Personenbeförderung, Taxi, Güterkraftverkehr
Personenbeförderung, Taxi
Wer ein Unternehmen zur gewerblichen Personenbeförderung betreibt, bedarf einer Erlaubnis (Konzession). Diese kann nur erteilt werden, sofern die folgenden Voraussetzungen vorliegen.
Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung:
- Gewährleistung der Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebs
- Erfüllung der Zuverlässigkeitsanforderung
- Fachliche Eignung
Benötigte Unterlagen:
- Formloser Antrag
- Führungszeugnis (bei Antragstellern mit Hauptwohnsitz in Nürnberg kann das Führungszeugnis direkt durch das Ordnungsamt angefordert werden)
- Gewerbezentralregisterauskunft (bei Antragstellern mit Hauptwohnsitz in Nürnberg kann die Gewerbezentralregisterauskunft direkt durch das Ordnungsamt angefordert werden)
- Nachweis über ein Betriebskapital von mindestens 2.250 € für das erste eingesetzte Fahrzeug und 1.250 € für jedes weitere Fahrzeug.
- Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse, der Stadtkasse, des Finanzamtes und der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen.
- Nachweis über die fachliche Eignung (z.B. Prüfung bei der IHK-Nürnberg für Mittelfranken).
Gebühren
Verlängerung einer Taxikonzession
200,00 Euro
Fahrzeugtausch
25,00 Euro
Betriebssitzverlegung
30,00 Euro
Übertragung eines Taxibetriebes
Gebühr auf Anfrage
Erteilung Mietwagengenehmigung
200,00 Euro
Anträge / Formulare
Transportgewerbe, Gewerblicher Güterkraftverkehr, Gemeinschaftslizenz
Unternehmen, die gewerbliche Transporte mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 to einschließlich Anhänger betreiben, benötigen eine Erlaubnis (Genehmigung zur Durchführung des gewerblichen Güterkraftverkehrs) oder eine Gemeinschaftslizenz.
Am 21.05.2022 tritt im Güterkraftverkehrsrecht aufgrund einer Änderung der EU-Verordung 2020/1055 folgende Regelung in Kraft:
Unternehmen, die innerhalb Deutschlands gewerbliche Transporte mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t einschließlich Anhänger betreiben, benötigen eine Erlaubnis (Genehmigung zur Durchführung des gewerblichen Güterkraftverkehrs) oder eine Gemeinschaftslizenz.
Unternehmen, die grenzüberschreitende gewerbliche Transporte mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,5 t einschließlich Anhänger betreiben, benötigen eine Gemeinschaftslizenz.
Hinsichtlich der finanziellen Leistungsfähigkeit muss der Unternehmer folgendes Eigenkapital nachweisen:
Für das erste Kraftfahrzeug
9.000,00 Euro
Für das erste Kraftfahrzeug
von mehr als 2,5 t und nicht mehr als 3,5 t zulässige Gesamtmasse
1.800,00 Euro
Für jedes weitere genutzte Kraftfahrzeug
über 3,5 t zulässige Gesamtmasse
5.000,00 Euro
Für jedes weitere genutzte Kraftfahrzeug
von mehr als 2,5 t und nicht mehr als 3,5 t zulässige Gesamtmasse
900,00 Euro
Erforderliche Unterlagen:
Einzelunternehmen
- Förmlicher Antrag auf Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr / Gemeinschaftslizenz (siehe Anträge/Formulare)
- Arbeitsvertrag des Verkehrsleiters (sofern nicht der Inhaber auch Verkehrsleiter ist)
- Fachkundenachweis der Industrie- und Handelskammer (IHK)
- Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug „für Behörden“ für den Inhaber der Firma und gegebenenfalls für den angestellten Verkehrsleiter. Diese Dokumente sind bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen und direkt an das Ordnungsamt der Stadt Nürnberg zu senden. Sofern die Personen ihren Hauptwohnsitz in Nürnberg unterhalten, werden diese Dokumente bei Antragstellung durch das Ordnungsamt angefordert.
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Stadtkasse Nürnberg, der Berufsgenossenschaft und der Krankenkassen des eingesetzten Fahrpersonals.
- Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit (Eigenkapitalbescheinigung, siehe Anträge/Formulare). Die ausgewiesenen Zahlen dürfen nicht älter als ein Jahr sein.
Juristische Person
- Förmlicher Antrag auf Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr / Gemeinschaftslizenz (siehe Anträge/Formulare)
- Notarvertrag über die Gründung der Firma und die Bestellung der Geschäftsführer
- Aktueller chronologischer Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
- Arbeitsvertrag des Geschäftsführers, sofern dieser gleichzeitig Gesellschafter ist
- Arbeitsvertrag des Verkehrsleiters (sofern nicht der Geschäftsführer auch Verkehrsleiter ist)
- Fachkundenachweis der Industrie- und Handelskammer (IHK)
- Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug „für Behörden“ für den Inhaber der Firma und gegebenenfalls für den angestellten Verkehrsleiter. Diese Dokumente sind bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen und direkt an das Ordnungsamt der Stadt Nürnberg zu senden. Sofern die Personen ihren Hauptwohnsitz in Nürnberg unterhalten, werden diese Dokumente bei Antragstellung durch das Ordnungsamt angefordert.
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Stadtkasse Nürnberg, der Berufsgenossenschaft und der Krankenkassen des eingesetzten Fahrpersonals. Bei Neugründung der juristischen Person, sind diese Unterlagen bezogen auf die Person des/der Geschäftsführer/s vorzulegen.
- Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit (Eigenkapitalbescheinigung, siehe Anträge/Formulare). Die ausgewiesenen Zahlen dürfen nicht älter als ein Jahr sein.
Hinweis:
Die bisherigen Bescheinigungen über die erforderliche Fachkunde sind vor der Antragsstellung bei der zuständigen IHK entsprechend dem Anhang III der Verordnung (EG) 1071/2009 umzutauschen.
Gebühren
Erlaubnis- / lizenzpflichtiger Güterkraftverkehr
290,00 Euro
Kostenvorschuss
30,00 Euro
Ausstellung einer beglaubigten Abschrift
60,00 Euro
Berichtigung / Ersatzausstellung 1. Urkunde
60,00 Euro
Berichtigung jeder weiteren Urkunde
30,00 Euro
Anträge / Formulare
Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Fahrerlaubnisse,
Personenbeförderung und Güterkraftverkehr
Innerer Laufer Platz 3
90403 Nürnberg
Telefon 0911 / 231 - 0
Telefax 0911 / 231 - 78 44
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