Allgemeine Auskünfte


Beratung und FAQs

Wir beantworten Ihnen Fragen zu laufenden Verfahren, Teilbaugenehmigung, Genehmigungsfreistellung, Abbruchanzeige, Antrag auf isolierte Abweichung / Befreiung Abstandsflächen, Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG), Abgrabungsgenehmigung, Prüfung bautechnischer Nachweise, Denkmalschutz, Einfriedungen (Mauern, Zäune…), Nebenanlagen wie Garagen, Gartenhäuser und Terrassenüberdachung, Verfahrensablauf und Wärmedämmmaßnahmen.

Allgemeine Fragen und Antworten (FAQs)


Anfrage-Assistent

Online Service Midi

Alternativ können Sie für Ihr Anliegen auch unseren Anfrage-Assistenten nutzen. Hierüber können Sie ebenso Dokumente und Pläne übermitteln.

Für die Bearbeitung von komplexeren Anfragen können Gebühren nach dem Kostengesetz anfallen. Sollte dies der Fall sein, werden Sie vorab informiert und können ggf. Ihre Anfrage zurückziehen.


Telefonische Auskünfte

Für Informationen der Bürgerinnen und Bürger in Bauangelegenheiten stehen

Bauordnungsbehörde

09 11 / 231-30 00

Einfache Auskünfte: 09 11 / 231-30 01

Stadtplanungsamt

09 11 / 231-30 04

Denkmalschutz

09 11 / 231-30 12

zu den folgenden Zeiten zur Verfügung

Montag

09:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Mittwoch

09:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Freitag

09:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Abweichende Zeiten für den Denkmalschutz

Montag

10:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Donnerstag

12:30 Uhr bis 14:00 Uhr


Persönliche Terminvereinbarung

Persönliche Vorsprachen sind nach vorheriger Terminvereinbarung zu konkreten Planungen möglich.

Zur Vorbereitung sind per Anfrage-Assistent oder Post die gewünschten Besprechungspunkte zu übermitteln. Hierzu werden auch ergänzende Unterlagen (in der Regel Lageplan, vorhandene Baupläne, Skizzen, etc.) benötigt.

Es erfolgt dann die interne Klärung, ob eine Terminvereinbarung notwendig ist oder die Angelegenheit per Mail bzw. Telefon geklärt werden kann. Die Termine werden grundsätzlich analog zu den Zeiten der telefonischen Erreichbarkeit vereinbart und nach Möglichkeit auf maximal 15 Minuten begrenzt.


Weitere Informationen

Die Einsichtnahme in ausliegende Bauleitplanverfahren ist im Stadtplanungsamt, Lorenzer Str. 30 (Durchgang), Zi. 106 (Vorraum), 1.Stock, möglich.

Unabhängig davon besteht die Möglichkeit die Bebauungspläne im Internet einzusehen und auszudrucken:


Lagepläne, Bodenrichtwertauskünfte und -karten sowie Grundstücksmarktberichte können schriftlich bzw. per Mail bestellt werden. Die erforderlichen Unterlagen dazu finden Sie auf der Internetseite:


Bauordnungsbehörde

Bauhof 5

90402 Nürnberg


Postanschrift:
Stadt Nürnberg, Bauordnungsbehörde, Johannesgasse 3, 90402 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31-30 00

Telefax 09 11 / 2 31-30 10


Denkmalschutz

Telefon 09 11 / 2 31-30 12

Telefax 09 11 / 2 31-30 10

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