
Änderung des Namens oder der technischen Daten
Hier können Sie Ihre Fahrzeugpapiere anpassen lassen, wenn sich ihr Namen oder die technischen Daten Ihres Fahrzeugs geändert haben.
Hier können Sie Ihre Fahrzeugpapiere anpassen lassen, wenn sich ihr Namen oder die technischen Daten Ihres Fahrzeugs geändert haben.
Sofern Ihnen Fahrzeugdokumente oder Kennzeichen abhandengekommen sind oder gestohlen wurden, verloren gingen oder nicht mehr auffindbar sind, müssen Sie bei der für Ihr Fahrzeug zuständigen Zulassungsbehörde einen Ersatz ausstellen lassen.
Ein Bankbrief wurde an unsere Zulassungsbehörde versandt. Hier können Sie prüfen, ob diese bereits in der Zulassungsbehörde Nürnberg angekommen ist.
Fahrzeugpapiere müssen bei Änderungen „unverzüglich“ umgeschrieben werden. Wir definieren „unverzüglich“ mit einem Zeitraum von vier Wochen.
Die Zulassungsbehörde kann bei Fristversäumnis eine Ordnungswidrigkeitengebühr (15 Euro) verlangen. Sollten Sie Ihren Pflichten nicht nachkommen, wird ein gebührenpflichtiger Bescheid erlassen (35 bis 500 Euro).
Zusammenfassend gesagt, besteht zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr ein Auskunftsanspruch (§ 39 Straßenverkehrsgesetz). Dieser muss belegt werden.