Dienstfahrerlaubnis

Die von Bundeswehr, Bundespolizei (ehemals Bundesgrenzschutz) und Polizei erteilten Dienstfahrerlaubnisse berechtigen nur zum Führen von Dienstfahrzeugen. Dies wurde im Fahrerlaubnisrechts vom 1. Januar 1999 festgelegt.

Der Inhaber der Dienstfahrerlaubnis darf von ihr nur während der Dauer des Dienstverhältnisses Gebrauch machen. Bei Beendigung des Dienstverhältnisses ist der Dienstführerschein einzuziehen.

Beantragt der Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis während der Dauer des Dienstverhältnisses die Erteilung einer allgemeinen Fahrerlaubnis, kann ihm die allgemeine Fahrerlaubnis unter erleichterten Bedingungen erteilt werden.


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Gebühren:

Gebühren mit Probezeit

Gebühren ohne Probezeit

Benötigte Unterlagen (immer im Original vorzulegen):

  • Reisepass oder Personalausweis
  • 1 aktuelles biometrisches Passbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung
  • Führerschein (allgemeine Fahrerlaubnis, falls vorhanden)
  • Karteikartenabschrift der auswärtigen Führerscheinstelle, falls der bisherige Führerschein alten Rechts (rosa/grau) nicht von der Stadt Nürnberg ausgestellt wurde. Diese soll vorab telefonisch bei der Ausstellungsbehörde angefordert werden und ist direkt an die Fahrerlaubnisbehörde in Nürnberg zu schicken oder zu faxen (0911/231-3281). Diese muss bei Antragstellung bereits vorliegen.
  • Dienstführerschein
  • Dienstausweis
  • Falls Sie bereits aus dem Dienst ausgeschieden sind: Bescheinigung Ihres früheren Dienstherrn über die erteilte Fahrerlaubnis mit Angabe über den Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses.
  • Falls es sich um eine US/EUR – Dienstfahrerlaubnis eines US-Armeeangehörigen handelt, wird zusätzlich ein Statement der US-Armee benötigt, aus dem die Klassen hervorgehen.

Zusätzliche Unterlagen

Bei einer US/EUR-Dienstfahrerlaubnis der Gruppe 2, die gleichzeitig mit verlängert werden soll (frühestens 6 Monate vor Ablauf dieser möglich), sind folgende Unterlagen zusätzlich erforderlich:

Bei C-und D-Klassen:

  • Nachweis des Sehvermögens nach Anlage 6 FeV durch ein Zeugnis eines Augenarztes oder einer Bescheinigung eines Betriebs-/ Arbeitsmediziners – nicht älter als 2 Jahre
  • Ärztliche Bescheinigung eines Arztes nach Wahl auf gesondertem Vordruck (nicht älter als 1 Jahr)

Zusätzlich bei D-Klassen:

  • Medizinisch-psychologische Untersuchung bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle oder ein betriebs- bzw. arbeitsmedizinisches Gutachten, das Aussagen über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie Reaktionsfähigkeit beinhaltet (bei Klasse D) - nicht älter als 1 Jahr

Stadt Nürnberg
Ordnungsamt

Führerscheinstelle

Hirschelgasse 32

90403 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31-0

Telefax 09 11 / 2 31-32 81

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