Auskünfte aus dem Baugenehmigungsverfahren (Expertenauskunft)
Speziell befugten Personen (z. B. des staatlichen Vermessungsamtes, des Zentralfinanzamtes und besondere Sachverständige) kann im Rahmen der Expertenauskunft für einzelne Vorhaben die Einsicht in die elektronischen Bauakte gewährt werden.
Der Zugang ist schriftlich unter genauer Angabe einer datenschutzrechtlichen Befugnisnorm, der konkreten Aufgaben und der einzelnen Personen bei der Bauordnungsbehörde zu beantragen.