Für die Ausübung eines Reisegewerbes ist im Gegensatz zu einer gewerblichen Betätigung im stehenden Gewerbe grundsätzlich keine Gewerbeanzeige (§ 14 GewO), sondern eine behördliche Erlaubnis (Reisegewerbekarte, § 55 GewO) erforderlich.
Ein Reisegewerbe übt aus, wer außerhalb einer gewerblichen Niederlassung ohne vorhergehende Bestellung Waren anbietet, verkauft, vertreibt oder ankauft oder Leistungen anbietet. Hierunter fällt insbesondere das Aufsuchen von Wohnungen oder Geschäften (Haustürgeschäfte) ohne vorhergehende Bestellung oder das Anbieten von Waren und Leistungen auf der Straße oder auf Plätzen, z. B. von nicht ortsfesten Verkaufsständen aus.
Die Ausübung des Reisegewerbes ohne Erlaubnis kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Reisegewerbetreibender kann eine natürliche oder juristische Person sein. Bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG) ist jeder geschäftsführende Gesellschafter Gewerbetreibender. Bei juristischen Personen wird die Erlaubnis der GmbH oder AG erteilt.
Gebühren
Sie müssen die Karte kostenpflichtig bestellen. Sie erhalten nach der Online-Bestellung eine Rechnung, die Sie bezahlen müssen. Erst nach Eingang der Zahlung ist der Bestellvorgang komplett abgeschlossen. Bei persönlicher Beantragung der Reisegewerbekarte müssen Sie die Gebühr vor Ort bezahlen. Eine unbefristete Reisegewerbekarte kostet 150 Euro, eine befristete auf ein Jahr kostet 50 Euro. Zusätzlich fallen Kosten für das Führungszeugnis (13 Euro) und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (13 Euro) an.
Hinweis
Die Ausübung der Tätigkeit im Reisegewerbe darf erst dann begonnen werden, wenn die hierzu erforderliche Erlaubnis erteilt wurde.
Die Reisegewerbekarte muss immer mitgeführt werden, wenn die gewerbliche Tätigkeit ausgeübt wird und ist auf Verlangen der Behörde / Polizei vorzuzeigen.
Wenn im Reisegewerbe im Angestelltenverhältnis gearbeitet wird, muss eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Inhabers mit sich geführt werden, wenn der Inhaber nicht am gleichen Ort tätig ist.
FAQs
Wer gewerbsmäßig ohne vorherige Bestellung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben
- Waren ankauft - Waren verkauft (feilbietet) - Bestellungen auf Waren aufnimmt - Leistungen anbietet und/oder - Bestellungen auf Leistungen aufnimmt - Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt
bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
- schriftlicher Antrag auf Erteilung der benötigten Erlaubnis - gültigen Personalausweis oder Reisepass - ggf. Aufenthaltsgenehmigung, welche die selbständige Erwerbstätigkeit gestattet - behördliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde - Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde (beides bei der Wohnsitzgemeinde oder direkt beim Bundesamt für Justiz zu beantragen; bitte dort grundsätzlich folgende Informationen angeben: Verwendungszweck: Erteilung einer Reisegewerbekarte, Adressat: Stadt Nürnberg, Ordnungsamt, Innerer Laufer Platz 3, 90403 Nürnberg). Bei persönlicher Antragstellung wird dies von der Behörde direkt beantragt. - juristische Personen zusätzlich eine Kopie des Handelsregisterauszuges - 1 aktuelles Lichtbild (entfällt bei juristischen Personen) - für juristische Personen: besteht die juristische Person bereits länger als 1 Jahr benötigen wir zusätzlich einen Gewerbezentralregisterauszug für die juristische Person (kann bei der Betriebssitzgemeinde oder der Wohnsitzgemeinde des Geschäftsführers oder direkt beim Bundesamt für Justiz beantragt werden.)
Die persönlichen Erlaubnisvoraussetzungen (persönliche Zuverlässigkeit) müssen von den Gewerbetreibenden bzw. von den gesetzlichen Vertretern einer juristischen Person erfüllt werden.
Natürliche Personen müssen die Reisegewerbekarte bei der für ihren Hauptwohnsitz zuständigen Behörde beantragen. Juristische Personen müssen die Reisegewerbekarte bei der für ihren Betriebssitz zuständigen Behörde beantragen.
Die Reisegewerbekarte kann auf Grund unwahrer Angaben oder täuschender Handlungen zurückgenommen werden. Vor Erteilung der Erlaubnis darf das Reisegewerbe nicht ausgeübt werden. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Sie erhalten nach der Online-Beantragung bzw. schriftlichen Beantragung der Reisegewerbekarte eine Rechnung, die Sie bezahlen müssen. Erst nach Eingang der Zahlung ist der Bestellvorgang komplett abgeschlossen. Bei persönlicher Beantragung der Reisegewerbekarte müssen Sie die Gebühr vor Ort bezahlen.
Eine unbefristete Reisegewerbekarte kostet 150 Euro. Eine Reisegewerbekarte befristet auf ein Jahr kostet 50 Euro.
Zusätzlich fallen Kosten für das Führungszeugnis (13 Euro) und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (13 Euro) an.
Sie erhalten nach der Online-Beantragung bzw. schriftlichen Beantragung der Reisegewerbekarte eine Rechnung, die Sie bezahlen müssen. Erst nach Eingang der Zahlung ist der Bestellvorgang komplett abgeschlossen. Bei persönlicher Beantragung der Reisegewerbekarte müssen Sie die Gebühr vor Ort bezahlen.
Bei "Mein Nürnberg" - Anträgen: Wenn Ihre Reisegewerbekarte bereit zur Abholung ist, bekommen Sie eine Nachricht und eine Rechnung über "Mein Nürnberg" von uns.
Das Ordnungsamt überprüft die persönliche Zuverlässigkeit und Eignung der antragstellenden Person. Dafür werden Auskünfte u.a. bei Bundeszentralregister und Gewerbezentralregister eingeholt.
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 4 Wochen.
Sie werden von uns informiert, wenn die Reisegewerbekarte abholbereit ist und Sie einen Termin über unser Online-Terminvereinbarungssystem buchen können.
Sie können Ihre Reisegewerbekarte über den Online-Dienst auf der Seite oder persönlich vor Ort verlängern oder erweitern.
Wir brauchen den aktuellen Handelsregisterauszug um zu prüfen, dass die Daten Ihrer Unternehmen aktuell sind.
Möglichkeit 1 der Antragstellung: Schnell, sicher und online über "Mein Nürnberg"
Nutzen Sie die Möglichkeit eines schnellen Antragstellung über ein freigeschaltetes "Mein Nürnberg"-Konto.
Mit "Mein Nürnberg" schnell und einfach zur Reisegewerbekarte
Bitte halten Sie folgende Unterlagen bereit:
gültiger Personalausweis oder Reisepass
ggf. Aufenthaltsgenehmigung, welche die selbständige Erwerbstätigkeit gestattet
ein aktuelles Passbild (entfällt bei juristischen Personen)
bei Bevollmächtigung: Schriftliche Vollmacht und eine Ausweiskopie des Vollmachtgebers (Personalausweis oder Reisepass) sowie eine Ausweiskopie des Bevollmächtigten (Personalausweis oder Reisepass)
für juristische Personen: Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszugs
Nachweis (Quittung) über die Beantragung des Gewerbezentralregisterauszuges
Sollten Sie den Antrag nicht online stellen können oder wollen, kommen Sie gerne am Inneren Laufer Platz 3, 90403 Nürnberg vorbei (unter Einhaltung der aktuellen Corona-Regeln). Sie können uns den Antrag sowie Kopien der benötigten Unterlagen auch auf dem Postweg zukommen lassen.
Bitte vereinbaren Sie dazu online einen Termin. Bitte bringen Sie Ihre Terminbestätigung (Papier oder mobil) zum Termin mit.
ggf. Aufenthaltsgenehmigung, welche die selbständige Erwerbstätigkeit gestattet
ein aktuelles Passbild
bei Bevollmächtigung: Schriftliche Vollmacht und eine Ausweiskopie des Vollmachtgebers (Personalausweis oder Reisepass) sowie eine Ausweiskopie des Bevollmächtigten (Personalausweis oder Reisepass)
für juristische Personen: Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszugs
Möglichkeit 3 der Antragstellung: Schriftlich
Sollten Sie den Antrag auf eine Reisegewerbekarte nicht online einreichen können oder wollen, können Sie uns den Antrag sowie Kopien der benötigten Unterlagen auch auf dem Postweg zukommen lassen.