Gewerbewesen
Im Sachgebiet Gewerbewesen nehmen wir gewerberechtliche Meldungen entgegen, erteilen Erlaubnisse und überwachen die Gewerbstätigkeit.
Informieren Sie sich hier zu unseren Standorten und Öffnungszeiten.
Termine online vereinbaren
Ihr Anliegen kann nur mit einem vorher vereinbarten Termin bearbeitet werden. Vereinbaren Sie online einen Termin.
Beachten Sie unsere Online-Angebote
Viele Anliegen können Sie bei uns bequem und sicher online erledigen. Mit unseren Online-Diensten bieten wir Ihnen Service rund um die Uhr - und das ganz ohne Besuch bei uns.
Unsere Aufgaben sind im Einzelnen:
Bewachungsgewerbe
Wenn Sie gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Gaststätten
Wenn Sie Getränke oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verkaufen, betreiben Sie ein Gaststättengewerbe. Werden dabei alkoholische Getränke ausgegeben, ist eine Erlaubnis erforderlich.
Gewerbean-, ab- und -ummeldung
Sie sind verpflichtet, den Beginn, eine Änderung und die Beendigung einer selbständigen Tätigkeit im stehenden Gewerbe sowie eine Änderung des Namens des Gewerbetreibenden anzuzeigen.
Bitte beachten Sie zudem wichtige Hinweise:
Gewerbeauskunft
Hier können Sie Auskünfte aus dem Gewerberegister und aus dem Gewerbezentralregister anfordern.
Gewerbeüberwachung
Die Gewerbeüberwachung führt Maßnahmen zur Einhaltung der gewerbe- bzw. handwerkrechtlichen Bestimmungen bis hin zu Gewerbe- und Handwerksuntersagungen sowie Bußgeldverfahren durch.
Handwerk
Zur selbständigen Ausübung eines Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes müssen Sie neben der Gewerbemeldung beim Ordnungsamt eine Eintragung in der Handwerksrolle bzw. eine Anzeige bei der Handwerkskammer veranlassen.
Ladenschlussgesetz
Nach dem Ladenschlussgesetz ist es im Einzelhandel verboten, während der gesetzlichen Ladenschlusszeiten eine Verkaufsstelle für den Kundenverkehr offen zu halten. Ausnahmen finden Sie hier.
Makler, Bauträger und Baubetreuer
Die Zuständigkeit für den Vollzug des Paragraphen 34c der Gewerbeordnung ist von der Stadt Nürnberg als Kreisverwaltungsbehörde auf die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern übergegangen.
Messen und Märkte
Veranstaltungen wie Messen, Ausstellungen und Märkte können auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen gewerberechtlich festgesetzt werden.
Pfandleiher
Für den Betrieb eines Pfandleiher- oder eines Pfandvermittlergeschäfts ist eine Erlaubnis erforderlich.
Prostitution
Für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes (Prostitutionsstätte, Prostitutionsfahrzeug, Prostitutionsveranstaltung, Prostitutionsvermittlung) ist eine Erlaubnis erforderlich.
Reisegewerbe
Für die Ausübung eines Reisegewerbes ist eine Erlaubnis erforderlich.
Reiseveranstalter
Für den Betrieb eines Reisebüros bzw. die Tätigkeit als Reiseveranstalter ist grundsätzlich eine Insolvenzversicherung erforderlich.
Spielhallen
Für das Betreiben einer Spielhalle und das Aufstellen von Geldspielgeräten ist unter anderem eine gewerberechtliche Erlaubnis erforderlich.
Versteigerer
Für die gewerbsmäßige Versteigerung fremder beweglicher Sachen, fremder Grundstücke oder fremder Rechte ist eine Erlaubnis erforderlich.
Wanderlager
Für die Veranstaltung eines Wanderlagers ist eine Reisegewerbekarte erforderlich. Wenn auf die Veranstaltung öffentlich angekündigt werden soll, ist diese beim Ordnungsamt zwei Wochen vorher anzuzeigen.
Hinweise zu Gewerbemeldungen
Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Sachgebiet Gewerbewesen
Innerer Laufer Platz 3
90403 Nürnberg
Telefon 0911 / 231 - 0
Telefax 0911 / 231 - 68 60
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