Ukrainische Fahrzeuge in Nürnberg
Derzeit keine Online-Anträge möglich
Der Online-Assistent für die Ausnahmegenehmigung ukrainischer Fahrzeuge wird derzeit rechtlich überarbeitet und ist deshalb vorübergehend nicht verfügbar. Wir bitten um Ihre Geduld und Ihr Verständnis.
Was ist bei Fahrzeugen mit ukrainischem Kennzeichen in Deutschland zu beachten?
Voraussetzungen für die Antragstellung:
- Ihr aktueller Hauptwohnsitz muss in Nürnberg liegen.
- Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs
- Nachweis über Flüchtlingsstatus
- Nachweis einer Grenzversicherung
- Nachweis einer Verkehrssicherheitsuntersuchung einer zur Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO berechtigten Stelle
Gebühr (inklusive Versandkosten): 20,00 EUR
Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Rathenauplatz 18
90489 Nürnberg
Telefon 09 11 / 2 31- 0
Telefax 09 11 / 2 31-40 69
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