Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (Bay. StMB) hat verbindliche Bauantragsformulare eingeführt, die Sie für Ihren Bauantrag nutzen müssen. Erläuterungen dazu finden Sie hier:
Bauanträge in Papierform schicken Sie bitte ausschließlich per Post an die Bauordnungsbehörde, Johannesgasse 3, 90402 Nürnberg. Eine persönliche Abgabe der Unterlagen ist derzeit nicht möglich!
Hinweis für Nachreichungen bei Anträgen in Papierform
Wenn von Ihnen weitere Unterlagen nachzureichen sind, so müssen diese ebenfalls in Papierform erfolgen!
Digitale Bauanträge
Über das BayernPortal können Sie die Bauanträge über einen Online-Assistenten auch digital einreichen. Baupläne und Bauvorlagen werden ebenso in digitaler Form im pdf-Format hochgeladen.
BayernID und Bayernportal
Für die Nutzung des BayernPortals ist eine Bayern-ID erforderlich.
Hinweis: Eine Anmeldung nur mit Benutzername und Passwort im BayernPortal ist nicht ausreichend. Es wird ein elektronischer Personalausweis, Authega- oder ein Elster-Zertifikat benötigt.
Wir empfehlen eine Registrierung mit dem Elster-Zertifikat, da eine Neuregistrierung mit Authega-Zertifikat nicht mehr möglich ist. Bitte bedenken Sie, dass die Registrierung einige Tage in Anspruch nimmt (Zusendung des Passwortes mit der Post).
Dieser Assistent ermöglicht es, Bauanträge, Bauanträge für Werbeanlagen, Abgrabungsanträge, sowie Vorlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren und Vorlagen genehmigungsfreier Abgrabungen einzureichen. Einreicher: Entwurfsverfasser
Dieser Assistent ermöglicht es, einen Antrag auf Teilbaugenehmigung sowie einen Antrag auf Teilabgrabungsgenehmigung online zu stellen. Einreicher: Entwurfsverfasser
Antrag auf isolierte Abweichung, Befreiung, Ausnahme
Dieser Assistent ermöglicht es, einen isolierten Antrag auf Abweichung, Befreiung oder Ausnahme zu stellen. Einreicher: Bauherr, Vertreter des Bauherren
Dieser Assistent ermöglicht es, eine Baubeginnsanzeige und eine Beginnsanzeige für Abgrabungen einzureichen. Einreicher: Bauherr, Vertreter des Bauherrn
Dieser Assistent ermöglicht es, eine Anzeige der Beseitigung einzureichen. Einreicher: bei nicht freistehenden Gebäuden ein Tragwerksplaner, sonst der Bauherr, Vertreter des Bauherrn
Erklärung über die Erfüllung des Kriterienkatalogs
Dieser Assistent ermöglicht es dem Tragwerksplaner begleitend zum ebenfalls online eingereichten Vorgang (Bauantrag / Vorlage im Genehmigungsfreistellungs-verfahren / Baubeginnsanzeige) auch seine Erklärung online einzureichen. Einreicher: Tragwerksplaner, der den Standsicherheitsnachweis erstellt hat