Stellplatzsatzung (StS)
Änderung der Stellplatzsatzung zum 01.08.2024
Ein weiterer Schritt zur nachhaltigen Quartiersentwicklung ist getan: Der Stadtrat hat am 19.06.2024 die Änderung der Stellplatzsatzung beschlossen. Diese Änderung wurde im Amtsblatt Nr. 16 vom 31.07.2024 bekannt gemacht. Die neue Stellplatzsatzung ist zum 01.08.2024 in Kraft getreten.
Die Stellplatzsatzung sorgt dafür, dass der ruhende Verkehr bei Bauvorhaben auf den privaten Grundstücksflächen und nicht im öffentlichen Raum untergebracht wird. Sie trägt damit erheblich zur Entlastung des öffentlichen Raums bei.
Die Grundzüge der Satzung bleiben unverändert. Die Neuerungen schaffen jedoch mehr Transparenz im Verwaltungshandeln, sichern Qualitäten und orientieren sich durch die Änderung der Richtzahlen stärker am tatsächlichen Stellplatzbedarf.
Umnutzungen von Läden in Gastronomiebetriebe werden künftig erleichtert. Weitere Anpassungen betreffen Sondernutzungen wie Krankenhäuser, Hochschulen oder Gewerbebetriebe. Der Stellplatzbedarf von Gewerbebetrieben wird – auch aufgrund der veränderten Arbeitswelt nach Corona – niedriger angesetzt. Die Ablösemöglichkeit bleibt unverändert.
Zwei Stellplätze ab 100 Quadratmetern Wohnfläche
Außerdem müssen im Wohnungsbau künftig bereits ab 100 Quadratmetern Wohnfläche zwei Stellplätze nachgewiesen werden, bisher galt dies erst ab 130 Quadratmetern. Damit wird insbesondere den Beschwerden aus den Außenbezirken Rechnung getragen. Der klassische Geschosswohnungsbau mit Wohnungsgrößen zwischen 70 und 95 Quadratmetern ist von der Neuregelung kaum betroffen – Wohnungen mit mehr als 100 Quadratmetern sind in der Regel Einfamilienhäuser.
Die nach vielen Jahren erstmalige Erhöhung der Ablösebeträge, die noch nicht das Niveau der Nachbarstädte Erlangen und Fürth erreichen werden, dient der Errichtung von Quartiersparkhäusern. „Quartiersparkhäuser sind ein wichtiges Instrument, um den öffentlichen Raum vom ruhenden Verkehr zu entlasten, insbesondere dort, wo das Parken auf dem Grundstück aufgrund der vorhandenen Bebauung nicht möglich ist. Sie müssen aber auch preislich attraktiv sein. Das werden wir mit den Mitteln aus der Stellplatzablöse sicherstellen“, so Bürgermeister Marcus König.
Nachfolgend finden Sie das Amtsblatt mit der geänderten Fassung der Stellplatzsatzung.
Wichtiger Hinweis: Maßgeblich für die Anwendung der neuen Vorschriften ist das Datum der Entscheidung (= Bescheidsdatum) und nicht das Datum der Einreichung des Antrags!