Gestapelte, eingerollte Baupläne

Bauordnungsbehörde Nürnberg

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Allgemeine Fragen und Antworten (FAQs)

Vorwort

Bei den folgenden Antworten handelt es sich in der Regel um einfache Erklärungen der wesentlichen rechtlichen Vorgaben bzw. exemplarischer Darstellung häufiger Probleme im Zusammenhang mit einfachen Bauvorhaben. Im spezifischen Einzelfall sind meistens weitere oder von der Norm abweichende Aspekte sowie zusätzliche Vorschriften zu beachten.

Diese FAQs ersetzen daher ausdrücklich nicht die Beratung durch einen Architekten, Rechtsanwalt oder Sachverständigen. Sie stellen keine Rechtsauskünfte dar und sind auch keine verbindlichen Zusicherungen im Sinne des Art. 38 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz. Alle Antworten beziehen sich nur auf den Zuständigkeitsbereich der Bauordnungsbehörde, also das Nürnberger Stadtgebiet.

Ergänzend finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr die

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass zusätzlich zu einer Baugenehmigung auch weitere Genehmigungen und Gestattungen notwendig sein können (z.B. Genehmigung Zweckentfremdung, Artenschutz, Wasserrechtliche Erlaubnis, …).


Allgemeines

Fragen zur Genehmigungspflicht

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Aktualisiert am 26.02.2025, 09:49 Uhr