Beratung bei Bodendenkmälern
Was ist ein Bodendenkmal?
Bodendenkmäler sind Geschichtszeugnisse aus der menschlichen Vergangenheit, von der Steinzeit bis zum späten Mittelalter und der frühen Neuzeit. Hierzu zählen zum Beispiel Gräber, Siedlungsreste, Befestigungsgräben, Turmhügel, Keller, Brunnen, Latrinen, Altwege und vieles mehr. Auch wenn sie oft nicht mehr sichtbar sind, unter der Oberfläche sind sie als wichtige Zeugnisse vergangener Zeiten noch erhalten.
In Nürnberg enthalten mehr als 6000 Grundstücke solche Bodendenkmäler. Diese liegen nicht nur in der mittelalterlichen Altstadt, sondern auch in den historischen Ortskernen der alten, inzwischen eingemeindeten Dörfer um Nürnberg oder auch mitten auf der Ackerflur. In letzterem Fall handelt es sich häufig um vorgeschichtliche Siedlungsflächen.
Neben Bodendenkmälern gibt es auch sog. Verdachtsflächen. In diesem Fall ist beispielsweise durch Lesefunde, historisches Kartenmaterial oder eine besondere Lage im Gelände damit zu rechnen, dass sich im Boden archäologische Hinterlassenschaften befinden, die Fläche ist jedoch nicht als Bodendenkmal ausgewiesen.
Wie erfahre ich, ob ein Bodendenkmal auf meinem Grundstück ist?
Anders als bei den Baudenkmälern gibt es für die Bodendenkmäler noch keine verbindliche Denkmalliste. Eine vollständige Liste der Bodendenkmäler wird derzeit erst vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege erstellt. Die bisherigen Eintragungen können Sie im Internet über den BayernAtlas einsehen. Sicherheit können Sie durch eine formlose Anfrage an untenstehende Adresse gewinnen.
Die Eigenschaft als Bodendenkmal hängt nicht von der Eintragung in die Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein. Neben den Bodendenkmälern gibt es auch sogenannte Verdachtsflächen. Diese sind in der rechtlichen Behandlung den Bodendenkmälern gleichgestellt.
Welche Folgen ergeben sich, wenn ich ein Bodendenkmal auf meinem Grundstück habe?
Zunächst, solange sich am Grundstück nichts verändert, keine. Soll das Grundstück allerdings bebaut werden, sollen Leitungen verlegt werden oder aus anderen Gründen ein Bodenaushub durchgeführt werden, dann wird hierfür eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach Art. 7 DSchG benötigt.
Gesetzeslage
Art. 1 Denkmalschutzgesetz
Das Bayerische Denkmalschutzgesetz definiert in seinem ersten Artikel, was ein Denkmal ausmacht: Es muss eine vom Menschen geschaffene Sache aus vergangener Zeit sein, deren Erhaltung im Interesse der Allgemeinheit liegt.
Art. 7 Denkmalschutzgesetz
Der siebte Artikel des Denkmalschutzgesetzes beinhaltet ein „Erlaubnisgebot“: Jede Aufgrabung an einem Bodendenkmal oder einer Fläche, auf der ein solches vermutet wird, bedarf einer Erlaubnis. Diese kann verweigert werden, wenn dies zum Schutz eines Bodendenkmals notwendig ist. Die Erlaubnis ist in jedem Fall notwendig, unabhängig von der Baugenehmigung, baudenkmalrechtlichen Erlaubnis, etc.
Bauordnungsbehörde Nürnberg
Denkmalschutz - Archäologie
Bauhof 5
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