzustellen, dass die benötigten Unterlagen im Bauarchiv vorliegen, ist eine vorherige Terminvereinbarung mit Angabe des betreffenden Anwesens erforderlich. Bitte verwenden Sie hierzu ausschließlich unser elektronisches Terminreservierungssystem.
Erforderliche Daten
Geben Sie bitte im Bemerkungsfeld der Terminreservierung Folgendes an:
- Adresse des betreffenden Gebäudes bzw. Gebäudeteiles
- welche Baupläne, Genehmigungs- bzw. Statikunterlagen werden davon benötigt
Weiterhin benötigen wir Ihre vollständigen Kontaktdaten (Name, Vorname, Telefonnummer, Emailadresse), damit wir Sie bei Rückfragen erreichen können.
Bitte beachten Sie auch folgende Hinweise:
- Bei der persönlichen Einsichtnahme ist der Eigentumsnachweis und ggf. eine Vollmacht vorzulegen.
- Aus Platzgründen sollte nicht mehr 1 Person zum Termin erscheinen.
- Liegt die Bauakte derzeit nicht vor, erhalten Sie nach Möglichkeit vor ihrem vereinbarten Termin eine entsprechende Fehlanzeige.
- In mikroverfilmte Statikunterlagen kann keine Einsicht vorgenommen werden. Diese können nur durch das Amt für Geoinformation und Bodenordnung als unseren Dienstleister im Ganzen zurückdigitalisiert werden!
Schriftliche Auskunft über Kontaktformular
Bitte bringen Sie das nachfolgende Formular "Einsicht in das Bauarchiv und Kostenübernahmeerklärung" unausgefüllt zum Termin mit.
Sollten Sie das Formular zur Einsicht nicht nutzen wollen, geben Sie im unten stehenden Kontaktformular im Mitteilungsfeld bitte Folgendes an:
- Adresse des betreffenden Gebäudes bzw. Gebäudeteils
- welche Baupläne, Genehmigungs- bzw. Statikunterlagen davon benötigt werden
- Anschrift für den Postversand der Unterlagen
Weiterhin benötigen wir Ihre vollständigen Kontaktdaten (Name, Vorname, Telefonnummer, Emailadresse), damit wir Sie bei Rückfragen erreichen können.
Zusätzlich benötigen wir als Dateianlage einen Eigentumsnachweis (aktueller Grundbuchauszug, Grundsteuerbescheid oder Kaufvertrag) und ggf. eine Vollmacht (siehe oben "Auskunftsberechtigter Personenkreis")!
Bitte geben Sie auch an, falls Plankopien größer als DIN A3 gewünscht werden und ob diese als digitale Datei(en) oder Kopie(en) in Papierform erstellt werden sollen.
Für Rückfragen können Sie uns auch unter der Telefonnummer 09 11 / 2 31-43 27 erreichen.
Weitere Informationen
Aufteilungspläne nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) können beim Amtsgericht Nürnberg-Grundbuchamt, Flaschenhofstraße 35, 90402 Nürnberg, Telefon 09 11 /3 21-01, eingesehen werden. Mangels technischer Möglichkeiten können dort jedoch keine Kopien der Pläne angefertigt werden!
Entwässerungspläne erhalten Sie bei der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Grundstücksentwässerung, Peuntgasse 12, 90402 Nürnberg, Telefon 09 11 / 2 31-30 09.
Amtliche Lagepläne erhalten Sie beim Amt für Geoinformation und Bodenordnung:
Bauordnungsbehörde
Bauarchiv
Bauhof 5
Untergeschoss, Zi. U/110
90402 Nürnberg
Zugang: Johannesgasse 3
Postanschrift:
Stadt Nürnberg, Bauordnungsbehörde, Johannesgasse 3, 90402 Nürnberg
Telefon 09 11 / 2 31-43 27
Telefax 09 11 / 2 31-43 68
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht