Dienstbarkeiten
Mit beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens werden Kfz-Stellplätze, Geh- und Fahrrechte, Abstandsflächen, Baubeschränkungen, Feuerwehrzufahrten, Nutzungsbeschränkungen (zum Beispiel Studentenapartment, betreutes Wohnen, Betriebsleiterwohnung, Beherbergungsbetrieb eigener Art wie Boardinghaus) und so weiter zugunsten der Stadt Nürnberg gesichert. Diese Rechte werden im Grundbuch beim Amtsgericht Nürnberg verbindlich eingetragen.
Löschungsbewilligungen
Für die Bearbeitung von Anfragen, ob solche Dienstbarkeiten (zum Beispiel anlässlich eines Verkaufs) gelöscht werden können, ist die Bauordnungsbehörde zuständig. Den Grundstückseigentümern wird dringend empfohlen, für die Einreichung solcher Anfragen ein Notariat zu beauftragen.
Für die Überprüfung müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Formloser Antrag
- Angabe des belasteten und des begünstigten Grundstücks mit genauer Bezeichnung der Straße samt Hausnummer oder Gemarkung mit Flurnummer
- Zugrunde liegende Bestellungsurkunde der Dienstbarkeit
- Aktueller Grundbuchauszug des belasteten Grundstücks
- Löschungsbewilligung als Entwurf
Die Unterlagen können in Papierform oder online über das unten stehende Kontaktformular zugesandt werden:
Bauordnungsbehörde
Sachgebiet Baurecht
Bauhof 5
90402 Nürnberg
Postanschrift:
Stadt Nürnberg, Bauordnungsbehörde, Johannesgasse 3, 90402 Nürnberg
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