Stellplatzsatzung (StS)

Änderung der Stellplatzsatzung zum 01.08.2024

Ein weiterer Schritt zur nachhaltigen Quartiersentwicklung ist getan: Der Stadtrat hat am 19.06.2024 die Änderung der Stellplatzsatzung beschlossen. Die Stellplatzsatzung sorgt dafür, dass der ruhende Verkehr bei Bauvorhaben auf den privaten Grundstücksflächen und nicht im öffentlichen Raum untergebracht wird. Sie trägt damit erheblich zur Entlastung des öffentlichen Raums bei.

Die Grundzüge der Satzung bleiben unverändert. Die Neuerungen schaffen jedoch mehr Transparenz im Verwaltungshandeln, sichern Qualitäten und orientieren sich durch die Änderung der Richtzahlen stärker am tatsächlichen Stellplatzbedarf.

Umnutzungen von Läden in Gastronomiebetriebe werden künftig erleichtert. Weitere Anpassungen betreffen Sondernutzungen wie Krankenhäuser, Hochschulen oder Gewerbebetriebe. Der Stellplatzbedarf von Gewerbebetrieben wird – auch aufgrund der veränderten Arbeitswelt nach Corona – niedriger angesetzt. Die Ablösemöglichkeit bleibt unverändert.

Zwei Stellplätze ab 100 Quadratmetern Wohnfläche

Außerdem müssen im Wohnungsbau künftig bereits ab 100 Quadratmetern Wohnfläche zwei Stellplätze nachgewiesen werden, bisher galt dies erst ab 130 Quadratmetern. Damit wird insbesondere den Beschwerden aus den Außenbezirken Rechnung getragen. Der klassische Geschosswohnungsbau mit Wohnungsgrößen zwischen 70 und 95 Quadratmetern ist von der Neuregelung kaum betroffen – Wohnungen mit mehr als 100 Quadratmetern sind in der Regel Einfamilienhäuser.

Die nach vielen Jahren erstmalige Erhöhung der Ablösebeträge, die noch nicht das Niveau der Nachbarstädte Erlangen und Fürth erreichen werden, dient der Errichtung von Quartiersparkhäusern. „Quartiersparkhäuser sind ein wichtiges Instrument, um den öffentlichen Raum vom ruhenden Verkehr zu entlasten, insbesondere dort, wo das Parken auf dem Grundstück aufgrund der vorhandenen Bebauung nicht möglich ist. Sie müssen aber auch preislich attraktiv sein. Das werden wir mit den Mitteln aus der Stellplatzablöse sicherstellen“, so Bürgermeister Marcus König.

Die Änderung soll am 01.08.2024 in Kraft treten.


Änderung der Stellplatzsatzung, der Richtzahlenliste und der Vollzugsanweisung zum 29.12.2016

Im Amtsblatt Nr. 26 der Stadt Nürnberg vom 28.12.2016 wurden auf Seite 436 die vom Stadtrat einstimmig beschlossene Satzung vom 15.12.2016 zur Änderung der Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen (StS) und der Richtzahlenliste sowie die Änderung der Vollzugsanweisung amtlich bekannt gemacht. Sie traten am 29.12.2016 in Kraft.

Wesentliche Inhalte der Änderungssatzung sind die Einführung der 80 %-Regelung in der Zone 1 (innerhalb des Rings der B4R) nun auch für Wohnungsbauvorhaben, also eine Reduzierung der Anforderungen, eine redaktionelle Änderung der Richtzahlenliste aufgrund der neuen DIN 277 (Bezeichnung Nutzungsflächen statt Nutzflächen) und der Einstieg in das Carsharing in der neuen Nr. 7 der Vollzugsanweisung.

Nachfolgend finden Sie die den Auszug aus dem Amtsblatt sowie die amtlichen Neufassungen der Satzung, der Richtzahlenliste und der Vollzugsanweisung.

Wichtiger Hinweis: Maßgeblich für die Anwendung der neuen Vorschriften ist das Datum der Entscheidung (= Bescheidsdatum) und nicht das Datum der Einreichung des Antrags!

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