Pfandleihgewerbe gemäß § 34 Gewerbeordnung

Wenn Sie das Geschäft eines Pfandleihers oder eines Pfandvermittlers betreiben möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis nach Paragraph 34 der Gewerbeordnung.

Pfandleiher oder Pfandvermittler kann eine natürliche oder juristische Person sein. Bei Personengesellschaften (z.B. OHG oder KG) ist jeder geschäftsführende Gesellschafter Gewerbetreibender und bedarf einer Erlaubnis. Bei juristischen Personen wird die Erlaubnis der GmbH oder AG erteilt.

Hinweis

Der Pfandleiher hat der zuständigen Behörde bei Beginn des Gewerbebetriebes anzuzeigen, welche Räume er für den Gewerbetrieb benutzt, ferner hat er jeden Wechsel der für den Gewerbebetrieb benutzten Räume unverzüglich anzuzeigen.

Bitte beachten Sie, dass die Ausübung des Gewerbes erst dann begonnen werden darf, wenn die hierzu erforderliche Erlaubnis erteilt und das Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet ist.


FAQs

Was sind die Voraussetzungen?

Die persönlichen Erlaubnisvoraussetzungen sind Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse. Diese müssen von den Gewerbetreibenden bzw. von den gesetzlichen Vertretern einer juristischen Person erfüllt werden. Eine Übersicht, welche Dokumente Sie hierfür vorlegen müssen, finden Sie unter der FAQ „Welche Unterlagen benötige ich?“.

Sie erhalten die Erlaubnis nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Sie als antragstellende Person die Zuverlässigkeit nicht besitzen oder in ungeordneten Vermögensverhältnissen leben.

Wann benötige ich eine Erlaubnis?

Wer als Pfandleiher oder Pfandvermittler tätig werden möchte, benötigt die vorherige Erlaubnis. Ein Pfandleiher gewährt einem Verpfänder ein Gelddarlehen. Zu Sicherung des Darlehens nebst Zinsen nimmt er einen Pfandgegenstand entgegen. Er nimmt also Güter in Pfandverwahrung und zahlt dafür einen Geldbetrag aus.

Ein Pfandvermittler verpfändet gewerbsmäßig gegen Entgelt im eigenen Namen die ihm übergebenen Sachen bei Pfandleihern und führt das erhalte Darlehen an seine Kunden ab.

Welche Unterlagen benötige ich?

- schriftlicher Antrag auf Erteilung der benötigten Erlaubnis
- gültigen Personalausweis oder Pass (Kopie)
- ggf. Aufenthaltsgenehmigung, welche die selbständige Erwerbstätigkeit gestattet (Kopie)
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (für Personen mit Wohnsitz in Nürnberg wird das Führungszeugnis vom Ordnungsamt beantragt)
- Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde (für Personen mit Wohnsitz in Nürnberg wird der Gewerbezentralregisterauszug vom Ordnungsamt beantragt)
- Nachweis über eine Versicherung für das Pfandleihgewerbe (§ 34 Abs. 2 GewO)
- juristische Personen und eingetragene Einzelunternehmen: aktuellen Handelsregisterauszug
- Bescheinigung des Insolvenzgerichts, dass kein Verfahren anhängig ist bzw. keine Eintragung besteht
- Bescheinigung des Amtsgerichts Hof – Zentrales Vollstreckungsgericht, ob Einträge in der Schuldnerkartei verzeichnet sind

Was kostet die Erlaubnis?

Die Gebühr für die Erlaubnis beträgt 750,- Euro

Dazu kommen Gebühren für das An- oder Ummelden des Gewerbes sowie jeweils 13,- Euro für Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug.

Die Gebühr für die Erlaubnis ist bei der Antragstellung zu entrichten.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Das Ordnungsamt überprüft die persönliche Zuverlässigkeit und Eignung der antragstellenden Person. Dafür werden Auskünfte u.a. bei der Industrie- und Handelskammer, dem Bundeszentralregister und dem Gewerbezentralregister eingeholt.

Die Bearbeitungszeit beträgt 4 bis 6 Wochen.


Möglichkeit 1 der Antragstellung: Online über den Upload-Assistenten

Bitte halten Sie folgende Unterlagen bereit:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • ggf. Aufenthaltsgenehmigung, welche die selbständige Erwerbstätigkeit gestattet (Kopie)
  • juristische Personen und eingetragene Einzelunternehmen: aktuellen Handelsregisterauszug
  • ggf. schriftliche Vollmacht, Ausweis des Vollmachtgebers sowie Ausweis des Bevollmächtigten.
  • schriftlicher Antrag auf Erteilung der Erlaubnis
  • Bescheinigung des Insolvenzgerichts, dass kein Verfahren anhängig ist bzw. keine Eintragung besteht
  • Bescheinigung des Amtsgerichts Hof – Zentrales Vollstreckungsgericht, ob Einträge in der Schuldnerkartei verzeichnet sind
  • Nachweis über eine Versicherung für das Pfandleihgewerbe (§ 34 Abs. 2 GewO)

PDF-Formulare mit dem Upload-Assistent übermitteln

1) Füllen Sie das PDF-Formular aus und speichern es ab.
2) Drucken Sie das PDF-Formular aus und unterschreiben es.
3) Scannen Sie das unterschriebene PDF-Formular ein oder fotografieren es ab.
4) In der Liste finden Sie den jeweils zugehörigen Upload-Assistenten für Ihr Anliegen. Füllen Sie den Upload-Assistenten aus und fügen Sie das eingescannte oder fotografierte Formular sowie eventuell weitere benötigte Unterlagen bei.

Fertig - Ihr Anliegen gelangt schnell und sicher zu unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich um Ihr Anliegen kümmern.


Möglichkeit 2 der Antragstellung: Vor-Ort-Beantragung

Sollten Sie den Antrag auf die Erlaubnis nicht online einreichen können oder wollen, kommen Sie gerne am Inneren Laufer Platz 3, 90443 Nürnberg vorbei.

Für die persönliche Vorsprache ist zwingend eine Terminvereinbarung nötig. Hier können Sie bequem einen Termin online buchen. Bitte bringen Sie Ihre Terminbestätigung (Papier oder mobil) mit.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • ggf. Aufenthaltsgenehmigung, welche die selbständige Erwerbstätigkeit gestattet (Kopie)
  • juristische Personen und eingetragene Einzelunternehmen: aktuellen Handelsregisterauszug
  • ggf. schriftliche Vollmacht, Ausweis des Vollmachtgebers sowie Ausweis des Bevollmächtigten
  • schriftlicher Antrag auf Erteilung der Erlaubnis
  • Bescheinigung des Insolvenzgerichts, dass kein Verfahren anhängig ist bzw. keine Eintragung besteht
  • Bescheinigung des Amtsgerichts Hof – Zentrales Vollstreckungsgericht, ob Einträge in der Schuldnerkartei verzeichnet sind
  • Nachweis über eine Versicherung für das Pfandleihgewerbe (§ 34 Abs. 2 GewO)

Möglichkeit 3 der Antragstellung: Schriftlich

Sollten Sie den Antrag auf die Erlaubnis nicht online einreichen können oder wollen, können Sie uns den Antrag sowie Kopien der benötigten Unterlagen auch auf dem Postweg zukommen lassen.

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • ggf. Aufenthaltsgenehmigung, welche die selbständige Erwerbstätigkeit gestattet (Kopie)
  • juristische Personen und eingetragene Einzelunternehmen: aktuellen Handelsregisterauszug
  • schriftlicher Antrag auf Erteilung der Erlaubnis
  • Bescheinigung des Insolvenzgerichts, dass kein Verfahren anhängig ist bzw. keine Eintragung besteht
  • Bescheinigung des Amtsgerichts Hof – Zentrales Vollstreckungsgericht, ob Einträge in der Schuldnerkartei verzeichnet sind
  • Nachweis über eine Versicherung für das Pfandleihgewerbe (§ 34 Abs. 2 GewO)

Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Sachgebiet Gewerbewesen

Innerer Laufer Platz 3

90403 Nürnberg

Telefon 0911 / 231 - 0

Telefax 0911 / 231 - 68 60

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