Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Ordnungsamt

1
1
50

Gewerbewesen

Im Sachgebiet Gewerbewesen nehmen wir gewerberechtliche Meldungen entgegen, erteilen Erlaubnisse und überwachen die Gewerbstätigkeit.

Informieren Sie sich hier zu unseren Standorten und Öffnungszeiten.

Logo Einfach online machen © Stadt Nürnberg

Beachten Sie unsere Online-Angebote

Viele Anliegen können Sie bei uns bequem und sicher online erledigen. Mit unseren Online-Diensten bieten wir Ihnen Service rund um die Uhr - und das ganz ohne Besuch bei uns.


Unsere Aufgaben sind im Einzelnen:

Security © RyanMcGuire, pixabay

Bewachungsgewerbe

Wenn Sie gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

  • Weiterlesen<https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/bewacher.html>

Bedienung serviert Essen für die Gäste im Restaurant. © DENIS STANKOVIC / S-MOTIVE / AdobeStock

Gaststätten

Wenn Sie Getränke oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verkaufen, betreiben Sie ein Gaststättengewerbe. Werden dabei alkoholische Getränke ausgegeben, ist eine Erlaubnis erforderlich.

  • Weiterlesen<https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/gaststaetten.html>

Gewerbeformular © RDNE Stock project, Pexels

Gewerbean-, ab- und -ummeldung

Sie sind verpflichtet, den Beginn, eine Änderung und die Beendigung einer selbständigen Tätigkeit im stehenden Gewerbe sowie eine Änderung des Namens des Gewerbetreibenden anzuzeigen.

  • Weiterlesen<https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/gewerbeanmeldung.html>

Ein Mann sitzt an seinem Laptop am Schreibtisch. © pixabay

Gewerbeauskunft

Hier können Sie Auskünfte aus dem Gewerberegister und aus dem Gewerbezentralregister anfordern.

  • Weiterlesen<https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/gewerbeauskunft.html>

gewerbliche Bestimmungen © pexels

Gewerbeüberwachung

Die Gewerbeüberwachung führt Maßnahmen zur Einhaltung der gewerbe- bzw. handwerkrechtlichen Bestimmungen bis hin zu Gewerbe- und Handwerksuntersagungen sowie Bußgeldverfahren durch.

  • Weiterlesen<https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/gewerbeueberwachung.html>

Bäcker beim Brötchenbacken © pixabay.com

Handwerk

Zur selbständigen Ausübung eines Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes müssen Sie neben der Gewerbemeldung beim Ordnungsamt eine Eintragung in der Handwerksrolle bzw. eine Anzeige bei der Handwerkskammer veranlassen.

  • Weiterlesen<https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/handwerk.html>

Junges Paar beim weihnachtlichen Einkaufsbummel. © Adobestock

Ladenschlussgesetz

Nach dem Ladenschlussgesetz ist es im Einzelhandel verboten, während der gesetzlichen Ladenschlusszeiten eine Verkaufsstelle für den Kundenverkehr offen zu halten. Ausnahmen finden Sie hier.

  • Weiterlesen<https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/ladenschlussgesetz.html>

Baupläne © RainerSturm / pixelio.de

Makler, Bauträger und Baubetreuer

Die Zuständigkeit für den Vollzug des Paragraphen 34c der Gewerbeordnung ist von der Stadt Nürnberg als Kreisverwaltungsbehörde auf die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern übergegangen.

  • Weiterlesen<https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/makler.html>

Marktleben am Wochenmarkt in Nürnberg © CTZ Nürnberg

Messen und Märkte

Veranstaltungen wie Messen, Ausstellungen und Märkte können auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen gewerberechtlich festgesetzt werden.

  • Weiterlesen<https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/messen_maerkte.html>

Abbildung eines Pfandleihhaussschildes © Karl-Heinz Laube / PIXELIO

Pfandleiher

Für den Betrieb eines Pfandleiher- oder eines Pfandvermittlergeschäfts ist eine Erlaubnis erforderlich.

  • Weiterlesen<https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/pfandleiher.html>

Prostitution © pixabay

Prostitution

Für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes (Prostitutionsstätte, Prostitutionsfahrzeug, Prostitutionsveranstaltung, Prostitutionsvermittlung) ist eine Erlaubnis erforderlich.

  • Weiterlesen<https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/prostitution.html>

Bunt beleuchtete Stände für Süßigkeiten oder Langos vor der Friedenskirche © Christine Dierenbach / Stadt Nürnberg

Reisegewerbe

Für die Ausübung eines Reisegewerbes ist eine Erlaubnis erforderlich.

  • Weiterlesen<https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/reisegewerbe.html>

Reiseveranstalter © pixabay

Reiseveranstalter

Für den Betrieb eines Reisebüros bzw. die Tätigkeit als Reiseveranstalter ist grundsätzlich eine Insolvenzversicherung erforderlich.

  • Weiterlesen<https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/reiseveranstalter.html>

Spielhalle © pixabay

Spielhallen

Für das Betreiben einer Spielhalle und das Aufstellen von Geldspielgeräten ist unter anderem eine gewerberechtliche Erlaubnis erforderlich.

  • Weiterlesen<https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/spielhallen_und_geldspielgeraete.html>

Abbildung eines unter den Hammer kommenden Hauses © Thorben Wengert / PIXELIO

Versteigerer

Für die gewerbsmäßige Versteigerung fremder beweglicher Sachen, fremder Grundstücke oder fremder Rechte ist eine Erlaubnis erforderlich.

  • Weiterlesen<https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/versteigerer.html>

Café-Mobil © Christine Dierenbach / Stadt Nürnberg

Wanderlager

Für die Veranstaltung eines Wanderlagers ist eine Reisegewerbekarte erforderlich. Wenn auf die Veranstaltung öffentlich angekündigt werden soll, ist diese beim Ordnungsamt zwei Wochen vorher anzuzeigen.

  • Weiterlesen<https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/wanderlager.html>

Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Sachgebiet Gewerbewesen

Innerer Laufer Platz 390403 Nürnberg
Öffentliche Verkehrsmittel<https://www.vgn.de/verbindungen/?place_destination=N%C3%BCrnberg&name_destination=Innerer+Laufer+Platz+3&type_destination=any&anyObjFilter_destination=12&execInst=verifyOnly&sessionID=0>
0911 / 231 - 0<tel:09112310>0911 / 231 - 68 60<tel:09112316860>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=49603>Öffnungszeiten<https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/oeffnungszeiten_oa.html>