Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Ordnungsamt

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Sprengstoffrecht

Wer mit explosionsgefährlichen Stoffen im nichtgewerblichen Bereich (Wiederlader, Vorderladerschützen und Böller) umgehen will, benötigt eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG).


FAQs


Sprengstoff-Erlaubnis beantragen: Online oder per Post

Um eine Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz (SprengG) zu erhalten, sind folgende Schritte notwendig:

  1. Beantragen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Ordnungsamt.
  2. Mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie einen Lehrgang zum Nachweis der Fachkunde besuchen.
  3. Mit dem Zeugnis aus dem Lehrgang können Sie beim Ordnungsamt die Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz beantragen.

Die Erlaubnis ist auf fünf Jahre befristet.

Antragstellung

Bitte halten Sie folgende Unterlagen bereit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zeugnis über die Fachkunde
  • Bedürfnisnachweis

Bitte füllen Sie das untenstehende PDF-Formular aus und schicken Sie es uns per Post oder online über das Kontaktformular zu. Wenn Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigen, nutzen Sie dasselbe Formular und geben Sie "Unbedenklichkeitsbescheinigung" als Betreffzeile ein.


Private Feuerwerke

Um ein privates Feuerwerk zu veranstalten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Die Stadt genehmigt private Feuerwerke nur zu besonderen Anlässen (z. B. Goldene Hochzeit, ab 75. Geburtstag oder ab dem 25-jähriges Firmenjubiläum). Feuerwerke zu anderen privaten Anlässen werden aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (vor allem aus Anwohner- und Umweltschutzgründen) generell nicht genehmigt.


Silvesterfeuerwerk - was ist erlaubt?

Feuerwerk über der Kaiserburg, Bild © Uli Kowatsch / CTZ Nürnberg

Gebrauchsanleitungen und Sicherheitshinweise unbedingt beachten!

Beachten Sie beim Gebrauch von Feuerwerkskörpern unbedingt die Gebrauchsanleitungen und allgemeinen Sicherheitshinweise. Dies dient Ihrer eigenen Sicherheit und allen Personen in Ihrer Nähe.


Stadt Nürnberg
Ordnungsamt

Fischerei, Jagd, Sprengstoff, Waffen

Innerer Laufer Platz 390403 Nürnberg
Öffentliche Verkehrsmittel<https://www.vgn.de/verbindungen/?place_destination=N%C3%BCrnberg&name_destination=Innerer+Laufer+Platz+3&type_destination=any&anyObjFilter_destination=12&execInst=verifyOnly&sessionID=0>
0911 / 231 - 22 60<tel:09112312260>0911 / 231 - 16 10 1<tel:091123116101>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=58319>Öffnungszeiten<https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/oeffnungszeiten_oa.html>

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