Die Tageszulassung ist immer eine Erstzulassung für die Dauer eines Kalendertages. Am Ende des Tags erfolgt automatisch wieder eine Außerbetriebsetzung. Die Tageszulassung richtet sich in erster Linie an Kfz-Betriebe und Fahrzeughersteller.
Bezahlen
Online-Dienst Im Online-Dienst wird die Leistung direkt bezahlt. Die Zahlung mit Giropay und Kreditkarte möglich. Bei Zahlungen mit einer Kreditkarte ist ein abgeschlossenes Sicherungsverfahren (3D Secure) erforderlich.
Vor Ort: Sie können in der Zulassungsstelle bar und mit EC-Karte zahlen.
Gebühren
Online-Tageszulassung: 14,90 Euro Tageszulassung vor Ort: 45,90 Euro
Für die Übermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt kann zusätzlich eine Gebühr von 0,60 bis € 2,60 € Euro anfallen.
Erforderliche Unterlagen und allgemeine Voraussetzungen
- Zulassungsbescheinigung Teil II - elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) - Bankverbindung (IBAN) / SEPA-Lastschriftmandat der Halterin oder des Halters für die Kfz-Steuer
Beim Online-Antrag - Online-Identifizierung als Privatperson über Nutzerkonto Bayern-ID oder Bund-ID - Online-Identifizierung als Unternehmen über "Mein Unternehmenskonto" mit ELSTER-Zertifikat
Vor Ort: - amtliche/s Ausweisdokument/e mit aktuellen Daten (z. B. Name und Adresse) und Unterschrift oder eine beglaubigte Kopie. Falls Sie ein Ausweisdokument ohne Unterschrift besitzen, ist ein weiteres amtliches Dokument mit Unterschrift z. B. Führerschein notwendig. - statt einer Zulassungsbescheinigung Teil II können Sie auch die EG-Übereinstimmungsbescheinigung / CoC-Papier (Certificate of Conformity") mitbringen.
Tageszulassung online beantragen
Voraussetzungen
Online-Ausweisen
Im Alltag weisen Sie sich mit Ihrem Personalausweis aus. Online ist das genauso. Im Internet können Sie sich mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises sicher identifizieren.
Online-Identifizierung als Unternehmen (juristische Person)
Damit Sie Ihre Bescheide, Zulassungsdokumente oder sonstige Nachrichten zu Ihrem Online-Antrag erhalten können, benötigen Sie ein "Mein Unternehmenskonto" mit ELSTER-Zertifikat.
Damit Sie Ihre Bescheide, Zulassungsdokumente oder sonstige Nachrichten zu Ihrem Online-Antrag erhalten können, benötigen Sie ein Nutzerkonto (BayernId oder Bund). Das Nutzerkonto dient als Postfach und zur Identifizierung.
1) Identifizierung über die Online-Ausweisfunktion Benötigt wird: - Ausweisdokument mit aktuellen Daten (z. B. Name und Adresse) und freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und sechsstelliger PIN - Smartphone mit kostenloser „AusweisApp“ oder ein Kartenlesegerät - Nutzerkonto "Bayern-ID"
2) Identifizierung mit dem ELSTER-Zertifikat (analog Online-Steuererklärung) Benötigt wird: - ELSTER-Zertifikatsdatei und - Nutzerkonto "Bayern-ID" oder Nutzerkonto "Bund"
1. Rufen Sie unser i-Kfz-Portal aufrufen auf. 2. Klicken Sie auf "Anmelden", um sich zu identifizieren. Wählen dazu ein Nutzerkonto aus. Wenn Sie bereits ein Konto haben, melden Sie sich an. Andernfalls registrieren Sie sich für ein Nutzerkonto. 3. Legen Sie den Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II frei. 4. Geben Sie folgenden Daten ein: Kfz-Kennzeichen und gegebenenfalls die Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN) Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II Elektronische Versicherungsbestätigung der Haftpflichtversicherung (eVB) Kontoverbindung der Halterin bzw. des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer) 5. Tragen Sie Ihr Kennzeichen ein. 6. Ihre Antragsdaten werden sofort automatisiert geprüft. 7. Bezahlen Sie nun online die Gebühr. 8. Sie erhalten eine Übersicht über Ihre Eingaben und bestätigen die Eingaben. 9. Ihr Antrag wird sofort automatisiert geprüft. Sofern Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände vorhanden sind, kann das Fahrzeug nicht zugelassen werden. 10. Der Zulassungsbescheid und der vorläufige Zulassungsnachweis sind sofort online verfügbar. Laden Sie diesen bitte innerhalb von 30 Minuten herunter oder senden Sie sich diesen per E-Mail selbst zu. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich. 11. Sobald Sie den vorläufigen Zulassungsnachweis mit Zulassung bis zum Ende des Tags ausgedruckt und sichtbar am Fahrzeug angebracht haben und können Sie losfahren. Dieser muss Ihnen als der Halterin oder dem Halter mitgeführt werden und ersetzt die Plaketten. 12. Die Außerbetriebsetzung erfolgt automatisch am Ende des Tages. 13. Sie erhalten die entwerteten Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II von uns per Post.
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