Gewerbewesen

Im Sachgebiet Gewerbewesen nehmen wir gewerberechtliche Meldungen entgegen, erteilen Erlaubnisse und überwachen die Gewerbstätigkeit.

Informieren Sie sich hier zu unseren Standorten und Öffnungszeiten.

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Ihr Anliegen kann nur mit einem vorher vereinbarten Termin bearbeitet werden. Vereinbaren Sie online einen Termin.

Online Service

Beachten Sie unsere Online-Angebote

Viele Anliegen können Sie bei uns bequem und sicher online erledigen. Mit unseren Online-Diensten bieten wir Ihnen Service rund um die Uhr - und das ganz ohne Besuch bei uns.


Unsere Aufgaben sind im Einzelnen:

Security

Bewachungsgewerbe

Wenn Sie gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.


Gaststätten

Gaststätten

Wenn Sie Getränke oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verkaufen, betreiben Sie ein Gaststättengewerbe. Werden dabei alkoholische Getränke ausgegeben, ist eine Erlaubnis erforderlich.


Gewerbeformular

Gewerbean-, ab- und -ummeldung

Sie sind verpflichtet, den Beginn, eine Änderung und die Beendigung einer selbständigen Tätigkeit im stehenden Gewerbe sowie eine Änderung des Namens des Gewerbetreibenden anzuzeigen.

Bitte beachten Sie zudem wichtige Hinweise:


Ein Mann sitzt an seinem Laptop am Schreibtisch.

Gewerbeauskunft

Hier können Sie Auskünfte aus dem Gewerberegister und aus dem Gewerbezentralregister anfordern.


gewerbliche Bestimmungen

Gewerbeüberwachung

Die Gewerbeüberwachung führt Maßnahmen zur Einhaltung der gewerbe- bzw. handwerkrechtlichen Bestimmungen bis hin zu Gewerbe- und Handwerksuntersagungen sowie Bußgeldverfahren durch.


Bäcker beim Brötchenbacken

Handwerk

Zur selbständigen Ausübung eines Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes müssen Sie neben der Gewerbemeldung beim Ordnungsamt eine Eintragung in der Handwerksrolle bzw. eine Anzeige bei der Handwerkskammer veranlassen.


Junges Paar beim weihnachtlichen Einkaufsbummel.

Ladenschlussgesetz

Nach dem Ladenschlussgesetz ist es im Einzelhandel verboten, während der gesetzlichen Ladenschlusszeiten eine Verkaufsstelle für den Kundenverkehr offen zu halten. Ausnahmen finden Sie hier.


Baupläne

Makler, Bauträger und Baubetreuer

Die Zuständigkeit für den Vollzug des Paragraphen 34c der Gewerbeordnung ist von der Stadt Nürnberg als Kreisverwaltungsbehörde auf die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern übergegangen.


Marktleben am Wochenmarkt in Nürnberg

Messen und Märkte

Veranstaltungen wie Messen, Ausstellungen und Märkte können auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen gewerberechtlich festgesetzt werden.


Abbildung eines Pfandleihhaussschildes

Pfandleiher

Für den Betrieb eines Pfandleiher- oder eines Pfandvermittlergeschäfts ist eine Erlaubnis erforderlich.


Prostitution

Prostitution

Für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes (Prostitutionsstätte, Prostitutionsfahrzeug, Prostitutionsveranstaltung, Prostitutionsvermittlung) ist eine Erlaubnis erforderlich.


Bunt beleuchtete Stände für Süßigkeiten oder Langos vor der Friedenskirche

Reisegewerbe

Für die Ausübung eines Reisegewerbes ist eine Erlaubnis erforderlich.


Reiseveranstalter

Reiseveranstalter

Für den Betrieb eines Reisebüros bzw. die Tätigkeit als Reiseveranstalter ist grundsätzlich eine Insolvenzversicherung erforderlich.


Spielhalle

Spielhallen

Für das Betreiben einer Spielhalle und das Aufstellen von Geldspielgeräten ist unter anderem eine gewerberechtliche Erlaubnis erforderlich.


Abbildung eines unter den Hammer kommenden Hauses

Versteigerer

Für die gewerbsmäßige Versteigerung fremder beweglicher Sachen, fremder Grundstücke oder fremder Rechte ist eine Erlaubnis erforderlich.


Café-Mobil

Wanderlager

Für die Veranstaltung eines Wanderlagers ist eine Reisegewerbekarte erforderlich. Wenn auf die Veranstaltung öffentlich angekündigt werden soll, ist diese beim Ordnungsamt zwei Wochen vorher anzuzeigen.


Hinweise zu Gewerbemeldungen

Verlängerte Bearbeitungsdauer für Gewerbemeldungen

Formular Gewerbe

Aufgrund der Vielzahl an eingehenden schriftlichen Gewerbemeldungen kommt es derzeit leider zu Verzögerungen in der Bearbeitung. Bitte reichen Sie Ihre Gewerbemeldungen rechtzeitig ein und sehen Sie bitte von telefonischen Rückfragen ab.


Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Sachgebiet Gewerbewesen

Innerer Laufer Platz 3

90403 Nürnberg

Telefon 0911 / 231 - 0

Telefax 0911 / 231 - 68 60

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht


Informationen für Existenzgründer

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