Für öffentliche Vergnügungsveranstaltungen bestehen spezielle Anzeige- und Erlaubnispflichten:
Soll die Veranstaltung auf öffentlichen Flächen stattfinden?
Für die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen, von Grün- und Wasserflächen ist eine Sondernutzungsgenehmigung erforderlich. Bitte wenden Sie sich zunächst an das Liegenschaftsamt der Stadt Nürnberg.
Bitte beachten Sie: Bei mehr als 1.000 zeitgleich anwesenden Personen ist zusätzlich eine sicherheitsrechtliche Erlaubnis des Ordnungsamts nötig. Dies wird jedoch vom Liegenschaftsamt koordiniert.
Nimmt eine Veranstaltung öffentliche Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch, ist eine Erlaubnis durch den Servicebetrieb öffentlichen Raums (SÖR) erforderlich. Wenden Sie sich bitte an den Servicebetrieb öffentlichen Raum der Stadt Nürnberg
Soll die Veranstaltung im Freien auf Privatgrund stattfinden?
Bitte wenden Sie sich direkt an das Ordnungsamt (Kontaktdaten und Infos siehe unten).
Infos für Veranstaltungen, für die das Ordnungsamt zuständig ist:
Öffentliche Vergnügungen sind nach dem Bayerischen Landesstraf- und Verordnungsgesetz anzumelden. In bestimmten Fällen, z.B. bei mehr als 1.000 zeitgleich anwesenden Personen ist eine sicherheitsrechtliche Erlaubnis nötig. (Näheres hierzu in Artikel 19 Absatz 3 LStVG)
Wir bitten Sie, Veranstaltungen mindestens 4 Wochen zuvor anzumelden. Bei Großveranstaltungen ist ein Vorlauf von mindestens 8 Wochen nötig. Weitere Infos dazu finden Sie unten.
Anzahl der voraussichtlich gleichzeitig Anwesenden
Verantwortlicher
Benötigte Unterlagen für die Anmeldung
Zusätzlich zu den obigen Daten sind nachfolgende Unterlagen zur Einreichung des Antrags nötig:
Veranstaltungsablauf oder Programm
ggf. Nachweis einer Veranstalterhaftpflichtversicherung
ggf. Sicherheitskonzept (siehe unten, Punkt Großveranstaltungen)
Plan/Skizze mit allen Aufbauten, Ein-/Ausgängen und Maßen
Hinweis
Der Lageplan des Veranstaltungsortes ist zur Antragstellung zwingend notwendig. Zum Erstellen des Lageplans können Websites wie bspw. das Geo-Portal genutzt werden.
Im "Merkblatt zur Abfallwirtschaft bei Veranstaltungen" des Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) werden Gebote zur Verwendung von pfandpflichtigen Mehrwegbehältnissen für Speisen und Getränke formuliert. Sie finden auch Informationen zur Trennung und möglichst stofflichen Verwertung nicht vermeidbarer Abfälle. Das Merkblatt finden Sie hier:
Bei jeder öffentlich zugänglichen Veranstaltung, bei der Speisen und Getränke angeboten werden, müssen lebensmittelrechtliche Anforderungen aus Gründen des Gesundheits- und Verbraucherschutzes eingehalten werden. Nähere Informationen finden Sie hier:
Vergnügungen, die vorwiegend religiösen, künstlerischen, kulturellen oder wissenschaftlichen Zwecken sowie der Wirtschaftswerbung dienen, müssen nicht angezeigt werden, wenn diese in Räumen stattfinden, die für die Veranstaltungen der beabsichtigten Art bestimmt sind.
Feiertagsregelung
An Sonn- und Feiertagen sind besondere Regelungen zu beachten.
"Großveranstaltungen" werden gesetzlich nicht definiert. Ab 5.000 zeitgleich anwesenden Personen, ist auf jeden Fall ein Sicherheitskonzept einzureichen. Sind zwischen 1.000 und 5.000 Personen zeitgleich anwesend, handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung (Abschätzung des Gefährdungspotentials). Hier finden Sie ein Merkblatt mit wichtigen Inhalten eines solchen Konzepts:
Für private Feiern auf Privatgrund gibt es nach dem Bayerischen Landesstraf- und Verordnungsgesetz keine Anzeigepflicht. Die allgemein gültigen Immissionsrichtwerte sind einzuhalten. Weitere Infos finden Sie im Merkblatt des Umweltamts:
Für öffentliche Vergnügungsveranstaltungen sind Toilettenanlagen bereitzustellen.
Veranstaltungen in einem Raum
Für öffentliche Vergnügungsveranstaltungen innerhalb von geschlossenen Räumen bestehen ebenfalls spezielle Anzeige- und Erlaubnispflichten. Dies hängt von mehreren Faktoren ab. Bitte teilen Sie uns hierfür konkrete Infos zur Veranstaltung, insbesondere die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Personen sowie die überwiegende Nutzung des Raums mit. Gegebenenfalls könnte für Ihre Veranstaltung auch die Bauordnungsbehörde zuständig sein.
Bitte entnehmen Sie wichtige Hinweise dem folgenden Link der Bayerischen Staatskanzlei.
Leitfaden für Vereinsfeiern<https://www.bayern.de/staatsregierung/staatskanzlei/leiter-staatskanzlei-staatsminister-fuer-bundesangelegenheiten/buerokratieabbau-und-deregulierung-2/leitfaden-fuer-vereinsfeiern/>