Neuerteilung nach Entzug bzw. Zuerkennung nach aberkannter Fahrerlaubnis
Neuerteilung nach Entzug
Die Fahrerlaubnis wurde durch ein Gericht oder einer Behörde entzogen? Es wurde eine Sperrfrist festgelegt, innerhalb der keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf?
Das Gericht entscheidet im Strafverfahren nicht darüber, ob nach Ablauf der Sperrfrist die Fahrerlaubnis neu erteilt werden kann. Es ist die Aufgabe der Fahrerlaubnisbehörde, zu prüfen, ob alle Voraussetzungen für eine Neuerteilung, insbesondere die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, vorliegen. Die Prüfung der Fahreignung muss sich auf alle körperliche, geistige und charakterliche Umstände erstrecken. Sofern sich Zweifel an der Fahreignung ergeben, muss die Fahrerlaubnisbehörde eine fachärztliche oder auch medizinisch-psychologische Untersuchung einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle fordern.
Zuerkennung einer aberkannten EU-Fahrerlaubnis
Bei Besitz einer ausländischen Fahrerlaubnis, ist das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland durch Beschluss oder ein Urteil eines deutschen Strafgerichts erloschen. Auch nach Ablauf der Sperrfrist dürfen Sie mit einer ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland keine Kraftfahrzeuge führen, wenn eine deutsche Führerscheinstelle das Recht, von der ausländischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet wieder Gebrauch zu machen, nicht wieder zuerkannt hat.
Der Antrag auf Neuerteilung einer entzogenen deutschen Fahrerlaubnis bzw. auf Zuerkennung einer aberkannten ausländischen Fahrerlaubnis kann nach Rechtskraft bereits 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.
Die Antragsstellung erfolgt in der Führerscheinstelle, in der Hirschelgasse 32, 90403 Nürnberg. Die weitere Bearbeitung erfolgt in der Fahreignung, im Inneren Laufer Platz 3, 90403 Nürnberg.
Möglichkeit der Antragstellung: persönlich vor Ort
Kommen Sie gerne in der Hirschelgasse 32, 90403 Nürnberg, vorbei, um Ihren Antrag auf Neuerteilung Ihrer entzogenen deutschen Fahrerlaubnis bzw. auf Zuerkennung Ihrer aberkannten ausländischen Fahrerlaubnis zu stellen. Dafür ist zwingend eine Terminvereinbarung nötig.
Hier können Sie bequem einen Termin online buchen. Bitte bringen Sie Ihre Terminbestätigung (Papier oder mobil) zum Termin mit.
Bitte halten Sie folgende Unterlagen bereit:
- Reisepass oder Personalausweis
- Ein aktuelles biometrisches Passbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung
- Rechtskräftiges Urteil, Strafbefehl oder Bescheid, mit dem die Entziehung der Fahrerlaubnis verfügt wurde (sofern nicht in Nürnberg entzogen) und aus dem das Ende der Sperrfrist hervorgeht
- Ausländische Fahrerlaubnis (soweit vorhanden)
Folgende Unterlagen der Klassen A,B,AM,L,T können nachgereicht werden:
- Nachweis über Ausbildung in Erster Hilfe nach § 19 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) (mindestens 9 Unterrichtseinheiten)
- Sehtest (Augenarzt oder Optiker) - nicht älter als 2 Jahre
Bei Beantragung der Klassen C1,C,C1E,CE,D1,D,D1E,DE werden zusätzlich benötigt:
- Nachweis über Ausbildung in Erster Hilfe nach § 19 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) (mindestens 9 Unterrichtseinheiten)
- Nachweis des Sehvermögens nach Anlage 6 FeV durch ein Zeugnis eines Augenarztes oder einer Bescheinigung eines Betriebs-/ Arbeitsmediziners – nicht älter als 2 Jahre
-
Ärztliche Bescheinigung eines Arztes nach Wahl auf gesondertem Vordruck - nicht älter als 1 Jahr
- Medizinisch-psychologische Untersuchung bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle oder ein betriebs- bzw. arbeitsmedizinisches Gutachten, das Aussagen über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie Reaktionsfähigkeit beinhaltet (bei Klasse D) - nicht älter als 1 Jahr
- Gegebenenfalls Nachweis über abgelegte Grundqualifikation (IHK) bzw. der 5 Module
Gebühren
Neuantrag ohne Probezeit
239,30 Euro
Neuantrag mit Probezeit
252,90 Euro
Amtliches Führungszeugnis
13,00 Euro
Evtl. Beantragung einer Fahrerqualifizierungskarte
32,50 Euro
FAQs
Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Führerscheinstelle
Hirschelgasse 32
90403 Nürnberg
Telefon 09 11 / 2 31-0
Telefax 09 11 / 2 31-32 81
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Fahreignung
Innerer Laufer Platz 3
90403 Nürnberg
Telefon 09 11 / 2 31-0
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