Neuerteilung nach Entzug bzw. Zuerkennung nach aberkannter Fahrerlaubnis

Neuerteilung nach Entzug

Die Fahrerlaubnis wurde durch ein Gericht oder einer Behörde entzogen? Es wurde eine Sperrfrist festgelegt, innerhalb der keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf?

Das Gericht entscheidet im Strafverfahren nicht darüber, ob nach Ablauf der Sperrfrist die Fahrerlaubnis neu erteilt werden kann. Es ist die Aufgabe der Fahrerlaubnisbehörde, zu prüfen, ob alle Voraussetzungen für eine Neuerteilung, insbesondere die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, vorliegen. Die Prüfung der Fahreignung muss sich auf alle körperliche, geistige und charakterliche Umstände erstrecken. Sofern sich Zweifel an der Fahreignung ergeben, muss die Fahrerlaubnisbehörde eine fachärztliche oder auch medizinisch-psychologische Untersuchung einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle fordern.

Zuerkennung einer aberkannten EU-Fahrerlaubnis

Bei Besitz einer ausländischen Fahrerlaubnis, ist das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland durch Beschluss oder ein Urteil eines deutschen Strafgerichts erloschen. Auch nach Ablauf der Sperrfrist dürfen Sie mit einer ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland keine Kraftfahrzeuge führen, wenn eine deutsche Führerscheinstelle das Recht, von der ausländischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet wieder Gebrauch zu machen, nicht wieder zuerkannt hat.

Der Antrag auf Neuerteilung einer entzogenen deutschen Fahrerlaubnis bzw. auf Zuerkennung einer aberkannten ausländischen Fahrerlaubnis kann nach Rechtskraft bereits 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.

Die Antragsstellung erfolgt in der Führerscheinstelle, in der Hirschelgasse 32, 90403 Nürnberg. Die weitere Bearbeitung erfolgt in der Fahreignung, im Inneren Laufer Platz 3, 90403 Nürnberg.


Möglichkeit der Antragstellung: persönlich vor Ort

Kommen Sie gerne in der Hirschelgasse 32, 90403 Nürnberg, vorbei, um Ihren Antrag auf Neuerteilung Ihrer entzogenen deutschen Fahrerlaubnis bzw. auf Zuerkennung Ihrer aberkannten ausländischen Fahrerlaubnis zu stellen. Dafür ist zwingend eine Terminvereinbarung nötig.

Hier können Sie bequem einen Termin online buchen. Bitte bringen Sie Ihre Terminbestätigung (Papier oder mobil) zum Termin mit.

Bitte halten Sie folgende Unterlagen bereit:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Ein aktuelles biometrisches Passbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung
  • Rechtskräftiges Urteil, Strafbefehl oder Bescheid, mit dem die Entziehung der Fahrerlaubnis verfügt wurde (sofern nicht in Nürnberg entzogen) und aus dem das Ende der Sperrfrist hervorgeht
  • Ausländische Fahrerlaubnis (soweit vorhanden)

Folgende Unterlagen der Klassen A,B,AM,L,T können nachgereicht werden:

  • Nachweis über Ausbildung in Erster Hilfe nach § 19 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) (mindestens 9 Unterrichtseinheiten)
  • Sehtest (Augenarzt oder Optiker) - nicht älter als 2 Jahre

Bei Beantragung der Klassen C1,C,C1E,CE,D1,D,D1E,DE werden zusätzlich benötigt:

  • Nachweis über Ausbildung in Erster Hilfe nach § 19 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) (mindestens 9 Unterrichtseinheiten)
  • Nachweis des Sehvermögens nach Anlage 6 FeV durch ein Zeugnis eines Augenarztes oder einer Bescheinigung eines Betriebs-/ Arbeitsmediziners – nicht älter als 2 Jahre
  • Ärztliche Bescheinigung eines Arztes nach Wahl auf gesondertem Vordruck - nicht älter als 1 Jahr
  • Medizinisch-psychologische Untersuchung bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle oder ein betriebs- bzw. arbeitsmedizinisches Gutachten, das Aussagen über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie Reaktionsfähigkeit beinhaltet (bei Klasse D) - nicht älter als 1 Jahr
  • Gegebenenfalls Nachweis über abgelegte Grundqualifikation (IHK) bzw. der 5 Module

Gebühren

Neuantrag ohne Probezeit

239,30 Euro

Neuantrag mit Probezeit

252,90 Euro

Amtliches Führungszeugnis

13,00 Euro

Evtl. Beantragung einer Fahrerqualifizierungskarte

32,50 Euro


FAQs

Was passiert, nachdem ich meinen Antrag gestellt habe?

Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, wird dieser von der Führerscheinstelle aufgenommen.
Die weitere Bearbeitung und Entscheidung über die Neuerteilung bzw. Zuerkennung Ihrer Fahrerlaubnis erfolgt dann über die Fahreignung.

Hier finden Sie weitere Informationen über die weiteren Schritte.

Muss ich eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) / fachärztliche Begutachtung machen?

Ob vor einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis eine Überprüfung der Fahreignung durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) oder eine fachärztliche Begutachtung erforderlich ist, kann erst nach Überprüfung aller Unterlagen entschieden werden.

Achten Sie auch darauf, dass eine MPU-Untersuchung je nach beantragte Klasse auch schwieriger ausfallen kann.
Dies richtet sich nach Gruppe 1 Und 2
Gruppe 1 sind die Klassen AM, A1, A2, A , B, BE, L und T
Gruppe 2 sind die Klassen C1, C ,C1E, CE, D1, D, D1E ,DE

Wer nimmt mein fachärztliches Gutachten / MPU-Gutachten entgegen?

Achten Sie darauf, dass immer das Originalgutachten vorzulegen ist. Die Klammer bzw. das Siegel darf nicht beschädigt sein.

Das Gutachten können Sie in den Briefkasten der Fahreignung legen oder persönlich in der Führerscheinstelle mit einem Termin abgeben.
Bei persönlicher Vorsprache wird noch ein Ausweisdokument im Original benötigt.

Das Gutachten wird zur Prüfung entgegengenommen. Sie erhalten dann von der Fahreignung Bescheid, ob das Gutachten den Anforderungen der Begutachtungsleitlinien entspricht.

Bei der Gutachtensabgabe wird KEIN vorläufiger Führerschein ausgestellt. Es erfolgt lediglich die Entgegennahme des Gutachtens.

Wo stelle ich meinen Antrag für eine Neuerteilung der entzogenen Deutschen Fahrerlaubnis/Zuerkennung der aberkannten ausländischen Fahrerlaubnis?

Die Antragsstellung erfolgt in der Führerscheinstelle, in der Hirschelgasse 32, 90403 Nürnberg.

Die weitere Bearbeitung erfolgt in der Fahreignung, im Inneren Laufer Platz 3, 90403 Nürnberg. Weitere Informationen:

Ich möchte nach Wiedererteilung / Zuerkennung meiner Fahrerlaubnis auch einen Fahrerqualifizierungsnachweis beantragen

Fahrzeugführende müssen den Fahrerqualifizierungsnachweis bei gewerbsmäßigen Fahrten mit Fahrzeugen bestimmter Fahrzeugklassen (BE, C- und D- Klassen) in der Güter- und Personenbeförderung immer mitführen.

Der Fahrerqualifizierungsnachweis muss zusätzlich zum Führerschein vorhanden sein und ersetzt diesen nicht.

Hier finden Sie alle Informationen rund um den Fahrerqualifizierungsnachweis:


Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Führerscheinstelle

Hirschelgasse 32

90403 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31-0

Telefax 09 11 / 2 31-32 81

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht


Stadt Nürnberg
Ordnungsamt

Fahreignung

Innerer Laufer Platz 3

90403 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31-0

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht


Terminvereinbarung

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