Namens- und Auflagenänderung
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Auflagenänderungen
1. Austragung der Sehhilfe
Gebühren: 34,19 Euro.
Benötigte Unterlagen (immer im Original vorzulegen):
- Reisepass oder Personalausweis
- 1 aktuelles biometrisches Passbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung
- bisheriger Führerschein
- Karteikartenabschrift der auswärtigen Führerscheinstelle, falls der vorhandene Führerschein alten Rechts (rosa/grau) nicht von der Stadt Nürnberg ausgestellt wurde. Diese soll vorab telefonisch bei der Ausstellungsbehörde angefordert werden und ist direkt an die Fahrerlaubnisbehörde in Nürnberg zu schicken oder zu faxen (0911/231-3281). Diese muss bei Antragstellung bereits vorliegen.
- Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung eines unabhängigen Augenarztes (Muster: siehe analog Anlage 6 Nr. 2.2 FeV)
Hinweis
Eine Bescheinigung der Laserklinik oder ein Sehtest reichen nicht aus
Der Führerschein wird in der Regel direkt von der Bundesdruckerei per Einwurfeinschreiben durch die Post zugestellt.
2. Eintragung der Auflage B 96 oder B 196
Gebühren: 52,39 Euro.
Benötigte Unterlagen (immer im Original vorzulegen):
- Reisepass oder Personalausweis
- 1 aktuelles biometrisches Passbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung
- bisheriger Führerschein
- Nachweis über erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung nach Anlage 7a zu § 6a Absatz 3 und 4 FeV oder Anlage 7b zu § 6b Absatz 3 und 4 FeV
Der Führerschein wird in der Regel direkt von der Bundesdruckerei per Einwurfeinschreiben durch die Post zugestellt.
Namensänderung
Da der Führerschein in der Bundesrepublik Deutschland nicht als Identitätsnachweis gilt, besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Namensänderung auf dem Führerschein, beispielsweise bei Heirat und Scheidung, sofern der Name im Führerschein aus dem Ausweisdokument hervorgeht.
Bei einer Namensänderung wird in jedem Fall ein neuer Kartenführerschein ausgestellt. Änderungen auf den grauen oder rosa Führerscheinen können nicht mehr vorgenommen werden.
Vor der Antragstellung auf einen Kartenführerschein muss die Namensänderung in jedem Fall bei der Meldebehörde angezeigt werden. Der neue Name wird dann automatisch aus dem Melderegister übernommen.
Gebühren: 34,19 Euro.
Benötigte Unterlagen (immer im Original vorzulegen):
- Reisepass oder Personalausweis
- 1 aktuelles biometrisches Passbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung
- bisheriger Führerschein
- Karteikartenabschrift der auswärtigen Führerscheinstelle, falls der vorhandene Führerschein alten Rechts (rosa/grau) nicht von der Stadt Nürnberg ausgestellt wurde. Diese soll vorab telefonisch bei der Ausstellungsbehörde angefordert werden und ist direkt an die Fahrerlaubnisbehörde in Nürnberg zu schicken oder zu faxen (0911/231-3281). Diese muss bei Antragstellung bereits vorliegen
Der Führerschein wird in der Regel direkt von der Bundesdruckerei per Einwurfeinschreiben durch die Post zugestellt.
Ersatzführerscheine können außer bei der Führerscheinstelle auch bei den Bürgerämtern (Nord, Ost, Süd) beantragt werden.
Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Führerscheinstelle
Hirschelgasse 32
90403 Nürnberg
Telefon 09 11 / 2 31-0
Telefax 09 11 / 2 31-32 81
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