Prüfamt für Standsicherheit
Die Abteilung 4 der Bauordnungsbehörde - Prüfamt für Standsicherheit - ist zuständig für die Prüfung des Standsicherheitsnachweises bei Sonderbauten; das sind bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung, wie z.B. Hochhäuser, größere Verkaufs- und Versammlungsstätten, Sportstätten, Krankenhäuser, Heime und Tageseinrichtungen für Kinder, Behinderte und alte Menschen, Kindergärten und Kinderkrippen aller Art, Schulen und Hochschulen (Art. 2 Abs. 4 BayBO).
Das Prüfamt ist vom bayerischen Staatsministerium des Innern seit 21. Oktober 1960 für den Bereich der Stadt Nürnberg in den Fachrichtungen Massivbau, Metallbau und Holzbau anerkannt.
Der Leiter und stellvertretende Leiter des Prüfamtes für Standsicherheit sind auch gemäß Verordnung über die Prüfingenieure, Prüfämter und Prüfsachverständigen im Bauwesen (PrüfVBau) als Prüsachverständige für Standsicherheit mit den Fachrichtungen Massivbau, Metallbau und Holzbau anerkannt. Sie können im Rahmen des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens (kein Sonderbau) privatrechtlich vom Bauherrn mit der Prüfung des Standsicherheitsnachweises und der Bauüberwachung hinsichtlich des von ihnen geprüften Standsicherheitsnachweises beauftragt werden (Bescheinigungen Standsicherheit I + II).
Bauordnungsbehörde
Prüfamt für Standsicherheit
Bauhof 5
Zi. 103 / I. OG
90402 Nürnberg
Postanschrift:
Stadt Nürnberg, Bauordnungsbehörde, Johannesgasse 3, 90402 Nürnberg
Telefon 09 11 / 2 31-43 90 oder -43 91
Telefax 09 11 / 2 31-43 93
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