Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Ordnungsamt

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Registrierung Lebensmittelunternehmen

Wenn Sie als Lebensmittelunternehmer Tätigkeiten ausführen, die mit der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln (einschließlich Internethandel) zusammenhängen, müssen Sie sich registrieren lassen. Die Meldung nach Artikel 6 der Verordnung über Lebensmittelhygiene, Registrierung von Lebensmittelunternehmen können Sie mit diesem Online-Verfahren bequem von zu Hause aus erledigen.


FAQs


Möglichkeit 1 der Registrierung: Schnell, sicher und online über "Mein Nürnberg"

Die sicherste und schnellste Möglichkeit der Registrierung ist online über ein freigeschaltetes "Mein Nürnberg"-Konto.

Bitte beachten Sie: Ihr Unternehmenssitz muss innerhalb der Stadt Nürnberg liegen und nicht zum Beispiel im Landkreis Nürnberger Land.

Mit "Mein Nürnberg" schnell und einfach zur Registrierung als Lebensmittelunternehmer

Einfach online Machen © Weinberg Brothers / Stadt Nürnberg

1. Schritt: Bei "Mein Nürnberg" registrieren

Legen Sie sich ein persönliches "Mein Nürnberg"-Konto an. Danach können Sie alle Anliegen sicher und bequem online erledigen.

2. Schritt: Lebensmittel online registrieren

Bitte halten Sie folgende Unterlagen bereit:

  • Angaben des Namens, der Adresse und der Rechtsform des Lebensmittelunternehmens
  • je Betriebsstätte muss separat angegeben werden: die Rechtsform, die Bezeichnung und die die Adresse der zum Unternehmen gehörenden Betriebsstätte
  • je Betriebsstätte muss separat zudem angegeben werden: die jeweilige Tätigkeit und die Betriebsart

Möglichkeit 2 der Registrierung: Postalisch oder vor Ort

Sollten Sie den Antrag nicht online stellen können oder wollen, können Sie die Registrierung per Post zusenden oder persönlich vor Ort erledigen.

Beachten Sie, dass bei Betreten unserer Dienstgebäude eine FFP-2 Maske zu tragen ist.
Füllen Sie den Antrag aus und senden Sie ihn an die unten genannte Adresse des Ordnungsamtes.

Schicken oder nehmen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Angaben des Namens, der Adresse und der Rechtsform des Lebensmittelunternehmens
  • je Betriebsstätte muss separat angegeben werden: die Rechtsform, die Bezeichnung und die die Adresse der zum Unternehmen gehörenden Betriebsstätte
  • je Betriebsstätte muss separat zudem angegeben werden: die jeweilige Tätigkeit und die Betriebsart

Senden Sie den Antrag an folgende Adresse:

Stadt Nürnberg Ordnungsamt

Abteilung Lebensmittelüberwachung

Innerer Laufer Platz 390403 Nürnberg
Öffentliche Verkehrsmittel<https://www.vgn.de/verbindungen/?place_destination=N%C3%BCrnberg&name_destination=Innerer+Laufer+Platz+3&type_destination=any&anyObjFilter_destination=12&execInst=verifyOnly&sessionID=0>
09 11 / 2 31-25 24<tel:09112312524>09 11 / 2 31-30 70<tel:09112313070>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=93062>

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