Makler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer gemäß § 34 c Gewerbeordnung (GewO)
Die Zuständigkeit für den Vollzug des § 34 c GewO ist am 01.01.2020 von der Stadt Nürnberg als Kreisverwaltungsbehörde auf die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern übergegangen.
Das bedeutet, dass
- Anträge für eine Erlaubnis gemäß § 34 c GewO ab sofort bei der IHK für München und Oberbayern zu stellen sind.
- die gemäß § 16 Makler- und Bauträgerverordnung abzugebenden Prüfungsberichte bzw. Negativerklärungen für das Kalenderjahr 2018 noch von der Stadt Nürnberg entgegengenommen und bearbeitet werden und Prüfungsberichte bzw. Negativerklärungen für 2019 bei der IHK München und Oberbayern einzureichen sind.
Weitere Informationen finden Sie direkt bei der IHK für München und Oberbayern unter folgendem Link:
Eine Kontaktaufnahme mit der IHK für München und Oberbayern ist auch per E-Mail unter gewerbeportal@muenchen.ihk.de oder telefonisch unter der eigens eingerichteten Service-Nummer 089 / 5116 - 2828 möglich.
Darüber hinaus wird auf die erforderliche Anpassung des Internetimpressums hingewiesen.