Verbraucherbeschwerden
Die Lebensmittelüberwachung geht Beschwerden über eingeschränkte Verzehrfähigkeit, abweichende Beschaffenheit, gesundheitsgefährdende Mängel, Schädlingsbefall, Verunreinigungen, hygienische Missstände, Kennzeichnung sowie Aufmachung nach und nimmt mängelverdächtige Waren an, die zur Untersuchung an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit gegeben werden.
Erforderliche Angaben bei Beschwerden:
- Name und Adresse des Betriebs
- genaue Schilderung Ihrer Wahrnehmungen mit Tageszeit, zu der die Mängel festgestellt wurden
- Ihr Name, Adresse, Telefonnummer für eventuelle Rückfragen
Erforderliche Angaben bei Warenuntersuchungen:
- genaue Bezeichnung des Produkts, soweit möglich Originalverpackung mitbringen
- Name und Adresse des Betriebs, in dem das Produkt gekauft wurde
- genauer Zeitpunkt des Kaufs
- Grund, weshalb das Produkt untersucht werden soll
- bei aufgetretenen Erkrankungen kurze Schilderung des Krankheitsverlaufs
- Art, wie das Produkt beim Verkäufer angeboten wurde (z.B. unverpackt, gekühlt, tiefgefroren, Sonderangebot)
- Aufbewahrung des Produktes zu Hause
- Ihr Name, Adresse, Telefonnummer für eventuelle Rückfragen
Hinweis:
Leicht verderbliche Lebensmittel müssen gekühlt transportiert und aufbewahrt werden!
Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Lebensmittelüberwachung
Innerer Laufer Platz 3
90403 Nürnberg
Telefon 09 11 / 2 31-25 24
Telefax 09 11 / 2 31-30 70
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