Sonderfahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge
Gebühren:
Sonderfahrberechtigung
24,30 Euro
Benötigte Unterlagen (immer im Original vorzulegen):
- Reisepass oder Personalausweis
- Führerschein
- Karteikartenabschrift der auswärtigen Führerscheinstelle, falls der vorhandene Führerschein alten Rechts (rosa/grau) nicht von der Stadt Nürnberg ausgestellt wurde. Diese soll vorab telefonisch bei der Ausstellungsbehörde angefordert werden und ist direkt an die Fahrerlaubnisbehörde in Nürnberg zu schicken oder zu faxen (0911/231-3281). Diese muss bei Antragstellung bereits vorliegen.
- Ausbildungs- und Prüfbescheinigung
Hinweis
Wenn Sie noch nicht im Besitz eines Kartenführerscheins sind, müssen Sie vor der Ausstellung der Sonderberechtigung einen Kartenführerschein beantragen.
Bei Terminvereinbarung beachten Sie bitte, dass in diesem Fall zusätzlich auch der Termin „Umstellung einer Fahrerlaubnis alten Rechts auf eine EU-Fahrerlaubnis (Kartenführerschein)“ gebucht werden muss.
Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Führerscheinstelle
Hirschelgasse 32
90403 Nürnberg
Telefon 09 11 / 2 31-0
Telefax 09 11 / 2 31-32 81
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