Fahrzeug abmelden (außer Betrieb setzen, stilllegen)
Kfz online abmelden – einfach, schnell und günstig
Sie können Ihr Fahrzeug online - ohne Nutzerkonto und -registrierung - abmelden. Sie sparen den Weg zur Zulassungsstelle, die Wartezeit vor Ort und Geld.
Alternativ können Sie auch in einer unserer Zulassungsstellen Ihr Kfz abmelden.
Erforderliche Unterlagen
Zur Abmeldung bringen Sie dazu bitte Folgendes mit: 1. Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und 2. alle Kennzeichenschilder Falls Sie Ihr Kfz auch entsorgen, zusätzlich die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Gebühren
online: Online-Abmeldung: 2,10 Euro ggf. zusätzlich Kennzeichen-Reservierung: 2,60 Euro
Vor Ort: Abmeldung vor Ort: 15,90 Euro
Für die Übermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt kann zusätzlich eine Gebühr von 0,60 bis € 2,60 € anfallen.
Bezahlen
Online-Dienst Im Online-Dienst wird die Leistung direkt bezahlt. Die Zahlung mit Giropay und Kreditkarte möglich. Bei Zahlungen mit einer Kreditkarte ist ein abgeschlossenes Sicherungsverfahren (3D Secure) erforderlich.
Vor Ort: Sie können in der Zulassungsstelle bar und mit EC-Karte zahlen.
Rechtliche Grundlagen
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV)
Kfz abmelden (nicht entsorgen): Ihr Fahrzeug wurde ab dem 01.01.2015 in Nürnberg neu- bzw. wiederzugelassen.
Dann hat das Kfz eine neue Stempelplakette und eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit jeweils einem verdeckten Sicherheitscode. Diese Sicherheitscodes werden im Online-Dienst benötigt.
Kfz abmelden und entsorgen: Ihr Kfz hat eine Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), die ab 2018 oder später ausgestellt wurde. Dann hat auch sie einen verdeckten Sicherheitscode.
Vorteile
1. Schnelligkeit Die Außerbetriebsetzung kann vollständig digital abgewickelt werden. Das heißt das Kfz ist außer Betrieb gesetzt, sobald der Bürger den entsprechenden online zur Verfügung gestellten Bescheid abruft.
2. Geringere Gebühr Die Gebühr bei der Online-Abmeldung ist geringer als die Gebühr bei der Abmeldung in der Zulassungsstelle am Schalter.
So funktioniert die Online-Abmeldung
Um Ihr Fahrzeug online abzumelden, brauchen Sie keine Registrierung und kein Nutzerkonto. Legen Sie sich Ihre Kennzeichenschilder und die Zulassungsbescheinigung Teil (Fahrzeugschein) bereit, dann kann es los gehen:
1. Rufen Sie das i-Kfz-Portal der Stadt Nürnberg auf und klicken unten auf der Seite auf "Jetzt starten". Sie werden Schritt für Schritt durch den Online-Dienst geführt und erhalten alle notwendigen Informationen, so dass das Ausfüllen ganz einfach ist.
Tragen Sie zuerst Ihre persönlichen Daten und Kontaktdaten ein. Anschließend geben Sie das Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs und die 17-stellige Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ein.
2. Danach geben Sie die Art der Fahrzeug-Entsorgung an. Wenn Sie Ihr Fahrzeug nur abmelden möchten, wählen Sie „Das Fahrzeug wird nicht als Abfall entsorgt.“
Bei einer gleichzeitigen Entsorgung wählen Sie • ein nationaler oder EU/EWR Verwertungsnachweis lag vor (§ 17 Abs. 1, § 17 Abs. 2 FZV) oder • das Fahrzeug soll entsorgt werden und wurde nur zu diesem Zweck in einen Staat außerhalb der EU/ EWR verbracht (§ 17 Abs. 4 FZV) und geben das Datum der Verwertung, den Staat der Verwertung und die Betriebsnummer des Demontagebetriebs an.
Falls Sie später dasselbe oder ein anderes Fahrzeug mit demselben Kennzeichen wiederzulassen möchten, können Sie sich das Kennzeichen nun im Online-Dienst reservieren.
3. Jetzt brauchen Sie den Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Es gibt zwei unterschiedliche Fahrzeugscheinvarianten - mit Aufkleber oder mit Rubbelfeld. Bei einem Aufkleber die Schutzfolie („Abdeckung“) am Rand lösen, dann komplett abziehen. Bei einem Fahrzeugschein mit Rubbelfeld die Oberfläche vorsichtig zum Beispiel mit einer Münze freirubbeln.
4. Sehen Sie auf dem Kennzeichenschild das bayerische Landeswappen mit einem kleinen QR-Code? Dort ziehen Sie die Schutzfolie komplett ab, so dass nur noch das Landeswappen übrigbleibt. Falls es noch notwendig, rubbeln Sie den verdeckten Code unter dem Wappen frei. (Bitte beachten Sie: Sobald die Sicherheitscodes freigelegt sind, ist das Kennzeichen ungültig und das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.)
5. Falls Sie Ihr Fahrzeug bereits entsorgt haben oder Sie es entsorgen möchten, rubbeln Sie auch auf der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) den Sicherheitscode frei.
6. Geben Sie die freigelegten Sicherheitscodes im i-Kfz-Portal ein.
7. Sie können Ihre Angaben jetzt speichern. Ihre Antragsdaten werden nun automatisiert überprüft.
8. Bezahlen Sie nun online die Gebühr mit Giropay oder Kreditkarte.
9. Sie erhalten eine Übersicht über Ihre Eingaben und bestätigen diese.
10. Ihr Antrag wird sofort automatisiert geprüft.
11. Laden Sie jetzt innerhalb von 30 Minuten die Abmeldebestätigung herunter, damit Ihr Fahrzeug sofort automatisiert abgemeldet werden kann.
12. Die Zulassungsbehörde versendet ein Informationsschreiben über die Außerbetriebsetzung per Post an die im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) gespeicherte Adresse der Halterin oder des Halters.
Online-Dienst im i-Kfz-Portal starten
Der Link führt zur Startseite des i-Kfz-Portals. Bitte wählen Sie dort den gewünschten Online-Dienst aus.
Haben Sie die Abmeldebestätigung nicht abgerufen oder konnten Sie diese aus technischen Gründen nicht herunterladen, ist der Abmeldevorgang nicht abgeschlossen. Das Fahrzeug konnte dann nicht automatisiert abgemeldet werden. Nun prüft und bearbeitet die Zulassungsbehörde die Abmeldung manuell. Ein Fahrzeug gilt erst ab dem Tag abgemeldet, an dem ein schriftlicher Bescheid zugestellt wurde.
Ihr Kfz in einer unserer Zulassungsstellen abmelden
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden (außer Betrieb setzen) möchten, erledigen wir das schnell und zuverlässig für Sie.
Reservierung Ihres bisherigen Kennzeichens für eine spätere Anmeldung
Falls Sie Ihr jetziges Kennzeichen behalten möchten, müssen Sie dieses bei der Abmeldung reservieren.
Voraussetzung
Sie können Ihr jetziges Kennzeichen für eine Anmeldung reservieren, sofern Ihr Kfz bei einer Zulassungsbehörde in Nürnberg zugelassen wurde. Reservierbar sind somit nur Kennzeichen beginnend mit "N" für die Stadt Nürnberg.
Gebühren
Reservierungsgebühr für bisheriges Kennzeichen für gleiches Fahrzeug: 2,60 Euro für anderes Fahrzeug: 12,80 Euro
Maximale Reservierungszeit
Sie können Ihr bisheriges Kennzeichen - für Ihr abgemeldetes Fahrzeug zwölf Monate reservieren. - für ein anderes Fahrzeug vier Monate reservieren.