Fleischhygiene
Hausschlachtungen
Hausschlachtungen sind mindestens eine Woche vorher beim Ordnungsamt anzumelden.
EU-Zulassungen
Eine wesentliche Regelung der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 ist die Zulassungspflicht für alle Betriebe, die mit Erzeugnissen tierischen Ursprungs umgehen. Darunter fällt grundsätzlich sowohl der Umgang mit rohen, als auch mit verarbeiteten Erzeugnissen tierischer Herkunft. Ausnahmen von der Zulassungspflicht bestehen für den Einzelhandel, die Primärproduktion, bloße Transporttätigkeiten und die Lagerung von nicht kühlpflichtigen Erzeugnissen.
Trichinenprobenahme durch den Jäger
Der Jäger kann als kundige Person auf Antrag mit der Entnahme der Trichinenproben beim Wildschwein vom Veterinärwesen beauftragt werden. Bitte legen Sie dem Antrag eine gut lesbare Kopie Ihres gültigen Jagdscheins sowie der Teilnahmebestätigung der Schulung zur Trichinenprobename bei. Wildursprungsscheine und Wildmarken erhalten Sie hier im Sachgebiet Veterinärwesen.
Hinweis:
Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch im Veterinärwesen einen Termin, da sich unsere Tierärzte oftmals im Außendienst befinden.
Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Sachgebiet Veterinärwesen
Innerer Laufer Platz 3
90403 Nürnberg
Telefon 0911 / 231 - 53 18
Telefax 0911 / 231 - 53 10
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