Lebensmittelrechtliche Hinweise zu Veranstaltungen
Veranstaltungen
Bei jeder öffentlich zugänglichen Veranstaltung, bei der Speisen und Getränke angeboten werden, müssen lebensmittelrechtliche Anforderungen aus Gründen des Gesundheits- und Verbraucherschutzes eingehalten werden. Dies gilt auch für nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete Veranstaltungen von Vereinen, gemeinnützigen Organisationen oder Privatpersonen (z.B. Sommerfest, Straßenfest, Weihnachtsmarkt). Sie sind dann auch Lebensmittelunternehmen und Lebensmittelunternehmer im Sinne des Lebensmittelrechts.
Für die Durchführung von nicht kommerziellen öffentlichen Festen von Vereinen, gemeinnützigen Organisationen und Privatpersonen finden Sie die wichtigsten lebensmittelrechtlichen Anforderungen in den beiden Informationsblättern.
Weitere Informationen zu Erlaubnissen für Veranstaltungen finden Sie unter dem Hauptthemenpunkt "Veranstaltungen"
Stadt Nürnberg
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Lebensmittelüberwachung
Innerer Laufer Platz 3
90403 Nürnberg
Telefon 09 11 / 2 31- 25 24
Telefax 09 11 / 2 31- 30 70
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