Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Ordnungsamt

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Gewerbeauskünfte

Gewerbeauskunft und Gewerbezentralregisterauskunft

Hier können Sie eine Gewerbeauskunft und eine Gewerbezentralregisterauskunft vom Bundesamt für Justiz in Bonn beantragen. Bitte verwechseln Sie die beiden Auskünfte nicht! Die Gewerbezentralregisterauskunft wird etwa für die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen und zur Beantragung von Erlaubnissen benötigt. Die Kosten für eine Gewerbezentralregisterauskunft betragen 13,- Euro.


Gewerbeauskunft

Das Gewerberegister ist ein von der Stadt Nürnberg geführtes Verzeichnis über aktuelle und abgemeldete Gewerbebetriebe im Stadtgebiet.

Eine Auskunft aus dem Gewerberegister kann von einer Behörde, einer Privatperson, juristischen Person oder einer sonstigen öffentlichen Stelle beantragt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Übermittlung der Daten besteht nicht, da das Gewerberegister kein öffentliches Verzeichnis ist.

Eine Auskunft aus der Gewerberegister beschränkt sich auf den Namen des Betriebes oder des Inhabers, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit.

Weitere, darüber hinaus gehende Daten können nur erteilt werden, wenn ein rechtliches Interesse an der Auskunft besteht, insbesondere zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen. Dies kann glaubhaft gemacht werden durch z.B. Kopien von Vertragsunterlagen, Rechnungen, Schuldtitel, Vollstreckungstitel.

Die Auskünfte aus der Gewerberegister entsprechen dem Inhalt, der dem Ordnungsamt bis zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung angezeigt wurde.

Hinweis

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten im Gewerberegister wird keine Gewähr übernommen.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können telefonisch keine Auskünfte gegeben werden.

Den Online-Antrag starten Sie hier:

  • Gewerbeauskunft<https://online-service2.nuernberg.de/intelliform/forms/n/320_oa/320_oa_d_gewerbeauskunft_einzel/index>
  • Gewerbesammelauskunft<https://online-service2.nuernberg.de/intelliform/forms/n/320_oa/320_oa_d_gewerbeauskunft_sammel/index>

Sollten Sie den Antrag nicht online stellen können oder wollen, können Sie persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung vorsprechen.


Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister wird beim Bundesamt für Justiz geführt. Dort werden u.a. eingetragen:

  • Verwaltungsentscheidungen wegen Unzuverlässigkeit oder Ungeeignetheit, insbesondere Ablehnung, Rücknahme oder Widerruf der Zulassung zu einem Gewerbe sowie die Gewerbeuntersagung.
  • Rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit, die bei oder in Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes von dem Gewerbetreibenden selbst, seinem Vertreter oder Beauftragten begangen worden ist, wenn die Geldbuße mehr als 200 Euro beträgt.
  • Rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilungen wegen bestimmter Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz oder das Strafgesetzbuch, die bei oder im Zusammenhang mit der Ausübung des Gewerbes begangen worden sind, wenn auf Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen erkannt worden ist.

Auf Antrag erhalten alle, auch juristische Personen, Auskunft über den ihn betreffenden Inhalt des Registers.

Sollten Sie den Auszug zur Vorlage einer Behörde benötigen, wird dieser der Behörde direkt zugesandt. Dazu müssen Sie den Verwendungszweck für den Auszug sowie die Anschrift der anfordernden Behörde bei der Antragstellung angeben.

Hinweis

Den Antrag auf Ausstellung eines Gewerbezentralregisterauszuges müssen Sie persönlich stellen. Sie können sich nicht durch einen Bevollmächtigten, z.B. einen Rechtsanwalt oder Ehepartner, vertreten lassen.

Wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, müssen Sie den Antrag direkt beim Bundesamt für Justiz in Bonn stellen.

Die Auskunft wird grundsätzlich an den Antragsteller (gesetzlicher Vertreter) übersandt. Die Übersendung an eine andere oder bevollmächtigte Person ist nicht möglich.
Für bestimmte Auskünfte kann die direkte Übersendung an eine Behörde beantragt werden. Diese Ausnahmeregelung erstreckt sich abschließend auf Auskünfte
• für die Vorbereitung der Entscheidung über einen Antrag auf Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung
• für die Vorbereitung der Entscheidung auf Erteilung eines Befähigungsscheins nach § 20 des Sprengstoffgesetzes sowie
• für die Vorbereitung der Entscheidung zur Überprüfung der Zuverlässigkeit nach § 38 Abs. 1 GewO

Den Online-Antrag (Ausweis mit Onlinefunktion erforderlich) starten Sie hier:

Für den Online-Antrag müssen Sie sich die über die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises identizifieren.

Sollten Sie den Antrag nicht online stellen können oder wollen, können Sie uns den Antrag formlos mit oben aufgeführten Unterlagen per Post an den Inneren Laufer Platz 3, 90403 Nürnberg zusenden.
Bei persönlicher Vorsprache vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.


Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Sachgebiet Gewerbeauskünfte

Innerer Laufer Platz 390403 Nürnberg
Öffentliche Verkehrsmittel<https://www.vgn.de/verbindungen/?place_destination=N%C3%BCrnberg&name_destination=Innerer+Laufer+Platz+3&type_destination=any&anyObjFilter_destination=12&execInst=verifyOnly&sessionID=0>
0911 / 231 - 0<tel:09112310>0911 / 231 - 68 60<tel:09112316860>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=49603>Öffnungszeiten<https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/oeffnungszeiten_oa.html>

Auskünfte aus dem Handelsregister

Vollkaufmännische Unternehmen sind darüber hinaus auch im Handelsregister eingetragen. Auskünfte aus dem Handelsregister können beim Registergericht des Amtsgerichtes Nürnberg eingeholt werden:

Registergericht des Amtsgerichtes Nürnberg

Flaschenhofstraße 3590402 Nürnberg
Öffentliche Verkehrsmittel<https://www.vgn.de/verbindungen/?place_destination=N%C3%BCrnberg&name_destination=Flaschenhofstra%C3%9Fe+35&type_destination=any&anyObjFilter_destination=12&execInst=verifyOnly&sessionID=0>
Registergericht beim Amtsgericht Nürnberg<https://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/n/zustand/verfahren/vf_Registersachen.php>