Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Ordnungsamt

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Gebrauchtes Fahrzeug ummelden oder zulassen

Ihr Fahrzeug muss in folgenden Fällen umgemeldet oder wiederzugelassen werden: Wenn Sie

  • innerhalb Nürnbergs umgezogen sind,
  • von außerhalb nach Nürnberg zugezogen sind,
  • ein gebrauchtes Kfz, das vorher auf jemanden anderen zugelassen war, auf sich zulassen möchten oder
  • Ihr abgemeldetes Kfz wieder zulassen möchten.


Erforderliche Unterlagen und allgemeine Voraussetzungen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), bei Halterwechsel zusätzlich Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU-Prüfbericht)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) - bei Halterwechsel und / oder Wiederzulassung
  • Bankverbindung (IBAN) / SEPA-Lastschriftmandat der Halterin oder des Halters für die Kfz-Steuer

Beim Online-Antrag:
- Online-Identifizierung als Privatperson mit BundID-Nutzerkonto
- Online-Identifizierung als Unternehmen mit "Mein Unternehmenskonto" mit ELSTER-Zertifikat

Vor Ort:
- amtliche/s Ausweisdokument/e mit aktuellen Daten (z. B. Name und Adresse) und Unterschrift oder eine beglaubigte Kopie. Falls Sie ein Ausweisdokument ohne Unterschrift besitzen, ist ein weiteres amtliches Dokument mit Unterschrift z. B. Führerschein notwendig.

Zusätzliche Unterlagen

Gebrauchtes Fahrzeug online ummelden oder zulassen

Voraussetzungen

Ihr Fahrzeug hat eine neue Stempelplakette und neue Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) mit jeweils einem verdeckten Sicherheitscode. Diese Sicherheitscodes werden im Online-Dienst benötigt.


Ausweisapp - Bildmarke © Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat / Bundesdruckerei GmbH

Online-Ausweisen

Im Alltag weisen Sie sich mit Ihrem Personalausweis aus. Online ist das genauso. Im Internet können Sie sich mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises sicher identifizieren.

    Damit Sie Ihre Bescheide, Zulassungsdokumente oder sonstige Nachrichten zu Ihrem Online-Antrag erhalten können, benötigen Sie ein Nutzerkonto (BayernId oder Bund). Das Nutzerkonto dient als Postfach und zur Identifizierung.

    1) Identifizierung über die Online-Ausweisfunktion
    Benötigt wird:
    - Ausweisdokument mit aktuellen Daten (z. B. Name und Adresse) und freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und sechsstelliger PIN
    - Smartphone mit kostenloser „AusweisApp“ oder ein Kartenlesegerät
    - Nutzerkonto "Bayern-ID"

    2) Identifizierung mit dem ELSTER-Zertifikat (analog Online-Steuererklärung)
    Benötigt wird:
    - ELSTER-Zertifikatsdatei und
    - Nutzerkonto "Bayern-ID" oder Nutzerkonto "Bund"

    Damit Sie Ihre Bescheide, Zulassungsdokumente oder sonstige Nachrichten zu Ihrem Online-Antrag erhalten können, benötigen Sie ein "Mein Unternehmenskonto" mit ELSTER-Zertifikat.

    Wenn ein Fahrzeug
    - durch ein dritte Person (Privatperson) oder
    - auf eine minderjährige Person zugelassen werden soll
    - wenn für das Fahrzeug keine Daten in der Datenbank des Kraftfahrtsbundesamts (KBA) vorhanden sind


    Logo Einfach online machen © Stadt Nürnberg

    Online-Dienst im i-Kfz-Portal starten

    Der Link führt zur Startseite des i-Kfz-Portals. Bitte wählen Sie dort den gewünschten Online-Dienst aus.


    Gebrauchtes Fahrzeug persönlich vor Ort ummelden oder zulassen

    Wenn Sie Ihr Gebrauchtfahrzeug nicht online zulassen möchten, erledigen wir das zuverlässig vor Ort für Sie.

    Termin vereinbaren © vectorstock.com/ PCH/ weit

    Termin online vereinbaren

    Ihr Anliegen kann nur mit einem vorher vereinbarten Termin bearbeitet werden.

    Stadt Nürnberg
    Ordnungsamt

    Kraftfahrzeugzulassung

    Rathenauplatz 1890489 Nürnberg
    Öffentliche Verkehrsmittel<https://www.vgn.de/verbindungen/?place_destination=N%C3%BCrnberg&name_destination=Rathenauplatz+18&type_destination=any&anyObjFilter_destination=12&execInst=verifyOnly&sessionID=0>
    09 11 / 2 31-0<tel:09112310> 09 11 / 2 31-40 69<tel:09112314069>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=29096>Öffnungszeiten<https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/oeffnungszeiten_oa.html>

    Ihre Zulassungsangelegenheiten können Sie auch in den Bürgerämtern Ost oder Süd erledigen.

    Bürgerämter der Stadt Nürnberg<https://www.nuernberg.de/internet/buergeraemter/>

    FAQs

    Mehr zum Thema