Fahrschulen
Wer Personen ausbildet, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen erwerben wollen (Fahrschüler), benötigt eine Fahrlehrerlaubnis. Die Fahrlehrerlaubnis wird auf Antrag in den Klassen BE, A, CE und DE erteilt.
Bei Fragen zum Fahrlehrerschein und zu Fahrschulerlaubnissen helfen wir Ihnen gerne unter den nachfolgenden Kontaktinformationen weiter.
Hinweise zum Online-Theorieunterricht in Fahrschulen
Der digitale Online-Theorieunterricht in bayerischen Fahrschulen war bis 31.03.2022 zugelassen.
Diese Regelung wird nicht verlängert, da der theoretische Unterricht in Präsenz in Fahrschulen wieder uneingeschränkt möglich ist.
Bundeseinheitlich ist eine neue Regelung zum Online-Unterricht in Fahrschulen geplant, derzeit aber noch nicht umgesetzt.
Fahrlehrerlaubnis
Mit 21 Jahren und einer abgeschlossenen Berufsausbildung können Sie beim Ordnungsamt einen Antrag für eine Fahrlehrerlaubnis stellen.
Fahrschulerlaubnis
Wenn Sie 25 Jahre alt sind und mindestens zwei Jahre als Fahrerlehrer gearbeitet haben, können Sie beim Ordnungsamt einen Antrag für eine Fahrschulerlaubnis stellen.
Zweigstellenerlaubnis
Möchten Sie neben Ihrer Hauptstelle eine Zweigstelle beantragen, können Sie das hier beim Ordnungsamt tun. Vorausgesetzt, Ihre Zweigstelle befindet sich in Nürnberg.
Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Fahrerlaubnisse, Personenbeförderung und Güterkraftverkehr
Innerer Laufer Platz 3
90403 Nürnberg
Telefon 0911 / 231 - 0
Telefax 0911 / 231 - 78 44
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