Gewerbeüberwachung
Die Gewerbeüberwachung des Ordnungsamts stellt sicher, dass Gewerbetreibende und Erwerbstätige des Handwerks in Nürnberg die vom Gesetzgeber erlassenen Vorschriften einhalten. Wird festgestellt, dass jemand gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt, führt die Gewerbeüberwachung Maßnahmen zur Einhaltung der gewerbe- bzw. handwerksrechtlichen Bestimmungen durch. Dies bedeutet konkret, dass Bußgelder verhängt werden und betroffene Betriebe zum Zweck des Verbraucherschutzes geschlossen werden können.
Für folgende Anliegen wenden Sie sich bitte an die jeweils hinterlegten Institutionen:
Gewerbeaufsichtsamt
Beim Thema Arbeitnehmerschutz.
Umweltamt
Bei Lärm- oder Geruchsbelästigungen.
IHK für Mittelfranken
Bei Annahme eines unlauteren Wettbewerbs.
Steuerfahndung Finanzamt-Süd
Bei Annahme einer Steuerhinterziehung.
Deutsche Rentenversicherung
Bei Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen.
Generalzolldirektion
Bei Kontrollen wegen Schwarzarbeit.
Bundesagentur für Arbeit
Bei Annahme einer illegalen Beschäftigung.
Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Sachgebiet Gewerbeüberwachung
Innerer Laufer Platz 3
90403 Nürnberg
Telefon 0911 / 231 - 28 92, -2 47 52, -5 75 98, -25 84
Telefax 0911 / 231 - 47 36
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