Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Ordnungsamt

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Berufskraftfahrerqualifikation

Fahrerinnen und Fahrer im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr der C- und D-Klassen sind grundsätzlich dazu verpflichtet,

  • bei Fahrten im Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken seit dem 10.09.2008 und
  • bei Fahrten im Güterverkehr zu gewerblichen Zwecken seit dem 10.09.2009

einen Nachweis einer „Grundqualifikation“ bzw. einer „beschleunigten Grundqualifikation“ mitzuführen. Die Qualifikation wird durch erfolgreiche Ablegung einer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer erworben. Anschließend muss im Abstand von fünf Jahren eine Weiterbildung nachgewiesen werden.
Der Nachweis erfolgt über die Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises.

Weitere Informationen zum Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Güterverkehr unter nachfolgendem Link.


Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)

Fahrerqualifizierungsnachweis © Ordnungsamt Nürnberg / Führerscheinstelle

Mit dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz und der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung wird die EU-Richtlinie 2018/645 in nationales Recht umgesetzt.
Der Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation erfolgt seit dem 23.05.2021 über die Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises und nicht mehr wie bisher als Eintrag der Schlüsselzahl 95 im Führerschein.

    Gebühren (inklusive Versandkosten): 35,04 Euro


    Möglichkeit 1 der Antragstellung: Schnell, sicher und online über "Mein Nürnberg"

    Die sicherste und schnellste Möglichkeit der Antragstellung ist online über ein freigeschaltetes „Mein Nürnberg“-Konto.

    Voraussetzungen für die Online-Antragstellung:

    • Ihr aktueller Hauptwohnsitz muss im Stadtgebiet Nürnberg liegen.
    • Sie sind bereits im Besitz einer deutschen / EU- Fahrerlaubnis.
    • Die Beantragung über das Onlineverfahren ist aktuell nur für Personen möglich, die im Besitz eines gültigen Reisepasses oder deutschen (gleichwertig: EU-/EWR-) Personalausweises sind. Ohne ausreichendes Identitätsdokument kann keine Beantragung erfolgen bzw. ist die Abnahme einer Prüfung nicht möglich.

    Hinweis

    Wenn Sie bereits einen Fahrerqualifizierungsnachweis besessen und verloren haben, können Sie keinen Online-Antrag stellen. In diesem Fall ist ein Vor-Ort-Termin notwendig.

    Logo Einfach online machen © Stadt Nürnberg

    Bei "Mein Nürnberg" registrieren

    Legen Sie sich ein persönliches "Mein Nürnberg"-Konto an. Danach können Sie alle Anliegen sicher und bequem online erledigen.

    Fahrerqualifizierungsnachweis online beantragen

    Bitte halten Sie Fotos oder Scans der folgenden Unterlagen bereit:

    • Lichtbildseite aus gültigem Pass oder Identitätsdokument (Vorder- und Rückseite)
    • Aktuelles biometrisches Passbild ohne Kopfbedeckung
    • Aktueller Führerschein (beidseitig)
    • Fahrerqualifizierungsnachweis (beidseitig) (falls bereits einer vorhanden ist)
    • eine Bescheinigung der IHK über die erfolgreich abgelegte Prüfung bzw.
    • eine Bescheinigung der anerkannten Ausbildungsstätte über den Abschluss der Weiterbildung (fünf Module)
    • Eigenhändige Unterschrift (schwarz auf weißem Hintergrund)

    Für die Bezahlung im Online-Dienst ist eine Kreditkarte (Visa oder Mastercard) erforderlich.


    Möglichkeit 2 der Antragstellung: vor Ort

    Sollten Sie den Antrag nicht online stellen können oder wollen, kommen Sie gerne in der Hirschelgasse 32, 90403 Nürnberg vorbei.

    Der Fahrerqualifikationsnachweis wird Ihnen in der Regel direkt von der Bundesdruckerei per Einwurfeinschreiben zugesendet.

    Für die Vorsprache ist zwingend eine Terminvereinbarung nötig. Bitte bringen Sie Ihre Terminbestätigung (Papier oder mobil) zum Termin mit.

    Bitte halten Sie folgende Unterlagen (im Original) bereit:

    • Gültiger Pass oder gültiges Identitätsdokument
    • Aktuelles biometrisches Passbild
    • EU-Führerschein
    • Fahrerqualifizierungsnachweis (falls bereits vorhanden)
    • eine Bescheinigung der IHK über die erfolgreich abgelegte Prüfung bzw.
    • eine Bescheinigung der anerkannten Ausbildungsstätte über den Abschluss der Weiterbildung

    Die Bescheinigung wird direkt von der Ausbildungsstätte online an das Berufskraftfahrerqualifikationsregister übermittelt.

    Hinweis

    Fahrzeugführende müssen den Fahrerqualifizierungsnachweis bei gewerbsmäßigen Fahrten mit Fahrzeugen bestimmter Fahrzeugklassen in der Güter- und Personenbeförderung immer mitführen.

    Der Fahrerqualifizierungsnachweis muss zusätzlich zum Führerschein vorhanden sein und ersetzt diesen nicht.

    Der Fahrerqualifizierungsnachweis besitzt eine Gültigkeit von fünf Jahren und muss vor Ablauf des Zeitraums erneuert werden.

    Stadt Nürnberg
    Ordnungsamt

    Führerscheinstelle

    Hirschelgasse 3290403 Nürnberg
    Öffentliche Verkehrsmittel<https://www.vgn.de/universallink/trip/?destination_lng=11.085006754131866&destination_lat=49.45717813534137&destination_name=N%C3%BCrnberg&destination_name2=Hirschelgasse+32>
    09 11 / 2 31-32 34<tel:09112313234>09 11 / 2 31-32 81<tel:09112313281>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=107117>Öffnungszeiten<https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/oeffnungszeiten_oa.html>