Jagdwesen

Die Jagd dient der Regulierung der Wildbestände und wird durch gesetzliche Rahmenbedingungen gesteuert. Informationen zu Jagdschein, Jägerprüfung und Stadtjäger finden Sie hier.


Jagdschein

Wer in Deutschland auf die Jagd gehen möchte, benötigt einen Jagdschein. Dieser berechtigt zur Jagdausübung im Bundesgebiet sowie zum Erwerb von Jagdwaffen.

Das Ordnungsamt Nürnberg ist für die Erteilung des Jagdscheins zuständig, wenn Ihr Hauptwohnsitz in Nürnberg ist.

Häufige Fragen und Antworten zum Jagdschein

Welche Jagdscheine gibt es?

• Jahresjagdschein - Gültigkeit 1 oder 3 Jagdjahre
• Tagesjagdschein - Gültigkeit für 14 aufeinanderfolgende Tage
• Jugendjagdschein - für Personen im Alter von 16 – 18 Jahren
• Ausländer-Jahresjagdschein
• Ausländer-Tagesjagdschein - Gültigkeit für 14 aufeinanderfolgende Tage
Auskünfte zu Ausländer-Jagdscheinen erhalten Sie beim Ordnungsamt. Nutzen Sie dafür das Kontaktformular.

Was sind die Voraussetzungen für einen Jagdschein?

• Eine erfolgreich abgelegte Jägerprüfung
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktisch/mündlichen Teil sowie einer Schießprüfung.
• Die Persönliche Zuverlässigkeit und Eignung. Die Überprüfung übernimmt das Ordnungsamt nach Antragsstellung. Das Ordnungsamt holt zur Prüfung der Zuverlässigkeit Auskünfte bei folgenden Stellen ein: dem Bundeszentralregister, zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister, der Polizei und beim Landesamt für Verfassungsschutz.

Wie lange geht ein Jagdjahr?

Das Jagdjahr geht vom 01.04. bis zum 31.03.

Ein Jagdschein ist immer bis zum Ende des Jagdjahres am 31.03. gültig, egal wann er erteilt oder verlängert wird.

Wenn Ihr Jagdschein drei Jahre gilt, dann ist Ihr Jagdschein vom Bearbeitungsdatum bis zum 31.03. plus 2 Jahre gültig.

Eine Rückdatierung ist nicht möglich.

Wann kann ein Jugend-Jagdschein erteilt werden?

Personen im Alter von 16 bis 18 Jahren erhalten nach einer erfolgreich abgelegten Jägerprüfung ihren Jugendjagdschein.
Bitte beachten Sie, dass Sie nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person mit Jagderfahrung jagen dürfen.
Die erziehungsberechtigte Person kann auch schriftlich eine Aufsichtsperson mit Jagderfahrung beauftragen.

Kann eine andere Person meinen Jagdschein abholen?

Mit einer schriftlichen Vollmacht kann eine andere Person Ihren Jagdschein abholen.
Bitte beachten Sie, dass sich die bevollmächtigte Person mit einem amtlichen Lichtbilddokument ausweisen muss.

Wie viel kostet ein Jagdschein?

• Dreijahres-Jagdschein: 150 Euro
• Jahresjagdschein: 60 Euro
• Tages-Jagdschein: 15 Euro
• Jugend-Jagdschein: 37,50 Euro
• Ausländer-Jahresjagdschein: 60 Euro
• Ausländer-Tagesjagdschein: 15 Euro

Mein Jagdschein ist abgelaufen. Wie kann ich den Jagdschein verlängern lassen?

Eine Verlängerung ist online nicht möglich. Der Jagdschein muss dazu beim Ordnungsamt im Original vorgelegt werden.

Bitte vereinbaren Sie online einen Termin.

Was ist bei der Verlängerung des Jagdscheins zu beachten?

Für die Verlängerung ist der aktuelle Nachweis der Jagdhaftpflichtversicherung (Versicherungsbestätigung) vorzulegen.
Bitte achten Sie darauf, dass in Ihrem Jagdschein noch ein freies Verlängerungsfeld vorhanden ist. Wenn kein freies Feld mehr vorhanden ist, wird ein neues Passbild benötigt.
Die Verlängerung kann erfolgen, sobald Sie die Versicherungsbestätigung für das neue Jagdjahr von Ihrer Versicherungsgesellschaft erhalten haben. Sie brauchen nicht bis zum Ablauf des Jagdjahres warten.


Jagdschein online bentragen: Schnell und sicher über "Mein Nürnberg"

Die sicherste und schnellste Möglichkeit der Antragstellung ist online über ein freigeschaltetes Mein Nürnberg-Konto.

Bitte beachten Sie: Ihr aktueller Hauptwohnsitz muss innerhalb der Stadt Nürnberg liegen und nicht zum Beispiel im Landkreis Nürnberger Land.

Mit "Mein Nürnberg" schnell und einfach zum Jagdschein

Einfach Online Machen

1. Schritt: Bei "Mein Nürnberg" registrieren

Legen Sie sich ein persönliches "Mein Nürnberg"-Konto an. Danach können Sie alle Anliegen sicher und bequem online erledigen.

2. Schritt: Jagdschein online beantragen

Bitte halten Sie folgende Unterlagen bereit:

Jahres-/Dreijahres-Jagdschein (Ersterteilung):

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Jägerprüfungszeugnis
  • Nachweis der Jagdhaftpflichtversicherung (Versicherungsbestätigung)
  • Passbild

Jugend-Jagdschein:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Jägerprüfungszeugnis
  • Nachweis der Jagdhaftpflichtversicherung (Versicherungsbestätigung)
  • Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten
  • Passbild

Für die Bezahlung im Online-Dienst ist eine Kreditkarte (Visa oder Mastercard) erforderlich.

Was passiert nach der Online Antragstellung?

Wenn Ihr Antrag bei uns eingegangen ist, überprüfen wir Ihre Unterlagen. Bei Rückfragen zu Ihrem Antrag melden wir uns bei Ihnen.

Stichprobenartig kann die Vorlage originaler Unterlagen gefordert werden.
Das Ordnungsamt überprüft die persönliche Zuverlässigkeit und Eignung der antragstellenden Person.
Auskünfte werden bei Bundeszentralregister, Zentrales Staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister, Polizei und beim Landesamt für Verfassungsschutz eingeholt.
Die Zuverlässigkeitsüberprüfung kann zwei bis drei Wochen, in Ausnahmefällen auch länger, in Anspruch nehmen.

Ihren Jagdschein erhalten Sie von uns per Post zugeschickt, sobald wir alle Unterlagen geprüft haben.


Jagdschein vor Ort beantragen oder verlängern

Sollten Sie den Antrag nicht online stellen können oder wollen, stehen wir Ihnen im Ordnungsamt, Innerer Laufer Platz 3, 90403 Nürnberg zur Verfügung.

Für die Antragstellung vor Ort ist zwingend eine Terminvereinbarung nötig. Bitte nutzen Sie unseren Online-Dienst, um einen Termin zu vereinbaren.

Bitte halten Sie folgende Unterlagen bereit:

Jahres-/Dreijahres-Jagdschein (Ersterteilung):

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Jägerprüfungszeugnis (nur bei Erstbeantragung notwendig)
  • Nachweis der Jagdhaftpflichtversicherung (Versicherungsbestätigung)
  • Passbild

Jugend-Jagdschein:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Jägerprüfungszeugnis (nur bei Erstbeantragung notwendig)
  • Nachweis der Jagdhaftpflichtversicherung (Versicherungsbestätigung)
  • Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten
  • Passbild

Jägerprüfung

Die Erteilung des Jagdscheins ist vom Bestehen der Jägerprüfung abhängig.

Zulassungsvoraussetzung zur Jägerprüfung ist unter anderem die Teilnahme an einem anerkannten jagdlichen Ausbildungslehrgang.

In Nürnberg werden anerkannte Ausbildungslehrgänge abgehalten von:

Nürnberger Jagdschutz- und Jägerverband e.V.

Adresse: Am Römer 18, 91623 Sachsen

Jägergesellschaft „Brauner Hirsch“ e.V.

Adresse: Saarlouiser Str. 40a, 90469 Nürnberg

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Zentrale Jäger- und Falknerprüfungsbehörde:
Adresse: Schwimmschulstraße 23, 84034 Landshut

Der schriftliche Teil der Jägerprüfung findet bayerneinheitlich vier Mal pro Jahr statt. Prüfungsbehörde ist das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Landshut. Bei Bestehen der schriftlichen Prüfung erfolgt die Zulassung zum mündlichen Teil und bei dessen erfolgreichen Abschließen die Zulassung für das Schießen mit Waffenhandhabung.

Nähere Auskünfte erteilen die Ausbildungsleiter.

Sonderfälle

Forstbeamte, Berufsjäger, Studenten der Forstwissenschaften und Berufsjägerauszubildende können mit entsprechender Bescheinigung Jagdscheine erhalten, ohne die Jägerprüfung abzulegen.

Falkner können Falkner-Jagdscheine erhalten, wenn sie zusätzlich zur Jägerprüfung eine Falknerprüfung bestanden haben.

Informationen zur bayerischen Jägerprüfung finden Sie unter folgendem Link:


Stadtjäger

Aufgabe des Stadtjägers ist es, in Fragen des Wildtiermanagements in Wohnbereichen zu beraten und bei Problemen zu unterstützen.

Wer die Hilfe des Stadtjägers Herrn Wartenfelser benötigt, kann sich per E-Mail direkt mit ihm in Verbindung setzen.


Stadt Nürnberg
Ordnungsamt

Fischerei, Jagd, Sprengstoff, Waffen

Innerer Laufer Platz 3

Ebene 2, Zimmer 213

90403 Nürnberg

Telefon 0911 / 231 - 22 60

Telefax 0911 / 231 - 16 10 1

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