Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Ordnungsamt

1
1
50

Neues Fahrzeug anmelden

Ihr Fahrzeug (auch Anhänger) ist ein Neufahrzeug, das erstmalig für den Straßenverkehr zugelassen werden soll. Sie haben Ihr Hauptwohnung oder Ihren Betriebs-/Vereinssitz in Nürnberg gemeldet.



Erforderliche Unterlagen und allgemeine Voraussetzungen

- Zulassungsbescheinigung Teil II
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- Bankverbindung (IBAN) / SEPA-Lastschriftmandat der Halterin oder des Halters für die Kfz-Steuer

Beim Online-Antrag
- Online-Identifizierung als Privatperson mit BundID-Nutzerkonto
- Online-Identifizierung als Unternehmen mit "Mein Unternehmenskonto" mit ELSTER-Zertifikat

Vor Ort:
- amtliche/s Ausweisdokument/e mit aktuellen Daten (z. B. Name und Adresse) und Unterschrift oder eine beglaubigte Kopie. Falls Sie ein Ausweisdokument ohne Unterschrift besitzen, ist ein weiteres amtliches Dokument mit Unterschrift z. B. Führerschein notwendig.
- statt einer Zulassungsbescheinigung Teil II können Sie auch die EG-Übereinstimmungsbescheinigung / CoC-Papier (Certificate of Conformity") mitbringen.

Zusätzliche Unterlagen sind in folgenden Fällen notwendig:


Neues Fahrzeug online zulassen und sofort losfahren

Um dieses Video ansehen zu können, müssen Sie Marketing-Cookies erlauben.

Cookies einstellen

Voraussetzung

Ausweisapp - Bildmarke © Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat / Bundesdruckerei GmbH

Online-Ausweisen

Im Alltag weisen Sie sich mit Ihrem Personalausweis aus. Online ist das genauso. Im Internet können Sie sich mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises sicher identifizieren.

    Damit Sie Ihre Bescheide, Zulassungsdokumente oder sonstige Nachrichten zu Ihrem Online-Antrag erhalten können, benötigen Sie ein Nutzerkonto (BayernId oder Bund). Das Nutzerkonto dient als Postfach und zur Identifizierung.

    1) Identifizierung über die Online-Ausweisfunktion
    Benötigt wird:
    - Ausweisdokument mit aktuellen Daten (z. B. Name und Adresse) und freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und sechsstelliger PIN
    - Smartphone mit kostenloser „AusweisApp“ oder ein Kartenlesegerät
    - Nutzerkonto "Bayern-ID"

    2) Identifizierung mit dem ELSTER-Zertifikat (analog Online-Steuererklärung)
    Benötigt wird:
    - ELSTER-Zertifikatsdatei und
    - Nutzerkonto "Bayern-ID" oder Nutzerkonto "Bund"

    Damit Sie Ihre Bescheide, Zulassungsdokumente oder sonstige Nachrichten zu Ihrem Online-Antrag erhalten können, benötigen Sie ein "Mein Unternehmenskonto" mit ELSTER-Zertifikat.

    Wenn ein Fahrzeug
    - durch ein dritte Person (Privatperson) oder
    - auf eine minderjährige Person zugelassen werden soll
    - wenn für das Fahrzeug keine Daten in der Datenbank des Kraftfahrtsbundesamts (KBA) vorhanden sind

    Logo Einfach online machen © Stadt Nürnberg

    Online-Dienst im i-Kfz-Portal starten

    Der Link führt zur Startseite des i-Kfz-Portals. Bitte wählen Sie dort den gewünschten Online-Dienst aus.

    Kontaktformular für Fragen zur Online-Zulassung

    Sie möchten Ihren Zulassungsvorgang online erledigen und haben bei der Dateneingabe ein spezielles Problem? Dann nutzen Sie dieses Kontaktformular:

    Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=29096>

    Neues Fahrzeug persönlich vor Ort zulassen

    Wenn Sie Ihr Neufahrzeug nicht online zulassen möchten, erledigen wir das zuverlässig vor Ort für Sie.

    Termin vereinbaren © vectorstock.com/ PCH/ weit

    Termin online vereinbaren

    Ihr Anliegen kann nur mit einem vorher vereinbarten Termin bearbeitet werden.

    Stadt Nürnberg
    Ordnungsamt

    Kraftfahrzeugzulassung

    Rathenauplatz 1890489 Nürnberg
    Öffentliche Verkehrsmittel<https://www.vgn.de/verbindungen/?place_destination=N%C3%BCrnberg&name_destination=Rathenauplatz+18&type_destination=any&anyObjFilter_destination=12&execInst=verifyOnly&sessionID=0>
    09 11 / 2 31-0<tel:09112310> 09 11 / 2 31-40 69<tel:09112314069>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=29096>Öffnungszeiten<https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/oeffnungszeiten_oa.html>

    Ihre Zulassungsangelegenheiten können Sie auch in den Bürgerämtern Ost oder Süd erledigen.

    Bürgerämter der Stadt Nürnberg<https://www.nuernberg.de/internet/buergeraemter/>

    FAQs


    Mehr zum Thema