Derzeit kann es bei neuen Anträgen und Verlängerungen von Jagdscheinen zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Grund dafür ist eine Gesetzesänderung. Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Beantragung.
Am 25. Oktober 2024 ist das Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems (BGBl. 2024 I Nr. 332) in Kraft getreten. Mit Wirkung am 31. Oktober 2024 haben sich nach § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3, § 6 Abs. 1 Satz 3 Nrn. 3 und 4 Waffengesetz (WaffG) Änderungen im Waffen- und Jagdrecht ergeben:
Generell ist die Untere Waffenrechts- bzw. Jagdbehörde dazu verpflichtet, eine waffenrechtliche Eignungs- und Zuverlässigkeitsprüfung durchzuführen, wenn ein Jagdschein neu beantragt oder verlängert wird.
Durch das neue Gesetz müssen nun auch die Bundespolizei und das Zollkriminalamt einbezogen werden, um die Anträge zu prüfen. Dadurch kann es zu einer längeren Bearbeitungsdauer bei den Waffenbehörden kommen, was sich wiederum auf die Erteilung oder Verlängerung des Jagdscheins auswirken kann. Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Beantragung.