Reisen mit Hunden und Katzen innerhalb der EU
In der EU gelten weitgehend einheitliche Regeln für Hunde und Katzen auf Reisen:
In der EU gelten weitgehend einheitliche Regeln für Hunde und Katzen auf Reisen:
Auch Welpen dürfen nur mit einem ausreichenden Tollwut-Impfschutz nach Deutschland einreisen bzw. Deutschland im Transit passieren. Da die Tollwut-Erstimpfung frühestens im Alter von 12 Wochen durchgeführt werden darf und es danach weitere 21 Tage bis zur Ausbildung eines wirksamen Impfschutzes dauert, können Welpen frühestens im Alter von 15 Wochen ein- bzw. durchreisen.
Für Drittländer gelten deren länderspezifisch unterschiedlichen Einreisebestimmungen (die jeweiligen Botschaften geben hierüber Auskunft). Notwendige amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigungen werden vom Veterinäramt ausgestellt.
Die EU hat eine Liste von Drittländern (z.B. USA, Bosnien-Herzegowina) erstellt, die einen den EU-Mitgliedländern vergleichbaren Status hinsichtlich der Tollwutsituation zeigen. Werden Tiere aus diesen Ländern nach Deutschland eingeführt/zurückgebracht, sind die EU-Bestimmungen zu beachten (Chip oder Tätowierung, sofern die Tätowierung vor dem 3. Juli 2011 erfolgt ist; gültige Tollwutimpfung; Impfpass).
Dazu zählen z.B. Ägypten, Türkei, Marokko, Tunesien und Ukraine (Achtung: die erleichterten Einreisebestimmungen aus 2022 wurden am 15.06.2023 beendet). Ab 16.09.2024 zählen auch Russland und Belarus zu den nicht-gelisteten Drittländern.
Bei der Einreise aus einem nicht gelisteten Drittland in die EU gelten weitergehende Anforderungen: Neben Chip oder Tätowierung, sofern die Tätowierung vor dem 3. Juli 2011 erfogt ist, gültiger Tollwutimpfung und Impfpass ist ein Bluttest (Tollwutantikörpertest) in einem zugelassenen EU-Labor erforderlich (Blutentnahme frühestens 30 Tage nach Impfung).
Die 3-Monats-Frist vor der Einreise gilt nicht für die Wiedereinfuhr von Heimtieren aus einem nicht gelisteten Drittland in die EU, wenn bei diesen Tieren vor der Ausreise aus der EU ein Blutuntersuchung mit positivem Ergebnis durchgeführt wurde und dies im EU-Heimtierausweis dokumentiert ist.
Der Bluttest ist im Leben eines Heimtieres nur einmal notwendig, sofern aus dem EU-Heimtierausweis hervorgeht, dass das Tier entsprechend den Vorgaben des Impfstoffherstellers regelmäßig gegen Tollwut nachgeimpft wird.
Im Reiseverkehr dürfen höchstens drei nicht zur Abgabe an Dritte bestimmte Tiere folgender Arten mitgeführt werden:
Tierhalter, die ohne Erfüllung der Einreisebestimmungen auf Reisen gehen, müssen mit kostenpflichtiger Quarantäne ihrer Tiere rechnen.
Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch im Veterinäramt einen Termin, da sich unsere Tierärzte oftmals im Außendienst befinden.