Befristete Fahrerlaubnis verlängern
Fahrerlaubnisse deutscher C- und D-Klassen sind befristet. Das Fahrerlaubnisrecht wurde aufgrund von EU-Regelungen zum 1. Januar 1999 und zum 19. Januar 2013 geändert.
Dies betrifft auch die Fahrerlaubnisinhaber, denen bereits die Klasse 2 und die Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung für Kraftomnibusse vor dem 1. Januar 1999 erteilt wurde.
Inhaber von Fahrerlaubnissen der Klasse 2 oder der Klasse 3, die Fahrzeugkombinationen mit bis zu 3 Achsen und bis zu 18,5 t führen, verlieren durch das neue Recht - auch ohne Umtausch - am 50. Geburtstag ihre Fahrberechtigung.
Fahrerlaubnisse der Klassen C (C1, C1E, C, CE) und D (D1, D1E, D, DE), die nach dem 1. Januar 1999 erteilt wurden, werden grundsätzlich auf maximal fünf Jahre befristet. Die befristeten Klassen müssen deshalb rechtzeitig vor Ablauf verlängert werden. Es empfiehlt sich eine rechtzeitige Antragstellung (frühestens sechs Monate vor Ablauf der Fahrberechtigung).
Sollte die Fahrerlaubnis der Klassen C oder D abgelaufen sein, können diese prüfungsfrei (derzeit innerhalb von 5 Jahren nach Ablauf der Geltungsdauer) im Wege des Besitzstandes neu erteilt werden.
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Verlängerung von C-Klassen
Gebühren:
Verlängerung
48,99 Euro
Fahrerqualifizierungsnachweis-Karte
32,50 Euro
Bei anlassbezogener Begutachtung zusätzlich
35,80 Euro
zzgl. Führungszeugnis
13,00 Euro
Benötigte Unterlagen (immer im Original vorzulegen):
Im Falle der Verlängerung der Fahrerlaubnis wird immer ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.
- Reisepass oder Personalausweis
- Führerschein
- Karteikartenabschrift der auswärtigen Führerscheinstelle, falls der vorhandene Führerschein alten Rechts (rosa/grau) nicht von der Stadt Nürnberg ausgestellt wurde. Diese soll telefonisch vorab bei der Ausstellungsbehörde angefordert werden und ist direkt an die Fahrerlaubnisbehörde in Nürnberg zu schicken oder zu faxen (0911/231-3281). Die Abschrift muss bei Antragstellung bereits vorliegen.
- 1 aktuelles biometrisches Passbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung
- Nachweis des Sehvermögens nach Anlage 6 FeV durch ein Zeugnis eines Augenarztes oder einer Bescheinigung eines Betriebs-/ Arbeitsmediziners – nicht älter als 2 Jahre
-
Nachweis über gesundheitliche Eignung durch Ärztliche Bescheinigung eines Arztes nach Wahl auf gesondertem Vordruck - nicht älter als 1 Jahr
- Gegebenenfalls Nachweis über abgelegte Grundqualifikation (IHK) bzw. der 5 Module
Verlängerung von D-Klassen
Gebühren:
Verlängerung
48,99 Euro
Führungszeugnis
13,00 Euro
Beantragung der Fahrerqualifizierungsnachweis-Karte
32,50 Euro
Bei anlassbezogener Begutachtung zusätzlich
35,80 Euro
Benötigte Unterlagen (immer im Original vorzulegen):
- Reisepass oder Personalausweis
- Führerschein
- Karteikartenabschrift der auswärtigen Führerscheinstelle, falls der vorhandene Führerschein alten Rechts (rosa/grau) nicht von der Stadt Nürnberg ausgestellt wurde. Diese soll telefonisch vorab bei der Ausstellungsbehörde angefordert werden und ist direkt an die Fahrerlaubnisbehörde in Nürnberg zu schicken oder zu faxen (0911/231-3281). Die Abschrift muss bei Antragstellung bereits vorliegen.
- 1 aktuelles biometrisches Passbild (35x 45 mm) ohne Kopfbedeckung
- Nachweis des Sehvermögens nach Anlage 6 FeV durch ein Zeugnis eines Augenarztes oder einer Bescheinigung eines Betriebs-/ Arbeitsmediziners – nicht älter als 2 Jahre
-
Nachweis über gesundheitliche Eignung durch ärztliche Bescheinigung eines Arztes nach Wahl über die gesundheitliche Eignung auf gesondertem Vordruck bis zum vollendeten 50. Lebensjahr - nicht älter als ein Jahr
- Medizinisch-psychologische Untersuchung bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle oder ein betriebs- bzw. arbeitsmedizinisches Gutachten, das Aussagen über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie Reaktionsfähigkeit beinhaltet, wenn die Geltungsdauer über das 50. Lebensjahr hinaus verlängert werden kann - nicht älter als ein Jahr
- Gegebenenfalls Nachweis über abgelegte Grundqualifikation (IHK) bzw. der 5 Module
Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Führerscheinstelle
Hirschelgasse 32
90403 Nürnberg
Telefon 09 11 / 2 31-0
Telefax 09 11 / 2 31-32 81
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