Reisegewerbekarte gemäß § 55 GewO
Allgemeine Informationen
Für die Ausübung eines Reisegewerbes ist im Gegensatz zu einer gewerblichen Betätigung im stehenden Gewerbe grundsätzlich keine Gewerbeanzeige (§ 14 GewO), sondern eine behördliche Erlaubnis (Reisegewerbekarte, § 55 GewO) erforderlich.
Ein Reisegewerbe übt aus, wer außerhalb einer gewerblichen Niederlassung ohne vorhergehende Bestellung Waren anbietet, verkauft, vertreibt oder ankauft oder Leistungen anbietet. Hierunter fällt insbesondere das Aufsuchen von Wohnungen oder Geschäften (Haustürgeschäfte) ohne vorhergehende Bestellung oder das Anbieten von Waren und Leistungen auf der Straße oder auf Plätzen, z. B. von nicht ortsfesten Verkaufsständen aus.
Die Ausübung des Reisegewerbes ohne Erlaubnis kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Reisegewerbetreibender kann eine natürliche oder juristische Person sein. Bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG) ist jeder geschäftsführende Gesellschafter Gewerbetreibender. Bei juristischen Personen wird die Erlaubnis der GmbH oder AG erteilt.
Gebühren
Sie müssen die Karte kostenpflichtig bestellen. Sie erhalten nach der Online-Bestellung eine Rechnung, die Sie bezahlen müssen. Erst nach Eingang der Zahlung ist der Bestellvorgang komplett abgeschlossen. Bei persönlicher Beantragung der Reisegewerbekarte müssen Sie die Gebühr vor Ort bezahlen.
Eine unbefristete Reisegewerbekarte kostet 150 Euro, eine befristete auf ein Jahr kostet 50 Euro. Zusätzlich fallen Kosten für das Führungszeugnis (13 Euro) und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (13 Euro) an.
Hinweis
Die Ausübung der Tätigkeit im Reisegewerbe darf erst dann begonnen werden, wenn die hierzu erforderliche Erlaubnis erteilt wurde.
Die Reisegewerbekarte muss immer mitgeführt werden, wenn die gewerbliche Tätigkeit ausgeübt wird und ist auf Verlangen der Behörde / Polizei vorzuzeigen.
Wenn im Reisegewerbe im Angestelltenverhältnis gearbeitet wird, muss eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Inhabers mit sich geführt werden, wenn der Inhaber nicht am gleichen Ort tätig ist.
FAQs
Möglichkeit 1 der Antragstellung: Schnell, sicher und online über "Mein Nürnberg"
Nutzen Sie die Möglichkeit eines schnellen Antragstellung über ein freigeschaltetes "Mein Nürnberg"-Konto.
Mit "Mein Nürnberg" schnell und einfach zur Reisegewerbekarte
Bitte halten Sie folgende Unterlagen bereit:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Aufenthaltsgenehmigung, welche die selbständige Erwerbstätigkeit gestattet
- ein aktuelles Passbild (entfällt bei juristischen Personen)
- bei Bevollmächtigung: Schriftliche Vollmacht und eine Ausweiskopie des Vollmachtgebers (Personalausweis oder Reisepass) sowie eine Ausweiskopie des Bevollmächtigten (Personalausweis oder Reisepass)
- für juristische Personen: Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszugs
-
Nachweis (Quittung) über die Beantragung des Gewerbezentralregisterauszuges
-
Nachweis (Quittung) über die Beantragung des Führungszeugnisses
Möglichkeit 2 der Antragstellung: vor Ort
Sollten Sie den Antrag nicht online stellen können oder wollen, kommen Sie gerne am Inneren Laufer Platz 3, 90403 Nürnberg vorbei (unter Einhaltung der aktuellen Corona-Regeln). Sie können uns den Antrag sowie Kopien der benötigten Unterlagen auch auf dem Postweg zukommen lassen.
Bitte vereinbaren Sie dazu online einen Termin. Bitte bringen Sie Ihre Terminbestätigung (Papier oder mobil) zum Termin mit.
Bitte halten Sie folgende Unterlagen bereit:
-
schriftlicher Antrag auf Erteilung der Erlaubnis
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Aufenthaltsgenehmigung, welche die selbständige Erwerbstätigkeit gestattet
- ein aktuelles Passbild
- bei Bevollmächtigung: Schriftliche Vollmacht und eine Ausweiskopie des Vollmachtgebers (Personalausweis oder Reisepass) sowie eine Ausweiskopie des Bevollmächtigten (Personalausweis oder Reisepass)
- für juristische Personen: Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszugs
Möglichkeit 3 der Antragstellung: Schriftlich
Sollten Sie den Antrag auf eine Reisegewerbekarte nicht online einreichen können oder wollen, können Sie uns den Antrag sowie Kopien der benötigten Unterlagen auch auf dem Postweg zukommen lassen.
Bitte schicken Sie folgende Unterlagen mit:
-
schriftlicher Antrag auf Erteilung der Erlaubnis
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Aufenthaltsgenehmigung, welche die selbständige Erwerbstätigkeit gestattet
- juristische Personen und eingetragene Einzelunternehmen: aktuellen Handelsregisterauszug
- 1 aktuelles Lichtbild
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass eine ordnungsgemäße Bearbeitung nur möglich ist sofern alle erforderlichen Unterlagen eingereicht werden.
Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Sachgebiet Gewerbewesen
Innerer Laufer Platz 3
90403 Nürnberg
Telefon 0911 / 231 - 0
Telefax 0911 / 231 - 68 60
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht