Pfandleihgewerbe gemäß § 34 Gewerbeordnung
Wenn Sie das Geschäft eines Pfandleihers oder eines Pfandvermittlers betreiben möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis nach Paragraph 34 der Gewerbeordnung.
Pfandleiher oder Pfandvermittler kann eine natürliche oder juristische Person sein. Bei Personengesellschaften (z.B. OHG oder KG) ist jeder geschäftsführende Gesellschafter Gewerbetreibender und bedarf einer Erlaubnis. Bei juristischen Personen wird die Erlaubnis der GmbH oder AG erteilt.
Hinweis
Der Pfandleiher hat der zuständigen Behörde bei Beginn des Gewerbebetriebes anzuzeigen, welche Räume er für den Gewerbetrieb benutzt, ferner hat er jeden Wechsel der für den Gewerbebetrieb benutzten Räume unverzüglich anzuzeigen.
Bitte beachten Sie, dass die Ausübung des Gewerbes erst dann begonnen werden darf, wenn die hierzu erforderliche Erlaubnis erteilt und das Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet ist.
FAQs
Möglichkeit 1 der Antragstellung: Online über den Upload-Assistenten
Bitte halten Sie folgende Unterlagen bereit:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- ggf. Aufenthaltsgenehmigung, welche die selbständige Erwerbstätigkeit gestattet (Kopie)
- juristische Personen und eingetragene Einzelunternehmen: aktuellen Handelsregisterauszug
- ggf. schriftliche Vollmacht, Ausweis des Vollmachtgebers sowie Ausweis des Bevollmächtigten.
- schriftlicher Antrag auf Erteilung der Erlaubnis
-
Bescheinigung des Insolvenzgerichts, dass kein Verfahren anhängig ist bzw. keine Eintragung besteht
-
Bescheinigung des Amtsgerichts Hof – Zentrales Vollstreckungsgericht, ob Einträge in der Schuldnerkartei verzeichnet sind
- Nachweis über eine Versicherung für das Pfandleihgewerbe (§ 34 Abs. 2 GewO)
Möglichkeit 2 der Antragstellung: Vor-Ort-Beantragung
Sollten Sie den Antrag auf die Erlaubnis nicht online einreichen können oder wollen, kommen Sie gerne am Inneren Laufer Platz 3, 90443 Nürnberg vorbei.
Für die persönliche Vorsprache ist zwingend eine Terminvereinbarung nötig. Hier können Sie bequem einen Termin online buchen. Bitte bringen Sie Ihre Terminbestätigung (Papier oder mobil) mit.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- ggf. Aufenthaltsgenehmigung, welche die selbständige Erwerbstätigkeit gestattet (Kopie)
- juristische Personen und eingetragene Einzelunternehmen: aktuellen Handelsregisterauszug
- ggf. schriftliche Vollmacht, Ausweis des Vollmachtgebers sowie Ausweis des Bevollmächtigten
-
schriftlicher Antrag auf Erteilung der Erlaubnis
-
Bescheinigung des Insolvenzgerichts, dass kein Verfahren anhängig ist bzw. keine Eintragung besteht
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Bescheinigung des Amtsgerichts Hof – Zentrales Vollstreckungsgericht, ob Einträge in der Schuldnerkartei verzeichnet sind
- Nachweis über eine Versicherung für das Pfandleihgewerbe (§ 34 Abs. 2 GewO)
Möglichkeit 3 der Antragstellung: Schriftlich
Sollten Sie den Antrag auf die Erlaubnis nicht online einreichen können oder wollen, können Sie uns den Antrag sowie Kopien der benötigten Unterlagen auch auf dem Postweg zukommen lassen.
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- ggf. Aufenthaltsgenehmigung, welche die selbständige Erwerbstätigkeit gestattet (Kopie)
- juristische Personen und eingetragene Einzelunternehmen: aktuellen Handelsregisterauszug
-
schriftlicher Antrag auf Erteilung der Erlaubnis
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Bescheinigung des Insolvenzgerichts, dass kein Verfahren anhängig ist bzw. keine Eintragung besteht
-
Bescheinigung des Amtsgerichts Hof – Zentrales Vollstreckungsgericht, ob Einträge in der Schuldnerkartei verzeichnet sind
- Nachweis über eine Versicherung für das Pfandleihgewerbe (§ 34 Abs. 2 GewO)
Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Sachgebiet Gewerbewesen
Innerer Laufer Platz 3
90403 Nürnberg
Telefon 0911 / 231 - 0
Telefax 0911 / 231 - 68 60
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